Wie nun? Mit oder ohne MDK-Gutachten

Da frag ich mich, warum ich im Wider­spruchsver­fahren für die Hos­pizpflege ein MDK-Gutacht­en erwirken musste, wenn anderen Orts, Rends­burg, der Geschäfts­führer eines Hos­piz sich beschw­ert, dass die Krankenkassen die Über­weisung Tod­kranker durch Kranken­häuser oder Hausärzte ins Hos­piz erschw­eren, indem sie fast bei jed­er Ein­weisung ein Gutacht­en des MDK ein­fordern wür­den, so in den Lübeck­er Nachrichten.

Die Ein­schal­tung eines MDK-Gutacht­en sei aber nicht notwendig, meine der Geschäfts­führer. Hinzu solle die Erstel­lung des Gutacht­ens die Auf­nahme um Tage verzögern, was aber die Krankenkassen anders sehen und auch beurteilen sie die Notwendigkeit eines MDK-Befun­des anders, denn in dem Artikel der Lübeck­er Nachricht­en vom 11.12.2007 online heißt es: “Sprech­er von AOK und Ersatzkassen­ver­bände weisen die Vor­würfe zurück. Sie pochen auf eine jün­gere Abmachung von 1999, die die grund­sät­zliche Ein­schal­tung des MDK vorse­he.” aus http: //www.ln-online.de/artikel/2270210/Hospiz_beklagt_erschwerte_Aufnahme_von_Patienten.htm. abgerufen 11.12.2007

Ja, wenn dies wirk­lich so ist, dann scheint dies bei unser­er Krankenkasse nicht angekom­men zu sein oder unter­schei­det man doch noch zwis­chen Kinder­hos­piz und dem für die Erwach­se­nen. Ich weiß es nicht, aber nun stellt sich noch die Frage: Warum prüfen die Krankenkassen die Ein­weisung mit einem MDK-Gutacht­en nach? Nun in dem Artikel heißt es als Antwort: “Denn bei Über­prü­fun­gen habe sich her­aus­gestellt, dass ein Vier­tel aller Ein­weisun­gen in Hos­pize nicht berechtigt seien, die Patien­ten kön­nten in den Fällen in Pflege­heimen oder ambu­lanter Pflege ver­sorgt werden.”

Wie auch immer. Eine Fehlein­weisung wird es sicher­lich immer mal geben, doch würde mich dabei auch inter­essieren, ob denn der Ablehnung auch wider­sprochen wurde und wenn ja, wie viel Prozent der Wider­sprüche erfol­gre­ich waren. Schließlich, auch ein MDK-Arzt kann in sich in seinem Gutacht­en irren oder die vorhan­den Dat­en sind auf dem zweit­en Blick unzure­ichend, wenn er die Pal­lia­tivsi­t­u­a­tion nur per Akten­lage beurteilt. Nun wer den ganzen Artikel lesen möchte, hier der Link: http: //www.ln-online.de/artikel/2270210/Hospiz_beklagt_erschwerte_Aufnahme_von_Patienten.htm

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