Die Krankenkasse zu wechseln trotz Zusatzbeitrag, da fragen sich die einen, was bringt mir es denn, wenn die Leistungen doch vom Gesetzgeber festgelegt sind. Die anderen Kassen ziehen hier eh nach. Es ist also nur ein kurzer Spareffekt. Stimmt schon, aber bei vielen Leistungen, wie gut oder schlecht diese genehmigt werden, da haben die Krankenkassen auch einen gewissen Spielraum. Viele Leistungen des Gesetzes werden erst in Richtlinien präzisiert und selbst dann bleibt dem oder der SachbearbeiterIn immer noch ein Raum fürs Ja oder Nein, frei nach: Richtlinien sind nicht das Gesetz, sondern eine Auslegung.
Hier wird es dann interessant, wenn man den Zusatzbeitrag zahlen muss und man hört oder liest von Kassen, dass sie es mit dem einen oder anderem Leistung schwer haben. Insbesondere die Versorgung mit Hilfsmitteln scheint häufig mit Verhandlungen, auch genannt als Widerspruch und Klage, verbunden zu sein.
Da zählt, wie bei kobinet-nachrichten zu lesen, nicht einmal schon gesprochenes Recht eines Sozialgerichtes, geschweige denn die UN-Behindertenrechtkonvention.
Ist man nicht angewiesen auf die Hilfsmittel, dem kann es egal sein, was hier die Krankenkasse verhandelt, schließlich müssen doch auch Kosten gespart werden. Aber ist dies, Kosten sparen, denn gegeben? Eine gute Hilfsmittelversorgung vermeidet auch Folgekosten wie zum Beispiel durch Kontrakturen oder dem Dekubitus. Nicht vergessen darf man hier die Kosten des Rechtsstreites.
Also fragt man sich, ob der Zusatzbeitrag auch wirklich gerechtfertigt ist mit dem gewünschten Leistungsprofil und wenn nicht, so bietet er die Möglichkeit, sich mal bei den anderen umzuhören, wie gut oder schlecht die anderen Krankenkassen Leistungen genehmigen.