Das Merkmal “Blind” im SB-Ausweis

Nicht das hier jemand den Ein­druck bekommt, es gibt immer nur ver­schiedene Auf­fas­sun­gen über den “Leis­tungskat­a­log” der Ämter und Kassen. Dem ist nicht so, denn vieles klappt auch, wie zum Beispiel die Über­prü­fung des Anspruchs auf das Blind­en­geld, was im Som­mer begann durch das Ver­sorgungsamt und somit auch oder eigentlich des Merk­mals “Blind” im Schwerbehindertenausweis.

Sam­stag kam dann endlich der Bescheid mit der inhaltlichen Aus­sage, dass Kind ist weit­er­hin blind, da sich seit dem ersten Gutacht­en nichts geän­dert hat. Dies wurde vor über zwei Jahren erstellt. Doch gilt der jet­zige Bescheid erst­mal ein Jahr bzw. in einem Jahr ste­ht die nicht vorhan­dene Sehleis­tung erneut auf dem Prüfstand.

Kat­e­gorie: 



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