Der Oberbürgermeister Dr. habil. P. Röhlinger hat geantwortet. Gratulation! Es soll eine Seltenheit sein, dass ein OB antwortet, wurde mir gesagt. Doch gibt er nur bekannt, dass sich eigentlich nichts ändert seitens der Stadt Jena. Drei Punkte sind in seinem Brief bedeutend:
- Er hat das Schreiben des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages gelesen, mit Interesse, also die Aussage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Doch blieb es beim Lesen. Schließlich ist “jenarbeit” keine Bundesbehörde und damit braucht man sich an die Aussage nicht binden, obwohl es nach dem SGB arbeitet. (Interessant wäre, wie die Stadt reagiert hätte, wenn die Aussage zu ihren Gunsten wäre.)
- Er erwähnt einen bedeutenden Punkt, den ich nicht verstehe: Die Stadt Jena weiß, dass das Gericht vom falschen Sachverhalt ausgegangen ist und trotzdem nehmen sie den Beschluss als richtig an, also sie sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Wie? Sachverhalt stimmt nicht, aber das Urteil ist richtig? Na da kann ich ja froh sein, dass es sich nicht um ein Strafprozess handelt. Immerhin, er erwähnt, dass ich gegen die gerichtliche Entscheidung Rechtsmittel einlegen kann. Was bitte soll ich sonst machen, wenn die Stadt Jena die Versorgung meiner Tochter weiterhin gefährdet und nicht die gewünschte Handhabung des Sachverhalts vom Bundesministerium anerkennt.
- Jetzt redet der Oberbürgermeister von “zuschussweise” Leistungen. Als ich “begehre” einen Zuschuss ALG-II zu meinem Gehalt von 0,00 Euro, was ich mir selbst zahle, oder wie habe ich diese Formulierung zu verstehen? Aber vielleicht hat der OB ja recht, laut dem Duden — Deutsches Universalwörterbuch, ist ein Zuschuss ein Beitrag, der zur Verfügung gestellt wird als Hilfe, um bei der Finanzierung einer Sache zu helfen. (Ich lass das mal so stehen)
So ist der Stand der Dinge. Dabei hat der Oberbürgermeister mir immer noch nicht alle Fragen beantwortet. Auch verstehe ich eines nicht: Die Stadt Jena meint, ich klage, ich befände mich schon in Klage, dabei liegt mir immer noch kein Schreiben vor, worauf ich klagen kann. Und sie genehmigen mir ein Darlehen, bis es gerichtlich entschieden ist. Also wenn ein Urteil in zwei Jahren fallen würde und ich immer noch beurlaubt bin, dann habe ich 12.000 Euro Schulden. Ich sage nur: Danke, dass hier die Aussage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales ignoriert wird, sowie die gefestigte Rechtsprechung zur (Nicht-)Förderungsfähigkeit!Mir fehlen langsam die Worte, wenn den MitarbeiterInnen einer Stadtverwaltung die Sicherung der Versorgung eines schwerst behinderten Menschen mit Luftröhrenschnitt sowie Beatmung und deren pflegenden Personen egal zu sein scheint, was wird erst dann mit dem “Durschnitt” an Hilfebedürftigen.