Ein Arztrezept, das kann schon für Wirbel sorgen. Diesmal geht es nicht um die Verordnung eines Hilfsmittels und die Frage der Ablehnung eines Solchen und dem folgenden Widerspruch bei der Krankenkasse. Nein, die letzten größeren Verordnungen in dieser „Sparte“ der Krankenkasse wurden bejaht wie der Lifter fürs Bad oder den Hilfen für die Kommunikation. Es dreht sich jetzt auch gar nicht um den Part der Krankenkasse, sondern um das medizinischen Zentrum, was uns die Physiotherapie-Rezepte ausstellt.
Fünf mal die Woche erhält das Intensivkind in der Kita Physiotherapie. Diese Maßnahme ist begründet und der Bedarf stellt auch kein bisher Infrage. Ein Problem ist neuerdings aber, wer darf bekannt geben beim Zentrums, dass die laufende Verordnung nur noch fünf Sitzungen geht und ein neues Rezept gebraucht wird für die weitere Therapie.
Das Zentrum möchte jetzt, dass wir Eltern bei Ihnen anrufen und ein neues Rezept beauftragen. Bisher rief die Einrichtung an, rechtzeitig. Worin liegt hier aber der Unterschied? Eigentlich nur darin, dass uns Eltern eine vermeidbare Aufgabe mehr aufgedrückt wird und dies ist sogar mit einem Risiko behaftet. Wer anruft, ist dies nicht egal? Anders wäre es, wenn das Kind immer erst wieder dem Arzt vorgestellt werden müsste. Dieses ist aber aktuell nicht notwendig.
Und warum müssen wir uns Eltern bis ins kleinste Detail um alles selber kümmern? Man ist doch im Alltag eh schon durch die ganze Bürokratie belastet. Bei den einem Amt braucht es ein neuen Antrag, dann fehlt plötzlich der Krankenkasse ein Rezept oder einem Home-Care-Service. Manchmal genügt ein Anruf oder ein Fax und manchmal braucht es auch ein Gespräch mit dem Arzt. Dies „kostet“ Zeit und Nerven, das Intensivkind hat schon seinen eigenen Todo-Kalender, und trotzdem vergisst man eine Aufgabe. Dazu gesellt sich dann noch das Thema „Rund um den Widerspruch“.
In der „übermächtigen“ Bürokratie liegt auch das Risiko für die Verordnung der Physiotherapie: In der Schnelle beim abholen im Kindergarten wird einem mitgeteilt, wir brauchen ein neues Rezept. Wenn wir gegen 16.30 Uhr dann zu Hause sind, so ist häufig niemand mir im Zentrum. Also nimmt man sich vor, denn nächsten Tag anzurufen. Wie gesagt, man nimmt es sich vor, doch der morgendliche Stress sorgt fürs Vergessen und plötzlich ist es wieder Nachmittag. Dann braucht man plötzlich für ein Medikament eine neue Verordnung und man ärgert sich über eine Ablehnung. Das Rezept für die Physiotherapie hat man längst verdrängt. Vergisst man es ganz, so kommt es zur ungewollten Unterbrechung der Physiotherapie, da dass geliebte Rezept fehlt. Was ist daran falsch, wenn sich die Einrichtung selbst darum bemüht beim medizinischen Zentrum?
Falsch wäre es, wenn nur der Patient selbst und der Sorgeberechtigte neue Verordnungen „beauftragen“ können. Doch letztendlich können sie es gar nicht „beauftragen“, sondern nur dem Arzt bekannt geben, das bisherige Rezept ist nicht mehr gültig. Wenn es mit der Physiotherapie weiter gehen soll, dann brauchen wir ein Neues. Der Arzt muss dann entscheiden bzw. er hat festzustellen, braucht der Patient weiter Physiotherapie und verordnet gegebenenfalls diese.
Es ist für uns Eltern einfach eine nette Geste, wenn sich um solche kleinen Aufgaben, das Folgerezept, die Therapeuten selbst kümmern, wenn klar ist, die Therapie geht weiter. Ob wir es nun den Arzt melden oder die Einrichtung, stellt doch kein Unterschied dar. Der Arzt muss eh darüber entscheiden, was notwendig ist, was nicht. Anders läge der Fall, wenn fleißige Richtlinien-Schreiber fixiert haben, nur der Patient selbst oder dessen Vormund darf bekannt geben, die Verordnung gilt nur noch fünf Sitzungen. Mir ist das Bestehen dieser Maßgabe nicht bekannt und es wäre auch eine Richtlinie, die den Alltag von Schwerstbehinderten nicht berücksichtigt.
Um eine konstante Sicherung der Behandlung zu gewährleisten, so braucht es auch eine Zusammenarbeit aller, die ärztlich, pflegerisch oder therapeutisch tätig sind. Sicherlich, es darf hierbei der Patient oder dessen Familie nicht entmündigt werden. Denn die Familie braucht auch den Überblick, was alles gemacht werden soll und wird. Denn letztendlich trägt der Patient selbst oder der Sorgeberechtigte wiederum die Verantwortung für das therapeutische Geschehen und muss die kommende Versorgung befürworten und das Geschehene gegenzeichnen.