Sozialdezernent vs. Studierender in Pflege- und Elternzeit

Heute ist ein offen­er Brief zum Sozialdez­er­nent der Stadt Jena raus gegan­gen mit fünf Fragen. 

“Sehr geehrter Herr Sozialdezernent,wie sich sicher­lich erfahren haben, bekom­men bedürftige, beurlaubte Studierende mit gewichtigem Grund in Jena keine Leis­tun­gen zum Leben­sun­ter­halt mehr (Siehe OTZ vom 25.04.2006, http://www.studis-online.de/HoPo/art-453-kein_alg_II.php ).

Ich frage Sie hier­mit: 1. Die aktuelle Poli­tik der Bun­desregierung ver­sucht über finanzielle Anreize die Geburten­rate anzukurbeln, mit um der finanziellen Not bei den Fam­i­lien ent­ge­gen zu steuern. In Jena geschieht genau das Gegen­teil bei den Studieren­den (von über 20.000) mit dem Weg­fall des ALG II bei Schwanger­schaft wie auch in Elternzeit oder bei der Pflege eines schw­er kranken Kindes. Ist das Ziel der Fam­i­lien­poli­tik Jena, die Geburten­rate unter Studieren­den zu senken?

2. Das Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales schreibt (an mich v. 23. Jan­u­ar 2006), dass bedürfti­gen Studieren­den Leis­tun­gen zur Sicherung des Leben­sun­ter­halts nach dem SGB II gewährt wer­den kön­nen (Regelung wie in der ARGE). Warum wurde dieses bun­desweite Recht Ende 2005 in Jena abgeschafft?

3. Ist es das Ziel dieser Poli­tik der Stadt, dass der Haupt­wohn­sitz bei Studieren­den hier wieder gekündigt wird, weil sie im Gebi­et der ARGE in Elternzeit wie auch bei län­ger­er Erkrankung ALG II erhal­ten können?

4. Von mehreren Seit­en wurde mir berichtet, dass die Stadt auf eine gerichtliche Lösung baut hier­bei. Die Sozial­gerichte sind über­lastet und haben eine Wartezeit von min­destens 2 Jahren. Warum wird die Aus­sage des Bun­desmin­is­teri­ums nicht anerkan­nt und gibt es Pläne, wie die Betrof­fe­nen in der Zeit der Klage eine Grund­sicherung ohne Ver­schul­dung erhalten?

5. Da die Betrof­fe­nen kein ALG II mehr erhal­ten, müssen die Sozialleis­tun­gen für das Kind zur Exis­ten­zsicherung genom­men wer­den, was bedeutet, steigende Armut unter den Kindern in Jena. Ander­er­seits beim anerkan­nten Härte­fall bekom­men Betrof­fene ein Dar­lehen, wom­it sie sich ver­schulden, doch ver­tiefen Schulden let­z­tendlich die Armut der Haushalte, somit wiederum die Armut unter den Kindern. Gibt es Maß­nah­men der Stadt, dem ent­ge­gen zu wirken?”

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