“wie bekommt ein kind frühförderung”

Wird bei einem Kind eine feh­len­de oder ver­lang­sam­te Ent­wick­lung fest­ge­stellt, häu­fig bei den “U”-Untersuchungen beim Kin­der­arzt, kann eine spe­zi­el­le und indi­vi­du­el­le För­de­rung wich­tig wer­den. Sie ist dien­lich, um eine dro­hen­de Behin­de­rung zu ver­hin­dern oder die bestehen­den Han­di­caps abzu­bau­en. Eine bedeu­ten­de The­ra­pie, neben der Logo­pä­die oder Phy­sio- und Ergo­the­ra­pie, ist die Früh­för­de­rung. Es ist eine heil­päd­ago­gi­sche Behand­lung beim Säug­ling und Klein­kind. Die Früh­för­de­rung kann bis zur Schu­le durch geführt wer­den, wenn es benö­tigt wird.

Wie brauchen Frühförderung

Wie bekommt man die­se heil­päd­ago­gi­sche För­de­rung? Der ers­te Schritt, wie gesagt, ist die Fest­stel­lung des Bedarfs beim Kin­der­arzt, in der Kli­nik oder im sozi­al­päd­ia­tri­schen Zen­trum. Der Bedarf könn­te aber auch benannt wer­den in Kin­der­ta­ges­stät­te, wo gut geschul­tes Per­so­nal erlebt, dass die all­ge­mei­ne För­de­rung nicht ausreicht.

Je nach Kom­mu­ne kann es sein, dass die Eltern vom betrof­fe­nen Kind zuerst die ört­li­che Früh­för­der­stel­le kon­tak­tier­ten. Wo die­se sich befin­det erfährt man ent­we­der vom Kin­der­arzt, der Kita oder auch vom Sozi­al­amt (Ein­glie­de­rungs­hil­fe). Die Früh­för­der­stel­le wird dann alles wei­te­re mit­tei­len und gege­ben­falls ein­lei­ten, wie den Antrag. Bei uns war es ein form­lo­ser Antrag für die ambu­lan­te Früh­för­de­rung nach SGB XII. Die­ser ging dann zusam­men mit dem Antrag der Früh­för­der­stel­le an das Sozialamt.

Dort wur­de geprüft, ob die Aus­sa­ge vom Kin­der­arzt oder Kin­der­n­eu­ro­lo­gen aus­reicht. Er muss­te dazu noch mal Stel­lung bezie­hen. Damit wur­de geprüft, ob wir zusätz­lich zum Amts­arzt müs­sen. Für das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren soll­te man, je nach Kom­mu­ne, Zeit mit­brin­gen, also in Wochen ler­nen zu den­ken. Befür­wor­tet es der Amts­arzt und das Sozi­al­amt stimmt dem zu, dann kann die Früh­för­de­rung starten.

Die Genehmigung lässt auf sich warten

Um die Zeit bis zur Geneh­mi­gung der Früh­för­de­rung zu über­brü­cken, muss abge­wo­gen wer­den, ob das Kind bis dahin mit der all­ge­mei­nen För­de­rung aus­rei­chend klar kommt oder schon spe­zi­el­le Hil­fe bedarf. Zum Bei­spiel könn­te eine inten­si­ve Ergo- oder neu­ro­lo­gi­sche Phy­sio­the­ra­pie schon wich­ti­ge the­ra­peu­ti­sche Wege schaf­fen, damit kei­ne Zeit in der Ent­wick­lung des Kin­des ver­lo­ren geht. Ergo- oder die Phy­sio­the­ra­pie kann danach, und wird auch häu­fig, par­al­lel wei­ter geführt wer­den, da zum einen die Früh­för­de­rung nur maxi­mal zwei­mal die Woche statt­fin­det außer­halb der Kita und zum ande­ren die Kin­der häu­fig eine ganz­heit­li­che För­de­rung bedür­fen, also kogni­tiv wie auch moto­risch. An sich stellt die Früh­för­de­rung eine Kom­plex­leis­tung dar, bei der die The­ra­pien, wie Ergo‑, Phy­sio­the­ra­pie, Logo­pä­die und die heil­päd­ago­gi­sche För­de­rung, zusam­men gezo­gen wer­den, um das Kind best­mög­lich zu för­dern und die Zeit­fens­ter in der Ent­wick­lung maxi­mal aus­zu­nut­zen. Schlie­ßen sich die­se Fens­ter, kann der Erfolg einer spä­te­ren The­ra­pie schwie­ri­ger sein.

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by dirkstr

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