Laut einem Artikel auf HNA.de: Herzpatient ringt um Rehawird einem herzkranken Mann die Anschlussheilbehandlung (AHB) verwehrt. Sieben Ärzte würden diese Rehamaßnahme empfehlen mit der Aussage, der Mann sei fit genug. Doch der MDK solle dagegen setzen mit einem Gutachten, ohne den Mann untersucht zu haben: Der Patient sei zu schwach dafür.Und die Meinung des MDK sei für die Krankenversicherung entscheidend, die Anschlussheilbehandlung als ungeeignet anzusehen. Doch laut dem Mann sei die Behandlung unbedingt nötig und er bekräftigt dies bei der Frage, ob er vors Sozialgericht gehen würde: Er möchte eine Klage umgehen, da er nicht weiß, ob er nach zwei Jahren noch lebe. Denn solange dauert der Weg der Klage bis eine Entscheidung fällt.
Nun, wenn der Zustand so kritisch ist, wäre für mich die Frage, ob hier eine einstweilige Anordnung Sinn machen würde, da er sie jetzt schon einreichen kann beim Sozialgericht und daneben eine kleine Petition an das Land, bei der Aufsichtsbehörde über der Krankenkasse.