Heute ging es zurück vom Kinderhospiz aus dem Allgäu ins heimatliche Jena. Eine Woche lang waren wir nicht zu Hause und dies heißt: Es wartet auf einem die Post, unter anderem die von der Krankenkasse. Dem Widerspruch zur Hospizpflege für den jetzigen Entlastungsaufenthalt im Kinderhospiz konnte die Krankenkasse, die BKK für Heilberufe, nicht abhelfen. Wir haben auch nichts anderes erwartet, somit geht dieser Widerspruch zum Widerspruchsausschuss. Bis dieser tagt, könnte es passieren, dass sich das Sozialgericht auch zu Wort meldet und die erste Klage, den ersten Hospizaufenthalt verhandelt. Dies Ergebnis könnte sich vielleicht auch auswirken auf die weiteren vergangenen Aufenthalte, je nach dem.
Aber das war nicht der einzige Brief von der Krankenkasse. Schließlich “sorgt” die Versicherung nicht nur für das Ja oder Nein über die Hospizpflege, den Hilfsmitteln oder Medikamenten. Sie “eröffnet” für uns eine neue Baustelle: die häusliche Krankenpflege. Für die Monate ab dem April haben wir 10 Stunden mehr “Behandlungspflege” beantragt. Diese wurden abgelehnt. Eigentlich keine wesentliche Erhöhung, wenn man bedenkt, unserem Kind würden an sich 24 Stunden am Tag zu stehen durch das Tracheostoma (Sekret absaugen) oder der Beatmung. Darauf wies mich 2005 in der Reha selbst eine MDK-Ärztin hin.
Die “Ursache” der Ablehnung sei ein MDK-Gutachten, so das Schreiben der Ablehnung. Nun gut, dass uns 24 Stunden am Tag zu stehen würden, wir aber nur 10 Stunden pro Tag nehmen plus 15 Stunden verteilt für den Monat, war bisher unsere Entscheidung. Es entsprach irgendwie dem, was wir dachten, leisten zu können im Alltag. Eine Einstellung, die einem mit einem Intensivkind auf die Füsse fällt, wenn man mehr professionelle Hilfe braucht. Bei uns sind es jetzt eben zusätzliche 10 Stunden Pflegedienst im Monat. Diese Zahl hört sich nicht viel an für gut 30 Tage, doch preislich können sie, je nach ambulanten Dienst schon 300 bis 400 Euro ausmachen. Aber an sich müsste die Krankenkasse doch froh sein über die “geringe” Menge der Stunden. Denn könnte das Intensivkind nicht ohne Pflegedienst in die Kita, so müsste die Versicherung 160 Stunden mehr im Monat finanzieren, also acht Stunden fünfmal die Woche. Und noch ein Urteil des Bundessozialgerichts zum Thema 24 Stunden häusliche Krankenpflege: Krankenkasse muss bei lebensbedrohlichen Zuständen Betreuung rund um die Uhr leisten (AZ: B 3 KR 38⁄04 R) (Ein lebensbedrohlicher Zustand tritt auf, wenn sich beim Intensivkind das Sekret in der Luftröhre ansammelt. Es muss dann sofort abgesaugt werden.)