Spätabtreibung, Bedenkzeit und die Münze

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Ent­schei­dun­gen müs­sen im Leben getrof­fen wer­den und es gibt dabei vie­le, wo man nicht die Chan­ce hat einen Kom­pro­miss zu schlie­ßen und wo es eben kein Zurück­spu­len gibt, wie bei: ich möch­te ein Kind oder ich möch­te keins. Doch lau­tet, wenn man so durch die Medi­en streift, wohl die Fra­ge nicht allein, ich möch­te ein Kind, ja oder nein. Son­dern sie lau­tet als For­de­rung: Ich möch­te ein gesun­des Kind!

Und da wären wir bei der Prä­na­tal­dia­gnos­tik, die, wenn man sie „zu lässt“, auch Ergeb­nis­se lie­fert. Die­se for­dern, je nach­dem, die nächs­te Fra­ge her­aus: Die Abtrei­bung, dem Ja oder Nein für ein Kind mit einer Erkran­kung. Hier gibt es nun im bun­des­deut­schen Recht Ände­run­gen, die gelobt und kri­ti­siert wur­den. Eine Ände­rung ist die Bedenk­zeit, die­se sol­le bei Spät­ab­trei­bung drei Tage betra­gen, es sei denn, dass Leben der Schwan­ge­ren ist gefähr­det.Bedenk­zeit macht die Sache um die Abtrei­bung nicht ein­fa­cher, soll sie sicher auch nicht, oder ändert nichts an der Ent­schei­dung, wenn sie für die Betref­fen­de schon vor­her fest stand, wenn es zum Bei­spiel bei einem schwe­ren Syn­drom durch einen gene­ti­sche „Defekt“ das zwei­te behin­der­te Kind in den Fami­li­en­all­tag „ein­zie­hen“ wür­de. Doch kann man sich auch hier mit der Ent­schei­dung sicher schwer machen. Denn eine Bezie­hung zum klei­nen Kind im Bauch ist über die Mona­te auch ent­stan­den und gewachsen.

Und was sagt die Lite­ra­tur, was hält sie vom län­ge­ren Nach­den­ken über Ent­schei­dun­gen. Eine Ant­wort fin­det man in „Die Netz­fli­cke­rin“ von Maarten‘t Hart, da geht es jetzt nicht um Abtrei­bung, son­dern um das Ja-Wort für eine Ehe. Und doch hat es etwas:

„Das kannst du sehr wohl, du kannst sofort ein­wil­li­gen. Dann han­delst du nicht düm­mer als ande­re Men­schen, die mei­nen, sie wür­den einen sol­chen Schritt nach reif­li­cher Über­le­gung tun. Für jeden von uns ist es ein Schritt ins Dunk­le, und hat man ihn getan, macht es, bei Lich­te betrach­tet, nichts aus, ob du ja oder nein sagst. Was du auch tust, und was du auch läßt, du könn­test eben­so­gut bei jeder Ent­schei­dung, die du fällst, einen stui­ver (nie­derl. Mün­ze) in die Luft wer­fen und dann, je nach­dem, ob du Kopf oder Zahl bekom­men hast, danach han­deln. Viel­leicht wärst du dann sogar bes­ser dran. Nun aber, weil du ja sozu­sa­gen eine Ent­schei­dung gefällt hast, ist es, als könn­te alles, was du tust, dir zuge­schrie­ben wer­den, denn sonst hät­test du immer die Ent­schul­di­gung: Ja, aber der stui­ver zeig­te Zahl, dafür kann ich doch nichts.“ S.18. Die Netz­fli­cke­rin. Maarten‘t Hart. Piper Ver­lag. 5. Auf­la­ge. 2001Ent­schei­dun­gen müs­sen im Leben getrof­fen wer­den und es gibt dabei vie­le, wo man nicht die Chan­ce hat einen Kom­pro­miss zu schlie­ßen und wo es eben kein Zurück­spu­len gibt, wie bei: ich möch­te ein Kind oder ich möch­te keins. Doch lau­tet, wenn man so durch die Medi­en streift, wohl die Fra­ge nicht allein, ich möch­te ein Kind, ja oder nein. Son­dern sie lau­tet als For­de­rung: Ich möch­te ein gesun­des Kind!

Und da wären wir bei der Prä­na­tal­dia­gnos­tik, die, wenn man sie „zu lässt“, auch Ergeb­nis­se lie­fert. Die­se for­dern, je nach­dem, die nächs­te Fra­ge her­aus: Die Abtrei­bung, dem Ja oder Nein für ein Kind mit einer Erkran­kung. Hier gibt es nun im bun­des­deut­schen Recht Ände­run­gen, die gelobt und kri­ti­siert wur­den. Eine Ände­rung ist die Bedenk­zeit, die­se sol­le bei Spät­ab­trei­bung drei Tage betra­gen, es sei denn, dass Leben der Schwan­ge­ren ist gefährdet.

Bedenk­zeit macht die Sache um die Abtrei­bung nicht ein­fa­cher, soll sie sicher auch nicht, oder ändert nichts an der Ent­schei­dung, wenn sie für die Betref­fen­de schon vor­her fest stand, wenn es zum Bei­spiel bei einem schwe­ren Syn­drom durch einen gene­ti­sche „Defekt“ das zwei­te behin­der­te Kind in den Fami­li­en­all­tag „ein­zie­hen“ wür­de. Doch kann man sich auch hier mit der Ent­schei­dung sicher schwer machen. Denn eine Bezie­hung zum klei­nen Kind im Bauch ist über die Mona­te auch ent­stan­den und gewachsen.

Und was sagt die Lite­ra­tur, was hält sie vom län­ge­ren Nach­den­ken über Ent­schei­dun­gen. Eine Ant­wort fin­det man in „Die Netz­fli­cke­rin“ von Maarten‘t Hart, da geht es jetzt nicht um Abtrei­bung, son­dern um das Ja-Wort für eine Ehe. Und doch hat es etwas:

„Das kannst du sehr wohl, du kannst sofort ein­wil­li­gen. Dann han­delst du nicht düm­mer als ande­re Men­schen, die mei­nen, sie wür­den einen sol­chen Schritt nach reif­li­cher Über­le­gung tun. Für jeden von uns ist es ein Schritt ins Dunk­le, und hat man ihn getan, macht es, bei Lich­te betrach­tet, nichts aus, ob du ja oder nein sagst. Was du auch tust, und was du auch läßt, du könn­test eben­so­gut bei jeder Ent­schei­dung, die du fällst, einen stui­ver (nie­derl. Mün­ze) in die Luft wer­fen und dann, je nach­dem, ob du Kopf oder Zahl bekom­men hast, danach han­deln. Viel­leicht wärst du dann sogar bes­ser dran. Nun aber, weil du ja sozu­sa­gen eine Ent­schei­dung gefällt hast, ist es, als könn­te alles, was du tust, dir zuge­schrie­ben wer­den, denn sonst hät­test du immer die Ent­schul­di­gung: Ja, aber der stui­ver zeig­te Zahl, dafür kann ich doch nichts.“ S.18. Die Netz­fli­cke­rin. Maarten‘t Hart. Piper Ver­lag. 5. Auf­la­ge. 2001

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