Wie können wir in Zukunft unsere Miete und Essen zahlen? (III)

Wie sieht die aktuelle Lage aus? Doch erst­mal einen Dank für die Unter­stützung aller. Zwar hat der Ober­bürg­er­meis­ter Dr. Röh­linger bish­er noch nicht reagiert. jenar­beit schweigt, nein das Amt schweigt nicht, son­dern es schickt mir gestern ein Schreiben zu, dass ich auch im näch­sten Semes­ter, ab April 2006, weit­er­hin meine Lebenssicherung als Dar­lehen erhalte.

Wie sieht die aktuelle Lage aus? Doch erst­mal einen Dank für die Unter­stützung aller. Zwar hat der Ober­bürg­er­meis­ter Dr. Röh­linger bish­er noch nicht reagiert. jenar­beit schweigt, nein das Amt schweigt nicht, son­dern es schickt mir gestern ein Schreiben zu, dass ich auch im näch­sten Semes­ter, ab April 2006, weit­er­hin meine Lebenssicherung als Dar­lehen erhalte. Sie schweigen nicht, sie ignori­eren die Aus­sage vom Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales, wom­it mir ALG-II zu ste­ht (ich habe es Ihnen per Fax zu kom­men lassen). Diese Aus­sage vom Min­is­teri­um kam als Ergeb­nis mein­er Peti­tion an den Deutschen Bun­destag. Die Aus­sage entspricht den Durch­führung­sh­in­weis Rz. 7.35a der Bun­de­sagen­tur für Arbeit. Ich zitiere:

Während eines Urlaub­sse­mes­ters kön­nen allerd­ings — bei Vor­liegen bes­timmter Voraus­set­zun­gen — Leis­tun­gen zur Sicherung des Leben­sun­ter­halts nach dem SGB II gewährt wer­den. Die Entschei­dung ist hier­bei im Hin­blick auf die Regelun­gen des BAFöG zu tre­f­fen. Danach beste­ht für die Zeit der Beurlaubung förderungsrechtlich kein Anspruch auf Aus­bil­dungs­förderung, wenn ein Stu­dent oder eine Stu­dentin z.B. wegen ein­er län­geren Erkrankung, Schwanger­schaft oder Pflege und Erziehung eines Kleinkindes die Aus­bil­dung oder das Studi­um unter­bricht und sich daher für ein oder mehrere Semes­ter beurlauben lassen muss. Nur in Fall­en, in denen aus einem der. beispiel­haft aufge­führten wichti­gen Gründe die Aus­bil­dung für länger als drei Monate unter­brochen wird und dadurch kein Anspruch auf Aus­bil­dungs­förderung beste­ht, kön­nen daher Leis­tun­gen zum Leben­sun­ter­halt beansprucht wer­den, ohne dass § 7 Abs. 5 SGB II dem entgegensteht.

Also, ich bin länger als 3 Monate beurlaubt und habe einen gewichti­gen Grund für meine Unter­brechung der Aus­bil­dung: Die Pflege mein­er schw­er mehrfach­be­hin­derten Tochter (GdB. 100%, blind, mit Luftröhren­schnitt und Beat­mung). Wo bleibt mein ALG-II ohne Rück­zahlung? Der Ombud­srat kommt mit dem gle­ichen Hin­weis und beschreibt das Ver­hal­ten von jenar­beit so:

Lei­der kann Ihnen der Ombud­srat nicht weit­er­helfen. Bei ihrem zuständi­gen Träger der Grund­sicherung han­delt es sich um eine optierende Kom­mune. Dies bedeutet, das diese die Auf­gaben des Zweit­en Buch Sozialge­set­zbuch (SGB II) eigen­ver­ant­wortlich wahrn­immt. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an das zuständi­ge Lan­desmin­is­teri­um zu wenden

An das Lan­desmin­is­teri­um habe ich mich jet­zt (wieder) gewen­det, auch mit der Beschw­erde über jenar­beit, dass diese mich immer noch nicht über die Rück­zahlungsmodal­itäten aufgek­lärt haben, sowie dem Zinssatz. Eine weit­ere Rück­endeck­ung habe ich durch den Behin­derten­beauf­tragten des Lan­des Thürin­gen erhal­ten. Vie­len Dank! Diesen werde ich jet­zt wieder anschreiben müssen, um sein Ange­bot für Hil­fe in Anspruch zu nehmen. Vielle­icht kann er etwas aus­richt­en und auf die Diskrepanz hin­weisen. dass ich laut der Bun­de­sagen­tur für Arbeit ALG-II erhal­ten sollte, aber von jenar­beit nicht, obwohl bei­de vom gle­ichen Gesetz ausgehen.

Aber auch wird mein Krankenkassen- und Pflegekassen­beitrag selb­st im neuen Dar­lehens­bescheid nicht berück­sichtigt. Im jet­zi­gen Wider­spruch wird es ignori­ert. Somit muss ich ab April von über 520 Euro 150 Euro Kranken­ver­sicherung bezahlen, dann mein Anteil von Miete samt Nebenkosten, mich ernähren, klei­den und dann müssen noch der Mehraufwand für Pflege und Ther­a­pie bezahlt wer­den. So zum Beispiel das spezielle Ther­a­piespielzeug zur geziel­ten Förderung von ihrer Sehschädi­gung / Blind­heit. Und dieses Geld, was kaum reicht, soll ich dann wieder zurück zahlen, wom­it wir somit im Unklaren gelassen wer­den mit unser­er Lebensplanung.

Allein jet­zt schon bekom­men wir ein Prob­lem mit unserem Wohn­raum auf­grund der Hil­f­s­mit­tel und der Unzugänglichkeit im Bad mit der Bade­hil­fe. Wie sollen wir uns eine bar­ri­ere­freie Woh­nung leis­ten? Das Pflegegeld geht drauf für unsere Lebenser­hal­tungskosten, obwohl es eigentlich als Nacht­teil­saus­gle­ich zählt, da ich nicht arbeit­en gehen kann wegen der Erkrankung und Behin­derung vom Kind. Es ist ein­fach trau­rig, wie die Stadt Jena mit Eltern umge­ht, die sich um ihr schw­erkrankes Kind küm­mern wollen, ihr Leben ver­suchen danach auszuricht­en und ihre eige­nen Bedürfnisse zurück steck­en, aber selb­st keine Exis­ten­zsicherung erhal­ten wie aber son­st jed­er andere, der Elternzeit nimmt. Dies bloß nicht bei uns, da ich, der Vater seine Aus­bil­dung nicht abbricht, son­dern sie unter­bricht und sein Recht auf Elternzeit wahrn­immt und selb­st die Fam­i­lienof­fen­sive in Thürin­gen dies “Zuhause bleiben” fördert, zumin­d­est auf dem Papier.

Vor zwei Wochen habe ich einen Brief an den Ober­bürg­er­meis­ter Dr. Röh­linger erweit­ert und ihm die Aus­sage des Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales zu gesendet. Doch wird auch dieser Briefan­hang schein­bar ignori­ert vom OB Dr. Röh­linger und der Stadtver­wal­tung Jena. Ich weiß wirk­lich nicht mehr weit­er. Ich hoffe noch, dass die Peti­tion am Thüringer Land­tag eine Wirkung hat und eine Gle­ich­heit hergestellt für Stu­den­ten, wie es bun­desweit in der Arbeit­sagen­tur gehand­habt wird laut dem Durch­führung­sh­in­weis www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/sgb2&localparams=1&db=sgb2&cmd=list&range=0,100&cmd=all&Id=53: Rz. 7.35a.

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