Acht Ärzte — einer entscheidet

A

Laut einem Arti­kel auf HNA​.de: Herz­pa­ti­ent ringt um Rehawird einem herz­kran­ken Mann die Anschluss­heil­be­hand­lung (AHB) ver­wehrt. Sie­ben Ärz­te wür­den die­se Reha­maß­nah­me emp­feh­len mit der Aus­sa­ge, der Mann sei fit genug. Doch der MDK sol­le dage­gen set­zen mit einem Gut­ach­ten, ohne den Mann unter­sucht zu haben: Der Pati­ent sei zu schwach dafür.Und die Mei­nung des MDK sei für die Kran­ken­ver­si­che­rung ent­schei­dend, die Anschluss­heil­be­hand­lung als unge­eig­net anzu­se­hen. Doch laut dem Mann sei die Behand­lung unbe­dingt nötig und er bekräf­tigt dies bei der Fra­ge, ob er vors Sozi­al­ge­richt gehen wür­de: Er möch­te eine Kla­ge umge­hen, da er nicht weiß, ob er nach zwei Jah­ren noch lebe. Denn solan­ge dau­ert der Weg der Kla­ge bis eine Ent­schei­dung fällt.

Nun, wenn der Zustand so kri­tisch ist, wäre für mich die Fra­ge, ob hier eine einst­wei­li­ge Anord­nung Sinn machen wür­de, da er sie jetzt schon ein­rei­chen kann beim Sozi­al­ge­richt und dane­ben eine klei­ne Peti­ti­on an das Land, bei der Auf­sichts­be­hör­de über der Krankenkasse.

Über den Autor

Kommentar

by dirkstr

Kategorien

Neueste Beiträge

pflegezirkus