Versorgungsamt: Nennen Sie den Augenarzt

Nun, da der Schwer­be­hin­derte­nausweis in knap­pen neun Monat­en aus­läuft, wird ger­ade geprüft, ob dem Kinde noch das Merkze­ichen für blind zu ste­ht. Die Sehkraft kön­nte sich ja gebessert haben seit der let­zten Über­prü­fung vor guten zwei Jahren.

Damt dies das Ver­sorgungsamt in Gera fest­stellen kann, müssen wir nun denen den Auge­narzt unser­er Tochter nen­nen. Getan, per Fax. Doch das erste Fax ist wohl nur bei mir einges­can­nt wor­den und kam am anderen Ende der Leitung in Gera nicht raus. Denn so beka­men wir eine neue Frist per Post vom Amt, den behan­del­ten Auge­narzt zu nen­nen. Ich rief dort an und nan­nte den vollen Namen der Ärztin. Es ist also eine Sie.
Diese fer­n­mündlich Var­ri­ante reichte sog­ar aus, was ich auch gerne vorher gewusst hätte, denn so hätte ich mir das Fax sparen kön­nen. Nun gut und heute kam wieder ein Schreiben vom Ver­sorgungsamt: Die augenärztliche Prax­is meint, unsere Tochter sei dort nicht in Behand­lung. Ja wie? Dort werde ich, dort wird meine Mut­ter, die ganze Fam­i­lie betreut, aber mein Kind nicht? Und dann macht es klick, der Grund ist sicher­lich ein Namenswech­sel im Sep­tem­ber let­zten Jahres, da die Eltern mein­ten, ein einziger Nach­name täte der Fam­i­lie gut, vere­in­facht die Kom­mu­nika­tion mit den Ämtern und Behör­den. Doch teil­ten wir dies nicht jeden Arzt mit, ins­beson­dere, wozu braucht man einen Auge­narzt, wenn man blind ist und die Augen keine Ther­a­pie brauchen. Eben, für die Ver­längerung des Schwer­be­hin­derte­nausweis­es, für die Genehmi­gung der Seh- und Blind­en­früh­förderung und dem Blindengeld.

Tag: 
Diag­nose
Früh­förderung
Kat­e­gorie: 



var switchTo5x=true;stLight.options({publisher:”});

Schreibe einen Kommentar