Also … vor zwei Wochen erhielt ich das Ergebnis meiner Petition an den deutschen Bundestag. Dieses entspricht genau dem, was ich auch gedacht habe: Laut des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht mir ALG II zu. Eine Gesetzesänderung halten sie nicht für notwendig. Das Schreiben vom Bundesministeriums ist eigentlich nur eine Ausformulierung einer Durchführungsrichtlinie (Rz 7.35a) zum § 7 Absatz 5 SGB II. Davon ist “JenArbeit” schon durch mehrere Wege informiert gewesen und sie ignorieren es trotzdem. Somit wird sicherlich auch mein Anhang zum offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Jena ignoriert. Den habe ich letzte Woche an die Stadt gefaxt. Was ist im Anhang? Nun das Ergebnis der Petition
Ja, die Stadt zieht es halt vor, die Eltern in die finanzielle Krise zu schicken, welche im Studium stehen, es pausieren müssen oder wollen, weil sie sich ihrem Kind widmen wollen oder einen schwerkranken Menschen, wie zum Beispiel der Großvater, pflegen müssen. Vielleicht sollte der Menschenrechtsbeobachter bei uns mal vorbei schauen, welcher gerade wegen Bildung und Zugang zur Bildung hier in Deutschland ist. Uns, mir wird somit der Zugang zur Bildung verwehrt, denn ich könnte ja die Uni verlassen, um ALG II zu bekommen oder ich muss mich halt verschulden, wenn ich mein Weg zur Bildung nicht aufgeben möchte, aber “erstmal” meine Tochter pflegen und fördern muss beziehungsweise will, bis sie in den Kindergarten tagsüber gehen kann.