OnlineTalk zur Richtlinie Intensivpflegegesetz IPreG

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Hey, und mit dem Inten­siv­pfle­ge­ge­setz geht es wei­ter. Jetzt ist die Erst­fas­sung der Richt­li­nie dazu raus. Die kommt vom G‑BA, der sich auch meh­re­re Expert:innen und Betrof­fe­ne dazu ange­hört hat.

Ob da was gelun­gen ist, was uns als Fami­lie mit außer­kli­ni­scher Inten­siv­pfle­ge betrifft. Hm, ja, viel­leicht, viel­leicht auch nicht.

Zumin­dest gibt es dazu mor­gen, de 26. Novem­ber 2021 um 17 Uhr ein Online­talk. Wie und was, das erfahrt ihr auf der Web­sei­te von MAIK online.

Seit ihr betrof­fen, ob als Fami­lie oder selbst oder als Pfle­ge­kraft oder als Ärzt:in. Dann macht euch einen Ein­druck dar­über, was es bedeu­ten kann.

Ich selbst erle­be wei­ter­hin ein Bauch­schmerz, füh­le mich unsi­cher mit die­sem Inten­siv­pfle­ge­ge­setz (IPreG) und die­ser Richtlinie.

Denn für uns ist die Fra­ge, wer­den hier für uns neue Bau­stel­len eröff­net, zum Bei­spiel, ob jemand auf die Idee kommt, dass unse­re Inten­svLa­dy von der Beatmung ent­wöhnt wer­den kann, ob sie ihre Tra­che­al­ka­nü­le los­wer­den könnte.

Das eine läuft unter Wea­ning, das ande­re unter Dekanülierung.

Sie kann es nicht und ich hof­fe, es reicht, wenn wir es ein­mal ärzt­lich doku­men­tie­ren, klar­stel­len und es nicht noch am Sozi­al­ge­richt ver­han­deln müssen.

Und jetzt ich möch­te ich noch, hier und jetzt, bedan­ken an die Men­schen, die ver­sucht haben, auf die­se Richt­li­nie, deren Schreib­pro­zess. Ein Dank geht beson­ders an den Ver­ein INTEN­SIV­kin­der zuhau­se e.V. und an Inten­siv­le­ben Kas­sel e.V.

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by dirkstr

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