Hey, und mit dem Intensivpflegegesetz geht es weiter. Jetzt ist die Erstfassung der Richtlinie dazu raus. Die kommt vom G‑BA, der sich auch mehrere Expert:innen und Betroffene dazu angehört hat.
Ob da was gelungen ist, was uns als Familie mit außerklinischer Intensivpflege betrifft. Hm, ja, vielleicht, vielleicht auch nicht.
Seit ihr betroffen, ob als Familie oder selbst oder als Pflegekraft oder als Ärzt:in. Dann macht euch einen Eindruck darüber, was es bedeuten kann.
Ich selbst erlebe weiterhin ein Bauchschmerz, fühle mich unsicher mit diesem Intensivpflegegesetz (IPreG) und dieser Richtlinie.
Denn für uns ist die Frage, werden hier für uns neue Baustellen eröffnet, zum Beispiel, ob jemand auf die Idee kommt, dass unsere IntensvLady von der Beatmung entwöhnt werden kann, ob sie ihre Trachealkanüle loswerden könnte.
Das eine läuft unter Weaning, das andere unter Dekanülierung.
Sie kann es nicht und ich hoffe, es reicht, wenn wir es einmal ärztlich dokumentieren, klarstellen und es nicht noch am Sozialgericht verhandeln müssen.
Und jetzt ich möchte ich noch, hier und jetzt, bedanken an die Menschen, die versucht haben, auf diese Richtlinie, deren Schreibprozess. Ein Dank geht besonders an den Verein INTENSIVkinder zuhause e.V. und an Intensivleben Kassel e.V.