Physiotherapie & Verordnung — Wer sagt es dem Arzt

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Ein Arzt­re­zept, das kann schon für Wir­bel sor­gen. Dies­mal geht es nicht um die Ver­ord­nung eines Hilfs­mit­tels und die Fra­ge der Ableh­nung eines Sol­chen und dem fol­gen­den Wider­spruch bei der Kran­ken­kas­se. Nein, die letz­ten grö­ße­ren Ver­ord­nun­gen in die­ser „Spar­te“ der Kran­ken­kas­se wur­den bejaht wie der Lif­ter fürs Bad oder den Hil­fen für die Kom­mu­ni­ka­ti­on. Es dreht sich jetzt auch gar nicht um den Part der Kran­ken­kas­se, son­dern um das medi­zi­ni­schen Zen­trum, was uns die Phy­sio­the­ra­pie-Rezep­te ausstellt.

Fünf mal die Woche erhält das Inten­siv­kind in der Kita Phy­sio­the­ra­pie. Die­se Maß­nah­me ist begrün­det und der Bedarf stellt auch kein bis­her Infra­ge. Ein Pro­blem ist neu­er­dings aber, wer darf bekannt geben beim Zen­trums, dass die lau­fen­de Ver­ord­nung nur noch fünf Sit­zun­gen geht und ein neu­es Rezept gebraucht wird für die wei­te­re Therapie.

Das Zen­trum möch­te jetzt, dass wir Eltern bei Ihnen anru­fen und ein neu­es Rezept beauf­tra­gen. Bis­her rief die Ein­rich­tung an, recht­zei­tig. Wor­in liegt hier aber der Unter­schied? Eigent­lich nur dar­in, dass uns Eltern eine ver­meid­ba­re Auf­ga­be mehr auf­ge­drückt wird und dies ist sogar mit einem Risi­ko behaf­tet. Wer anruft, ist dies nicht egal? Anders wäre es, wenn das Kind immer erst wie­der dem Arzt vor­ge­stellt wer­den müss­te. Die­ses ist aber aktu­ell nicht notwendig.

Und war­um müs­sen wir uns Eltern bis ins kleins­te Detail um alles sel­ber küm­mern? Man ist doch im All­tag eh schon durch die gan­ze Büro­kra­tie belas­tet. Bei den einem Amt braucht es ein neu­en Antrag, dann fehlt plötz­lich der Kran­ken­kas­se ein Rezept oder einem Home-Care-Ser­vice. Manch­mal genügt ein Anruf oder ein Fax und manch­mal braucht es auch ein Gespräch mit dem Arzt. Dies „kos­tet“ Zeit und Ner­ven, das Inten­siv­kind hat schon sei­nen eige­nen Todo-Kalen­der, und trotz­dem ver­gisst man eine Auf­ga­be. Dazu gesellt sich dann noch das The­ma „Rund um den Widerspruch“.

In der „über­mäch­ti­gen“ Büro­kra­tie liegt auch das Risi­ko für die Ver­ord­nung der Phy­sio­the­ra­pie: In der Schnel­le beim abho­len im Kin­der­gar­ten wird einem mit­ge­teilt, wir brau­chen ein neu­es Rezept. Wenn wir gegen 16.30 Uhr dann zu Hau­se sind, so ist häu­fig nie­mand mir im Zen­trum. Also nimmt man sich vor, denn nächs­ten Tag anzu­ru­fen. Wie gesagt, man nimmt es sich vor, doch der mor­gend­li­che Stress sorgt fürs Ver­ges­sen und plötz­lich ist es wie­der Nach­mit­tag. Dann braucht man plötz­lich für ein Medi­ka­ment eine neue Ver­ord­nung und man ärgert sich über eine Ableh­nung. Das Rezept für die Phy­sio­the­ra­pie hat man längst ver­drängt. Ver­gisst man es ganz, so kommt es zur unge­woll­ten Unter­bre­chung der Phy­sio­the­ra­pie, da dass gelieb­te Rezept fehlt. Was ist dar­an falsch, wenn sich die Ein­rich­tung selbst dar­um bemüht beim medi­zi­ni­schen Zentrum?

Falsch wäre es, wenn nur der Pati­ent selbst und der Sor­ge­be­rech­tig­te neue Ver­ord­nun­gen „beauf­tra­gen“ kön­nen. Doch letzt­end­lich kön­nen sie es gar nicht „beauf­tra­gen“, son­dern nur dem Arzt bekannt geben, das bis­he­ri­ge Rezept ist nicht mehr gül­tig. Wenn es mit der Phy­sio­the­ra­pie wei­ter gehen soll, dann brau­chen wir ein Neu­es. Der Arzt muss dann ent­schei­den bzw. er hat fest­zu­stel­len, braucht der Pati­ent wei­ter Phy­sio­the­ra­pie und ver­ord­net gege­be­nen­falls diese.

Es ist für uns Eltern ein­fach eine net­te Ges­te, wenn sich um sol­che klei­nen Auf­ga­ben, das Fol­ge­re­zept, die The­ra­peu­ten selbst küm­mern, wenn klar ist, die The­ra­pie geht wei­ter. Ob wir es nun den Arzt mel­den oder die Ein­rich­tung, stellt doch kein Unter­schied dar. Der Arzt muss eh dar­über ent­schei­den, was not­wen­dig ist, was nicht. Anders läge der Fall, wenn flei­ßi­ge Richt­li­ni­en-Schrei­ber fixiert haben, nur der Pati­ent selbst oder des­sen Vor­mund darf bekannt geben, die Ver­ord­nung gilt nur noch fünf Sit­zun­gen. Mir ist das Bestehen die­ser Maß­ga­be nicht bekannt und es wäre auch eine Richt­li­nie, die den All­tag von Schwerst­be­hin­der­ten nicht berücksichtigt.

Um eine kon­stan­te Siche­rung der Behand­lung zu gewähr­leis­ten, so braucht es auch eine Zusam­men­ar­beit aller, die ärzt­lich, pfle­ge­risch oder the­ra­peu­tisch tätig sind. Sicher­lich, es darf hier­bei der Pati­ent oder des­sen Fami­lie nicht ent­mün­digt wer­den. Denn die Fami­lie braucht auch den Über­blick, was alles gemacht wer­den soll und wird. Denn letzt­end­lich trägt der Pati­ent selbst oder der Sor­ge­be­rech­tig­te wie­der­um die Ver­ant­wor­tung für das the­ra­peu­ti­sche Gesche­hen und muss die kom­men­de Ver­sor­gung befür­wor­ten und das Gesche­he­ne gegenzeichnen. 

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by dirkstr

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