Pflegende Angehörige: Pflege und Beruf besser absichern

Ein Beitrag in Koop­er­a­tion mit dem Bun­desmin­is­teri­um für Fam­i­lie, Senioren, Frauen und Jugend

Um die Vere­in­barkeit der Pflege eines Ange­höri­gen mit der Fam­i­lie und dem Beruf zu erhöhen, hat die Poli­tik in den let­zten Jahren ver­schiedene Instru­mente auf- und aus­ge­baut. Die let­zte Reform fand zum 1.1.2015 statt: Pflege­un­ter­stützungs­geld, Pflegezeit und die Fam­i­lienpflegezeit.

Mit dieser Vere­in­barkeit von Fam­i­lie und Beruf sind viele unter­schiedliche Vorstel­lun­gen und Erwartun­gen ver­bun­den. Kommt es zu einem Pflege­fall, entste­hen viele Ideen und Äng­ste, wie es im Job weit­erge­hen kann. Denn schnell kann die Über­nahme der Pflege die Beruf­stätigkeit gefährden.

Aber unab­hängig aller Vorstel­lun­gen soll­ten die Ziele für diese neue Lebenssi­t­u­a­tion klar benan­nt sein. Als wichtig­ste Ziele würde ich setzen:

  • die Pflege des Ange­höri­gen / des Kindes absichern
  • die Leben­squal­ität der Fam­i­lie erhalten
  • im Job bleiben; die Beruf­stätigkeit erhalten

Vereinbarkeit und Familienpflegezeit

Für den Erhalt der Beruf­stätigkeit, trotz Pflege­fall in der Fam­i­lie, kann die Fam­i­lienpflegezeit eine Basis bilden. Seit dem 1.1.2015 beste­ht ein Recht­sanspruch auf eine teil­weise Freis­tel­lung vom Job bis zu ein­er Dauer von 2 Jahren (ab ein­er Betrieb­s­größe von 25 Beschäftigten). Nimmt jemand diese in Anspruch, muss sie/er im Jahress­chnitt min­destens 15 Stun­den die Woche im Job arbeit­en und es 12 Wochen vorher ankündi­gen. Je nach finanzieller Basis der Fam­i­lie muss man dann seine Ein- und Aus­gaben durch die reduzierte Arbeit­szeit und die entsprechende Ent­loh­nung neu durchrech­nen: Welche Wochenar­beitsstun­den sind für unsere Fam­i­lie trag­bar? Reicht der neue Lohn nicht, beste­ht die Möglichkeit, ein zinslos­es Dar­lehen aufzunehmen, um das ent­fal­l­ene Gehalt zu kom­pen­sieren. Dabei braucht es auch Ver­trauen in die Zukun­ft, um nach den 2 Jahren Pflegezeit die ent­standene finanzielle Schuld­last des Dar­lehens wieder aus­gle­ichen zu kön­nen, wobei hier Härte­fälle berück­sichtigt wer­den können.

Ein beson­der­er Schritt war bei der let­zten Reform die erneute Betra­ch­tung des „Kon­struk­ts“ Fam­i­lie. Ab dem 1.1. dieses Jahres gilt der erweit­erte Fam­i­lienkreis, bei dem die Leis­tun­gen für die Unter­stützung der Pflege zum Beispiel auch von Stiefel­tern oder Schwägerin­nen in Anspruch genom­men wer­den können.

Pflege, Job und Armut

Die Fam­i­lienpflegezeit — es ist ein Schritt, um eine beste­hende Beruf­stätigkeit, trotz Pflege, aufrecht zu erhal­ten. Denn häu­fig erfahre ich durch die Selb­sthil­fe, dass der Beruf wegen der Pflege aufgegeben wird oder wer­den muss. Es gibt dafür auch gute Argumente:

  • eine lebens­be­gren­zte Diag­nose: Ich will die noch bleibende Zeit bis zum Tod möglichst inten­siv mit meinen Ange­höri­gen verbringen.
  • nie­mand anderes ver­ste­ht mein Kind, meinen Ehe­mann, meinen Vater bess­er als ich
  • übergäben wir die Pflege in pro­fes­sionelle Hände, würde uns dies finanziell belas­ten oder die Pflege würde das Ver­mö­gen angreifen und aufbrauchen.

Trotz aller Gründe sehe ich es als hohe Pri­or­ität eine Beruf­stätigkeit zu erhal­ten; aus eigen­er Erfahrung.

Denn wir pfle­gende Ange­hörige wis­sen in vie­len Fällen nicht, wie lange eine Pfle­ge­si­t­u­a­tion anhält. Ein Jahr, zwei Jahre … unsere Tochter hat laut dem „Daten­blatt“ der Erkrankung eine Lebenser­wartung von gut 4 Jahren; sie ist jet­zt 11 Jahre alt. Je länger ich aus dem Job raus bin, je schwieriger wird der Wiedere­in­stieg in das Beruf­sleben. Je nach finanziellem „Pol­ster“ steigt mit jedem Jahr das eigene Armut­srisiko. Aber nicht nur das Armut­srisiko gilt es zu bew­erten. Die Pflege eines Ange­höri­gen kann eine soziale Isolierung des Pfle­gen­den mit sich brin­gen. Im Job bleiben bedeutet auch, wichtige soziale Beziehun­gen aufrecht zu erhal­ten. Stirbt der Pflegeempfänger, kön­nen diese den Weg „zurück” in den All­t­ag erleichtern.

Fazit

In die Pflege eines (nahen) Ange­höri­gen einzusteigen, erfordert eine wirtschaftliche Kalku­la­tion der gesamten famil­iären Sit­u­a­tion. Die ange­bote­nen Leis­tun­gen vom Geset­zge­ber kön­nen hier eine Unter­stützung sein, um einen Weg zu find­en, die Pflege zu übernehmen, ohne den Job (voll­ständig) aufgeben zu müssen.

Neben der finanziellen Pla­nung, wenn die Pflege über­nom­men wird, soll­ten auch alle anderen Erwartun­gen gek­lärt sein z.B. wer von der Fam­i­lie oder im Fre­un­deskreis mithelfen kann. Ein Sich-Aufgeben in der Pflege eines Ange­höri­gen oder die Über­nahme der Pflege auf­grund von Schuldgedanken kann ein hohes gesund­heitlich­es Risiko bedeuten, eben­so, wenn neben dem Vol­lzeit-Job noch zuhause gepflegt wird. Die geschaf­fe­nen Instru­mente zur Unter­stützung der häus­lichen Pflege sind für den Einen oder Anderen eventuell nicht aus­re­ichend. Ein mehr an Leis­tun­gen würde sicher­lich auch gebraucht wer­den. Doch mit dem, was schon erre­icht wor­den ist, wurde ein Weg eröffnet, wie Pflege und Beruf auf eine gewisse Zeit vere­in­bart wer­den könnten.

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