Darlehen jetzt Zuschuss!

Gestern, Sam­stag den 27.05.06 war ein abschließen­der Artikel (“Jenaer Stu­dent beim Sozial­gericht erfol­gre­ich”) in der Ost­thüringer Tageszeitung (OTZ Lokalteil Jena) über die (gewe­sene) Prob­lematik (ich erhalte als beurlaubter Studieren­der kein ALG II). In diesem Artikel wird deut­lich, dass “jenar­beit” jet­zt die Recht­sauf­fas­sung zum alten Bun­dessozial­hil­fege­setz (§ 26) ana­log zum aktuellen Sozialge­set­zbuch II anerken­nt, worin die Auf­fas­sung beste­ht, dass beurlaubte Studierende nicht mehr förderungs­fähig sind laut dem BAFöG und Hil­fe zum Leben­sun­ter­halt bekom­men kön­nen bei Bedürftigkeit (im Stad­trat redete man bei Härte­fall) und dies nicht als Dar­lehen, son­dern als Zuschuss. 

 Dann hoffe ich mal, das dies Recht auf Leis­tun­gen zum Leben­sun­ter­halt für beurlaubte Studierende jet­zt auch in Zukun­ft erhal­ten bleibt. Ich möchte mich noch für die Unter­stützung ver­schieden­ster Men­schen bedanken, ins­beson­dere meinem Recht­san­walt Herr Thomas Stamm, Frau Eisen­hauer von Ombudsstelle in Jena, Frau Dr. Gudrun Lukin (PDS) und Katha­ri­na König vom Stad­trat, aber auch allen anderen, die mit gewirkt oder uns seel­isch unter­stützt haben. Doch auch möchte ich meinen Dank an Beauf­tragten für Men­schen mit Behin­derung vom Land Thürin­gen, Herr Dr. Brock­hausen, wie auch dem Team der Beauf­tragten von der Bun­desregierung, Frau Evers-Mey­er für deren Hil­fe klärend einzuwirken auf die ver­schiede­nen Entschei­dungsträger sowie der Ost­thüringer Tageszeitung (OTZ), Lokalteil Jena für die notwendi­ge Hil­fe zur Aufk­lärung der bre­it­eren Öffentlichkeit in Jena und Stud­is-online mit ihrem Artikel. Aber auch dem Team von MDR Exakt, die schon an einen Beitrag in ihrer Sendung über unsere Sit­u­a­tion recher­chiert hat­ten, doch durch die gerichtliche Klärung es zu keinen Drehter­min kom­men brauchte.

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