Ja, das Amt hat sich immer noch nicht entschieden, ob sie mir mein Recht auf ALG-II gewähren. Obwohl ich letzte Woche ein Schreiben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhielt, was bestätigt, dass ich als beurlaubter Student Anrecht auf die Leistungen zur Lebenssicherung habe. Gestern Abend habe ich es den Oberbürgermeister und der Stadtverwaltung gefaxt. Jetzt warte ich mal wieder auf eine Reaktion. Der OB als Vorsitzender dieser Verwaltungsmaschinerie sieht bisher zumindest keine Notwendigkeit sich dem Bürger wie meiner zu zuwenden, welcher Leistungen zum Lebensunterhalt von der Stadt braucht, um sich und seiner kleinen Madame die Existenz nicht nur zu sichern, sondern auch in einen Rahmen zu ermöglichen, welcher sorgt für eine gute Entwicklung und Pflege bei ihr. Der offene Brief an ihn blieb bisher ohne Antwort.
Rückendeckung für meinen Anspruch auf ALG II habe ich letzten Freitag noch vom Beauftragten für Behinderte vom Land Thüringen erhalten. Ein Schreiben kam von dort. Vielen Dank! Laut dem Brief soll ich mich noch mal an “jenarbeit” wenden und deutlich machen, dass ich Anspruch habe von Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II mit meiner jetzigen, gegeben Hilfebedürftigkeit. Ja und was hat dies mit der Krankenkasse zu tun. Nichts, aber die Krankenversicherung möchte wohl auch ein wenig mit spielen: Unserer HomeCare ‑Service, welcher die Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien für die Beatmung und der Pflege des Tracheostoma liefert, hat von der Krankenkasse noch kein Rezept genehmigt bekommen seit dem wir zu Hause sind. Sprich, seit Oktober 2005. Da die Versorgung eines Intensivkindes nicht billig ist, hat sich dadurch bei der Firma schnell ein Außenstand von mehreren tausend Euro angesammelt. Fazit für sie in der letzten Woche: Sie beliefern uns erst wieder, wenn das aktuelle, also letzte, Rezept von der Krankenversicherung genehmigt wird. Fazit der Versicherung: Sie lassen es wohl erstmal liegen, denn ein Ergebnis über eine Bearbeitung ist nicht bekannt. In der angestrebten Lieferung sind aber auch Absaugkatheter für Trachealkanüle drin und diese sind lebensnotwendig. Also Fazit für uns: Wenn die Firma nicht liefern kann, muss die Lady in die Klinik.
Dieses hieß es letzte Woche noch der Krankenkasse zu erklären, von Seiten der Firma, das ohne die Verbrauchsmaterialien das Kind zu Hause nicht überleben kann. Gestern faxte dann noch der Kinderarzt die Aussage über eine Einweisung ins Krankenhaus auch der Krankenversicherung zu. Heute rief mich dann die Sachbearbeiterin der Krankenkasse an, wohl etwas genervt, und erklärte über mehrere Sätze, dass sie die Rezepte bearbeitet hat und der HomeCare ‑Service sein Geld bekommt. Dies hätte sie der Firma schon letzte Woche gesagt. Doch ist fraglich, ob die Frau verstanden hat, dass der Home-Care-Service es schriftlich haben möchte, also entweder per Brief oder Fax. Ein Fax ging nun heute raus und morgen kann denn endlich die Lieferung zu uns wieder kommen. Und wenn der Paketdienst kein Unfall baut mit unserer Ladung, dann muss die Lady wirklich nicht in die Klinik.