Krankenkasse & Amt: Bestehe auf die schriftliche Genehmigung

Die ersten Tipps die wir in der Selb­sthil­fe beka­men zum Umgang mit der Krankenkasse: Lasse dir alle Genehmi­gun­gen und Ablehnun­gen schriftlich geben; eine mündliche Genehmi­gung zählt nichts. Ein Tipp, der sich schnell zu ein­er wahren Erfahrung mauserte — ein Hil­f­s­mit­tel war genehmigt und dann doch nicht. Das San­ität­shaus bestand auf die schriftliche Genehmi­gung, wodurch es klar wurde. Wenn das Hil­f­s­mit­tel auf­grund ein­er mündlichen Zusage aus­geliefert wor­den wäre, käme die Frage, wer übern­immt die Kosten, wenn diese Zusage schriftlich nicht kommt. Das San­ität­shaus oder der Patient?

Im Dezem­ber 2012 wurde nun ein Urteil gesprochen, dass die Krankenkasse haftet, wenn ein Mitar­beit­er falsche Angaben zum Leis­tung­sum­fang macht (12. Zivilse­n­at des Ober­lan­des­gerichts (OLG) Karl­sruhe vom 18.12.2012).

Es wäre inter­es­sant, wie weit dies Urteil auch auf mündliche Aus­sagen oder Zusagen von Sach­bear­bei­t­erin­nen bei Anträ­gen gelte. Zum anderen, wenn das Gespräch nur zwis­chen dem “Kun­den” und einer/einem Mitarbeiter/in der Krankenkasse ver­laufen war, ste­ht dann Aus­sage gegen Aus­sage. Let­z­tendlich bleibt wieder nur darauf zu bauen: Wir brauchen eine schriftliche Genehmigung.

Erster Kommentar

  • Das mit dem Schriftlichen gilt übri­gens nicht nur für Krankenkassen, son­dern auch für alle Ämter. Und zwar aus einem hand­festen Grund (den Beam­te­nan­wärter sog­ar ler­nen, wie ich weiß): Was schriftlich auf einem Amt lan­det, MUSS abge­heftet wer­den, wird also aktenkundig. Damit kann sich hin­ter­her kein Beamter und nie­mand im öffentlichen Dienst rausre­den, dass er irgen­det­was nicht bekom­men hat. 😉

Von dirkstr

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