ALG 2 statt Dalehen statt …

A

Also … vor zwei Wochen erhielt ich das Ergeb­nis mei­ner Peti­ti­on an den deut­schen Bun­des­tag. Die­ses ent­spricht genau dem, was ich auch gedacht habe: Laut des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Arbeit und Sozia­les steht mir ALG II zu. Eine Geset­zes­än­de­rung hal­ten sie nicht für not­wen­dig. Das Schrei­ben vom Bun­des­mi­nis­te­ri­ums ist eigent­lich nur eine Aus­for­mu­lie­rung einer Durch­füh­rungs­richt­li­nie (Rz 7.35a) zum § 7 Absatz 5 SGB II. Davon ist “Jen­A­r­beit” schon durch meh­re­re Wege infor­miert gewe­sen und sie igno­rie­ren es trotz­dem. Somit wird sicher­lich auch mein Anhang zum offe­nen Brief an den Ober­bür­ger­meis­ter der Stadt Jena igno­riert. Den habe ich letz­te Woche an die Stadt gefaxt. Was ist im Anhang? Nun das Ergeb­nis der Petition 

Ja, die Stadt zieht es halt vor, die Eltern in die finan­zi­el­le Kri­se zu schi­cken, wel­che im Stu­di­um ste­hen, es pau­sie­ren müs­sen oder wol­len, weil sie sich ihrem Kind wid­men wol­len oder einen schwer­kran­ken Men­schen, wie zum Bei­spiel der Groß­va­ter, pfle­gen müs­sen. Viel­leicht soll­te der Men­schen­rechts­be­ob­ach­ter bei uns mal vor­bei schau­en, wel­cher gera­de wegen Bil­dung und Zugang zur Bil­dung hier in Deutsch­land ist. Uns, mir wird somit der Zugang zur Bil­dung ver­wehrt, denn ich könn­te ja die Uni ver­las­sen, um ALG II zu bekom­men oder ich muss mich halt ver­schul­den, wenn ich mein Weg zur Bil­dung nicht auf­ge­ben möch­te, aber “erst­mal” mei­ne Toch­ter pfle­gen und för­dern muss bezie­hungs­wei­se will, bis sie in den Kin­der­gar­ten tags­über gehen kann.

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by dirkstr

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