Zusatzbeitrag und nicht gewünschte Leistung

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Die Kran­ken­kas­se zu wech­seln trotz Zusatz­bei­trag, da fra­gen sich die einen, was bringt mir es denn, wenn die Leis­tun­gen doch vom Gesetz­ge­ber fest­ge­legt sind. Die ande­ren Kas­sen zie­hen hier eh nach. Es ist also nur ein kur­zer Spar­ef­fekt. Stimmt schon, aber bei vie­len Leis­tun­gen, wie gut oder schlecht die­se geneh­migt wer­den, da haben die Kran­ken­kas­sen auch einen gewis­sen Spiel­raum. Vie­le Leis­tun­gen des Geset­zes wer­den erst in Richt­li­ni­en prä­zi­siert und selbst dann bleibt dem oder der Sach­be­ar­bei­te­rIn immer noch ein Raum fürs Ja oder Nein, frei nach: Richt­li­ni­en sind nicht das Gesetz, son­dern eine Auslegung.

Hier wird es dann inter­es­sant, wenn man den Zusatz­bei­trag zah­len muss und man hört oder liest von Kas­sen, dass sie es mit dem einen oder ande­rem Leis­tung schwer haben. Ins­be­son­de­re die Ver­sor­gung mit Hilfs­mit­teln scheint häu­fig mit Ver­hand­lun­gen, auch genannt als Wider­spruch und Kla­ge, ver­bun­den zu sein.

Da zählt, wie bei kobi­net-nach­rich­ten zu lesen, nicht ein­mal schon gespro­che­nes Recht eines Sozi­al­ge­rich­tes, geschwei­ge denn die UN-Behindertenrechtkonvention.

Ist man nicht ange­wie­sen auf die Hilfs­mit­tel, dem kann es egal sein, was hier die Kran­ken­kas­se ver­han­delt, schließ­lich müs­sen doch auch Kos­ten gespart wer­den. Aber ist dies, Kos­ten spa­ren, denn gege­ben? Eine gute Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung ver­mei­det auch Fol­ge­kos­ten wie zum Bei­spiel durch Kon­trak­tu­ren oder dem Deku­bi­tus. Nicht ver­ges­sen darf man hier die Kos­ten des Rechtsstreites.

Also fragt man sich, ob der Zusatz­bei­trag auch wirk­lich gerecht­fer­tigt ist mit dem gewünsch­ten Leis­tungs­pro­fil und wenn nicht, so bie­tet er die Mög­lich­keit, sich mal bei den ande­ren umzu­hö­ren, wie gut oder schlecht die ande­ren Kran­ken­kas­sen Leis­tun­gen genehmigen.

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by dirkstr

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