Zusatzbeitrag und nicht gewünschte Leistung

Die Krankenkasse zu wech­seln trotz Zusatzbeitrag, da fra­gen sich die einen, was bringt mir es denn, wenn die Leis­tun­gen doch vom Geset­zge­ber fest­gelegt sind. Die anderen Kassen ziehen hier eh nach. Es ist also nur ein kurz­er Spar­ef­fekt. Stimmt schon, aber bei vie­len Leis­tun­gen, wie gut oder schlecht diese genehmigt wer­den, da haben die Krankenkassen auch einen gewis­sen Spiel­raum. Viele Leis­tun­gen des Geset­zes wer­den erst in Richtlin­ien präzisiert und selb­st dann bleibt dem oder der Sach­bear­bei­t­erIn immer noch ein Raum fürs Ja oder Nein, frei nach: Richtlin­ien sind nicht das Gesetz, son­dern eine Auslegung.

Hier wird es dann inter­es­sant, wenn man den Zusatzbeitrag zahlen muss und man hört oder liest von Kassen, dass sie es mit dem einen oder anderem Leis­tung schw­er haben. Ins­beson­dere die Ver­sorgung mit Hil­f­s­mit­teln scheint häu­fig mit Ver­hand­lun­gen, auch genan­nt als Wider­spruch und Klage, ver­bun­den zu sein.

Da zählt, wie bei kobi­net-nachricht­en zu lesen, nicht ein­mal schon gesproch­enes Recht eines Sozial­gericht­es, geschweige denn die UN-Behindertenrechtkonvention.

Ist man nicht angewiesen auf die Hil­f­s­mit­tel, dem kann es egal sein, was hier die Krankenkasse ver­han­delt, schließlich müssen doch auch Kosten ges­part wer­den. Aber ist dies, Kosten sparen, denn gegeben? Eine gute Hil­f­s­mit­telver­sorgung ver­mei­det auch Fol­gekosten wie zum Beispiel durch Kon­trak­turen oder dem Deku­bi­tus. Nicht vergessen darf man hier die Kosten des Rechtsstreites.

Also fragt man sich, ob der Zusatzbeitrag auch wirk­lich gerecht­fer­tigt ist mit dem gewün­scht­en Leis­tung­spro­fil und wenn nicht, so bietet er die Möglichkeit, sich mal bei den anderen umzuhören, wie gut oder schlecht die anderen Krankenkassen Leis­tun­gen genehmigen.

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