Hilfsmittel und Sport ist kein Grundbedürfnis

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Was den­ken Sie, schützt Sport die Gesund­heit? Aus­ge­nom­men sei natür­lich der Leis­tungs­sport oder so man­cher “Risi­ko­s­port”. Und ist Sport ein Grund­be­dürf­nis des Men­schen? Neh­men wir für die Ant­wort das Bei­spiel der Ableh­nung einer spe­zi­el­len Pro­the­se fürs Schwim­men von einer Kran­ken­kas­se, bestä­tigt durch zwei Instan­zen am Sozi­al­ge­richt. Sport, nach deren Auf­fas­sung (Lan­des­so­zi­al­ge­richt Nord­rhein-West­fa­len — L 5 KR 8407), ist kein Grund­be­dürf­nis. Aber schnei­det sich hier die Kran­ken­kas­se nicht selbst ins “eige­ne Fleisch”. Da möch­te sie, ich hof­fe doch, mög­lichst gesun­de Mit­glie­der. Und Sport, so liest, hört man immer wie­der in den Medi­en, wirkt aus­glei­chend auf die Gesund­heit und schützt vor ver­schie­de­nen gesund­heit­li­chen Pro­ble­men bis hin vor Tumor­er­kran­kun­gen. Vorraus­set­zung ist die regel­mä­ßi­ge Anwen­dung, zumin­dest lehrt dies die Statistik. 

Also wenn dem so ist, dann müss­te die Kran­ken­kas­se doch von sich aus den gehan­di­cap­ten Pati­en­ten in sol­chen Akti­vi­tä­ten beson­ders unter­stüt­zend hel­fen, dass sie eben an Sport teil­neh­men kön­nen. Oder müs­sen wir an der gesund­heits­för­dern­de Eigen­schaft des Spor­tes etwas zwei­feln? Schließ­lich, so folgt man der Logik, müss­te klar sein: Treibt der “Kun­de” im Gesund­heits­we­sen Sport, so ver­mei­det er wei­te­re Kran­ken­kos­ten. Dies ist sogar wirt­schaft­lich. Oder rech­net man nicht mit poten­ti­ell ein­ge­spar­ten Gel­dern? Aber da akti­ver Sport sich nun mal nicht als Grund­be­dürf­nis in unse­rem Land zeigt, man könn­te bei dem einen oder ande­ren Bür­ger sogar vom Gegen­teil reden, so gibt es eben kei­ne Hil­fen von der Krankenkasse.

Bei die­ser Sach­la­ge ist aber inter­es­sant für die Geneh­mi­gung der Hil­fen zum Aus­gleich einer Behin­de­rung oder einer Abwen­dung die­ser, ab wann trei­be ich Sport und wo endet die “nor­ma­le” Bewe­gungs­ak­ti­vi­tät für die “Bewäl­ti­gung” des All­tags. Wenn ich jeden Tag alle Wege, ob Ein­kauf und Job, mit dem Fahr­rad bewäl­ti­ge, so läuft dies nicht unter Sport. Oder doch? Ein­deu­tig ist wohl Sport, wenn ich ohne eines “all­täg­li­chen Ziels der Grund­be­dürf­nis­se” Rad fah­re, son­dern wegen mei­ner Gesund­heit und dem Bewe­gungs­be­dürf­nis. Ein­deu­ti­ger wird es dann noch, wenn ich dazu die pas­sen­de sport­li­che Klei­dung mir über­zie­he und es in mei­ner Frei­zeit betreibe.

Doch hän­gen bleibt bei mir durch die Erfah­rung: Bewe­gung ist ein Grund­be­dürf­nis. War­um dann nicht Sport? Ohne aus­rei­chen­de Bewe­gung füh­len wir uns nicht wohl. Es ist für vie­le sogar not­wen­dig um kör­per­lich wie auch geis­tig in die “Gän­ge” zu kom­men. Somit bleibt nur die Annah­me, Sport ist kein Grund­be­dürf­nis, da es die Mas­se des Vol­kes von sich aus nicht betreibt. Wür­de sie es, wäre es dann der Fall? Und müss­te die Mas­se nicht gereizt wer­den, täg­lich, die Leis­tung ihres Kör­pers unab­hän­gig vom Job, son­dern für die Erho­lung und dem Spiel, auszureizen?

Aber kom­men wir zu unse­rem Fall, der Ent­schei­dung der Kran­ken­kas­se, zurück. Hilft Sport der Gesund­heit, stützt sie und sorgt so für Lebens­qua­li­tät, war­um bezahlt sie dann die not­wen­di­gen Hil­fe wie die Pro­the­se nicht? Schließ­lich läge es doch in ihrem wirt­schaft­li­chen Inter­es­se, auch wenn Sport nicht gleich eine bestimm­te Kran­ken­be­hand­lung mit einer spe­zi­el­len Ziel­vor­ga­be sichert, so sichert es doch die Gesund­heit ganz­heit­lich vom Kran­ken. Nun Ganz­heit­lich­keit ist in unse­rer Medi­zin eine schwie­ri­ge Ange­le­gen­heit, aber könn­te man trotz­dem nicht viel­leicht einen unkon­ven­tio­nel­len “Deal” mit dem Ver­si­cher­ten abschlie­ßen? Die Kas­se über­nimmt die Mehr­kos­ten, zumin­dest einen guten Teil, einer sol­chen Pro­the­se, um den “all­ge­mei­nen” Sport zu ermög­li­chen. Im Gegen­zug ver­pflich­tet sich der Ver­si­cher­te für meh­re­re Jah­re, dass er auch dem Sport nach­geht. Eben als eine Art “ver­bürg­tes” Bonus­pro­gramm. Hält sich der Ver­si­cher­te nicht dran, dann muss er die Kos­ten der Pro­the­se über­neh­men. Doch dies geht wohl nicht, ent­spricht nicht den übli­chen Spiel­re­geln der Büro­kra­tie, der strik­ten Aus­le­gung von Geset­zen. Und wo kämen wir den hin, wenn alle Behin­der­te Zugang haben zu allen Lebens­be­rei­chen des öffent­li­chen Lebens, wozu eben auch ein Schwimm­bad und des­sen Was­ser­be­cken zählt.

Aber eine inter­es­san­te Fra­ge bleibt für mich offen nach dem Urteil: Was wäre, wenn der Ver­si­cher­te regel­mä­ßig Kran­ken­gym­nas­tik im Was­ser braucht. Viel­leicht hät­te es dann mit der Geneh­mi­gung einer sol­chen Pro­the­se geklappt, eben als Siche­rung einer Krankenbehandlung.

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by dirkstr

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