Private Krankenkasse und Behinderung — Sie muss nicht

Mit ein­er Behin­derung in der pri­vat­en Kranken­ver­sicherung aufgenom­men zu wer­den ist wohl schwierig. Sie kann es ablehnen und es nicht ein­mal diskri­m­inierend, so glaubt man dies.

Sicher­lich ist es auch fraglich, ob man als Men­sch mit ein­er Behin­derung bei den pri­vat­en Krankenkassen einen guten Leis­tungsspiegel find­et mit einem angemesse­nen Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis. Zumin­d­est wenn ich den Erfahrun­gen glauben kann von Eltern mit einem behin­derten Kind, die pri­vat ver­sichert sind. Es hapere häu­fig bei der Kostenüber­nahme von Hil­f­s­mit­teln oder von häus­lich­er Kinderkrankenpflege, der Behand­lungspflege. Nun gut, jet­zt mögen die Ver­sicherungsvertreter sagen, es lege am jew­eili­gen Tarif. Stimmt schon, die pri­vate Kranken­ver­sicherung sei eben dann beson­ders gün­stig, wenn man diese oder jene Absicherung nicht mit ihm Tarif habe.

Ich finde, die PKV hat es hier somit sehr ein­fach, in dem sie Kun­den, die für sie unwirtschaftlich seien, ein­fach ablehnen kann. Wenn diese Betrof­fe­nen dann der geset­zlichen Krankenkasse (GKV) ein­treten (müssen), so müsste diese dann die „Last“ tra­gen. Wie wäre es mit einem Aus­gle­ich, denn die PKV dann zu zahlen habe an die GKV. Wäre dies nicht gerecht?

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