Gestern, Samstag den 27.05.06 war ein abschließender Artikel (“Jenaer Student beim Sozialgericht erfolgreich”) in der Ostthüringer Tageszeitung (OTZ Lokalteil Jena) über die (gewesene) Problematik (ich erhalte als beurlaubter Studierender kein ALG II). In diesem Artikel wird deutlich, dass “jenarbeit” jetzt die Rechtsauffassung zum alten Bundessozialhilfegesetz (§ 26) analog zum aktuellen Sozialgesetzbuch II anerkennt, worin die Auffassung besteht, dass beurlaubte Studierende nicht mehr förderungsfähig sind laut dem BAFöG und Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen können bei Bedürftigkeit (im Stadtrat redete man bei Härtefall) und dies nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss.
Dann hoffe ich mal, das dies Recht auf Leistungen zum Lebensunterhalt für beurlaubte Studierende jetzt auch in Zukunft erhalten bleibt. Ich möchte mich noch für die Unterstützung verschiedenster Menschen bedanken, insbesondere meinem Rechtsanwalt Herr Thomas Stamm, Frau Eisenhauer von Ombudsstelle in Jena, Frau Dr. Gudrun Lukin (PDS) und Katharina König vom Stadtrat, aber auch allen anderen, die mit gewirkt oder uns seelisch unterstützt haben. Doch auch möchte ich meinen Dank an Beauftragten für Menschen mit Behinderung vom Land Thüringen, Herr Dr. Brockhausen, wie auch dem Team der Beauftragten von der Bundesregierung, Frau Evers-Meyer für deren Hilfe klärend einzuwirken auf die verschiedenen Entscheidungsträger sowie der Ostthüringer Tageszeitung (OTZ), Lokalteil Jena für die notwendige Hilfe zur Aufklärung der breiteren Öffentlichkeit in Jena und Studis-online mit ihrem Artikel. Aber auch dem Team von MDR Exakt, die schon an einen Beitrag in ihrer Sendung über unsere Situation recherchiert hatten, doch durch die gerichtliche Klärung es zu keinen Drehtermin kommen brauchte.