Zum ALG II mal die Krankenkasse

Ja, das Amt hat sich immer noch nicht entsch­ieden, ob sie mir mein Recht auf ALG-II gewähren. Obwohl ich let­zte Woche ein Schreiben vom Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales erhielt, was bestätigt, dass ich als beurlaubter Stu­dent Anrecht auf die Leis­tun­gen zur Lebenssicherung habe. Gestern Abend habe ich es den Ober­bürg­er­meis­ter und der Stadtver­wal­tung gefaxt. Jet­zt warte ich mal wieder auf eine Reak­tion. Der OB als Vor­sitzen­der dieser Ver­wal­tungs­maschiner­ie sieht bish­er zumin­d­est keine Notwendigkeit sich dem Bürg­er wie mein­er zu zuwen­den, welch­er Leis­tun­gen zum Leben­sun­ter­halt von der Stadt braucht, um sich und sein­er kleinen Madame die Exis­tenz nicht nur zu sich­ern, son­dern auch in einen Rah­men zu ermöglichen, welch­er sorgt für eine gute Entwick­lung und Pflege bei ihr. Der offene Brief an ihn blieb bish­er ohne Antwort. 

Rück­endeck­ung für meinen Anspruch auf ALG II habe ich let­zten Fre­itag noch vom Beauf­tragten für Behin­derte vom Land Thürin­gen erhal­ten. Ein Schreiben kam von dort. Vie­len Dank! Laut dem Brief soll ich mich noch mal an “jenar­beit” wen­den und deut­lich machen, dass ich Anspruch habe von Leis­tun­gen aus dem Sozialge­set­zbuch II mit mein­er jet­zi­gen, gegeben Hil­febedürftigkeit. Ja und was hat dies mit der Krankenkasse zu tun. Nichts, aber die Kranken­ver­sicherung möchte wohl auch ein wenig mit spie­len: Unser­er Home­Care ‑Ser­vice, welch­er die Hil­f­s­mit­tel und Ver­brauchs­ma­te­ri­alien für die Beat­mung und der Pflege des Tra­cheostoma liefert, hat von der Krankenkasse noch kein Rezept genehmigt bekom­men seit dem wir zu Hause sind. Sprich, seit Okto­ber 2005. Da die Ver­sorgung eines Inten­sivkindes nicht bil­lig ist, hat sich dadurch bei der Fir­ma schnell ein Außen­stand von mehreren tausend Euro ange­sam­melt. Faz­it für sie in der let­zten Woche: Sie beliefern uns erst wieder, wenn das aktuelle, also let­zte, Rezept von der Kranken­ver­sicherung genehmigt wird. Faz­it der Ver­sicherung: Sie lassen es wohl erst­mal liegen, denn ein Ergeb­nis über eine Bear­beitung ist nicht bekan­nt. In der angestrebten Liefer­ung sind aber auch Absaugka­theter für Tra­chealka­nüle drin und diese sind leben­snotwendig.  Also Faz­it für uns: Wenn die Fir­ma nicht liefern kann, muss die Lady in die Klinik.

Dieses hieß es let­zte Woche noch der Krankenkasse zu erk­lären, von Seit­en der Fir­ma, das ohne die Ver­brauchs­ma­te­ri­alien das Kind zu Hause nicht über­leben kann. Gestern faxte dann noch der Kinder­arzt die Aus­sage über eine Ein­weisung ins Kranken­haus auch der Kranken­ver­sicherung zu. Heute rief mich dann die Sach­bear­bei­t­erin der Krankenkasse an, wohl etwas gen­ervt, und erk­lärte über mehrere Sätze, dass sie die Rezepte bear­beit­et hat und der Home­Care ‑Ser­vice sein Geld bekommt. Dies hätte sie der Fir­ma schon let­zte Woche gesagt. Doch ist fraglich, ob die Frau ver­standen hat, dass der Home-Care-Ser­vice es schriftlich haben möchte, also entwed­er per Brief oder Fax. Ein Fax ging nun heute raus und mor­gen kann denn endlich die Liefer­ung zu uns wieder kom­men. Und wenn der Paket­di­enst kein Unfall baut mit unser­er Ladung, dann muss die Lady wirk­lich nicht in die Klinik.

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