Update: als PDF-Datei der offene Brief (pdf)und eine tiefergehende Erklärung (pdf) zum, ich hoffe, besseren Verständnis. Update II:unter FAQ findet Ihr Antworten zu Fragen zu diesem Thema. Für die Stadtverwaltung der Stadt Jena bin ich immer noch nicht ALG II berechtigt und auch nicht geeignet für die Sozialhilfe. Dies bedeutet, letztendlich, ich bin für sie auch nicht hilfebedürftig, obwohl ich meinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten kann und auch nicht ausreichend Hilfe von anderer Seite erlange (BAFöG gibt es halt nur, wenn man zur Uni oder zur Schule geht). Aber sie erkennen an, dass ich kreditwürdig bin und so “drücken” sie mir ein Darlehen auf. Kreditwürdig und doch können wir keinen Kredit abzahlen. Irgendwie widerspricht sich das alles und es treibt einen zur Verzweiflung. Hinzu macht die Stadt Jena mir das Recht auf Elternzeit streitig, meiner Meinung nach, da sie mich in einer finanziell ungesicherten Situation lassen. Wie bitte soll ich mit Existenzsorgen das Intensivkind noch gut pflegen?
Uns bleibt jetzt nur noch der Weg in die Öffentlichkeit, um Unterstützung zu bekommen für den Kampf ums ALG II. Denn einen Kindergartenplatz gibt es auch nicht auf die Schnelle, weil die Erzieherinnen auch erst eingearbeitet werden müssen und vieles wegen Hilfsmitteln und Pflegedienst in der Einrichtung im Vorfeld mit der Krankenkasse oder dem Sozialamt geklärt werden muss. Aber, auch wenn es mit dem Kitaplatz klappen würde, es kann keiner sagen, ob das Kind es letztendlich in der Einrichtung überhaupt aushält. Und sie in ein Heim abschieben für beatmete Kinder, damit ich arbeiten gehen kann? Dies würde unsere Familie zerstören. Warum kann ich nicht einfach wie jeder andere Elternzeitnehmer für mein Kind sorgen? Wie soll das außerdem funktionieren mit Studium und Kind, weil so sich Studenten verschulden müssen, wenn sie ein Kind bekommen haben, insbesondere, wenn dieses dann mal länger krank ist oder sie zumindest warten müssen bis ein Platz im Kindergarten frei ist, wobei das Kind dafür widerum mindestens 1 bis 2 Jahre alt sein muss. Studenten verlieren mit dieser hergestellten Rechtslage somit ihren Anspruch auf Elternzeit. Brauchen sie wohl auch nicht, da das Land ja auch kein Nachwuchs braucht, muss ich dann wohl schlußfolgern. Dann meint die Stadt, mein Kind bekommt doch Sozialgeld. Stimmt, um die 200 Euro ohne Anerkennung des Mehraufwands wegen der Behinderung. Schließlich, als hätten wir keinen Mehraufwand als andere? Nee, wir haben halt bloß eine Intensivstation zu Hause, dazu kommen noch die “kleinen” Ausgaben wegen der Behinderung und Erkrankung. 200 Euro ja und die sollen dann für Miete, Essen, Kleidung etc. ausreichend sein. Doch die Miete allein beträgt schon über 500 Euro.
Darlehen, so heißt ja die Lösung der Stadt. Darlehen, damit wir uns jetzt ordentlich verschulden. Wenn es um ein Kredit geht, den kriege ich von der Bank. Hier geht es aber um Hilfe zum Lebensunterhalt. Verschulden tun wir uns schon genug, wenn auch später, für das Kind, insbesondere dann, wenn es um barrierefreien Wohnraum geht und dieser wird bald notwendig, denn die Maus wächst und wächst und wenn wir sie nicht mehr ohne Lifter baden können, dann müssen wir “zwangsweise” umziehen eine passendere und meist teuere Wohnung. Aber, dies ist halt auch noch ein Problem, der barrierefreien Wohnraum ist rar in Jena. Doch mehr zu unserer Situation in den offenen Brief an den Oberbürgermeister Dr. Röhlinger von Jena. Hierzu noch eine tiefergehende Erklärung (pdf) zum, ich hoffe, besseren Verständnis. Wenn Ihr denkt, dass mir als Vater Hilfe zum Lebensunterhalt zusteht, dann schreibt an den Oberbürgermeister von Jena (Adresse unten).
Da es nicht einzusehen ist, dass jeder Bürger in diesem Land Leistung zur Lebenssicherung beziehen kann, wenn er hilfebedürftig ist, außer ich als Student, der sein Studium unterbricht und dieses aber nicht wegen einer anhaltenden “Partylaune” oder einem Urlaub, sondern wegen der Pflege und Erziehung des eigenen Kindes. Damit bringt die Stadt Jena uns so in bedrägnis, dass wir mit den Gedanken leben müssen, unser behindertes Kind abschieben zu müssen in ein Heim, wenn die Stadtverwaltung nicht einlenkt. Denn wenn der Anwalt mit der gerichtlichen “Vorprüfung” nichts erreicht und wir dann klagen müssen, dann dauert es mindesten 2 Jahre bis zur Hauptverhandlung. Wenn in dieser Zeit keiner von uns Arbeit findet oder die Mutter vom Kind länger studieren muss als geplant, dann wäre ich in dieser Zeit mit über 12.000 Euro verschuldet (ohne die bestehenden Schulden vom BAFöG) nur für die Sicherung meiner Existenz und dies in Deutschland, wo es eigentlich Sozialhilfe gibt. Natürlich könnt ihr uns unterstützen bei unserer Petition im Deutschen Bundestag: Pet 4−16−11−81503−002570.
Linn soll nicht ins Heim, damit ich für meinen Lebensunterhalt sorgen kann. Dies, wie gesagt, würde unsere Familie zerstören, da ein Heim für beatmete Kinder weit weg ist und hinzu wird sie dort nicht die Liebe erhalten, wie sie es zu Hause bekommt. Unterstützt uns und die Maus wird es euch danken!