Woanders nicht anders

Dass so manch­es bei den Hil­f­s­mit­tel nicht klappt durch die Ablehnun­gen der Krankenkasse, daran kön­nte man sich ja gewöh­nen, wenn man halt nicht darauf angewiesen wäre. Doch geht dies nicht nur uns so, son­dern auch anderen.

Ein­er Fam­i­lie im Raum Bran­den­burg hat die Krankenkasse immer noch nicht die Orthe­sen für die Füße genehmigt, die seit Mitte Dezem­ber let­zten Jahres beantragt wur­den. Die Begrün­dung, lap­i­dar, dem MDK reiche die Diag­nose als Begrün­dung nicht aus.

Wie bitte? Dem Kind wurde ger­ade der Spitz­fuß mit durch eine sta­tionäre Ther­a­pie kor­rigiert, damit es wieder ste­hen und laufen kann. Doch, damit es nicht wieder zum Spitz­fuß kommt, braucht das Kind sofort Orthe­sen. Aber wie erk­lärt man das ein­er Krankenkasse, dass sie mit ein­er Ablehnung der Kostenüber­nahme für das Hil­f­s­mit­tel oder einem lan­gen Weg für Genehmi­gung, die Gehbe­hin­derung des Kindes selb­st verur­sachen und das Kind zum Schwer­be­hin­derten machen.

Dabei ist es die Auf­gabe der Krankenkasse als Leis­tungsträger sog­ar die “Behin­derun­gen ein­schließlich chro­nis­ch­er Krankheit­en abzuwen­den, zu beseit­i­gen, zu min­dern, auszu­gle­ichen, eine Ver­schlim­merung zu ver­hüten” (§26 SGB IX).

Kat­e­gorie: 



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