Acht Ärzte — einer entscheidet

Laut einem Artikel auf HNA.de: Herz­pa­tient ringt um Rehawird einem herzkranken Mann die Anschlussheil­be­hand­lung (AHB) ver­wehrt. Sieben Ärzte wür­den diese Rehamaß­nahme empfehlen mit der Aus­sage, der Mann sei fit genug. Doch der MDK solle dage­gen set­zen mit einem Gutacht­en, ohne den Mann unter­sucht zu haben: Der Patient sei zu schwach dafür.Und die Mei­n­ung des MDK sei für die Kranken­ver­sicherung entschei­dend, die Anschlussheil­be­hand­lung als ungeeignet anzuse­hen. Doch laut dem Mann sei die Behand­lung unbe­d­ingt nötig und er bekräftigt dies bei der Frage, ob er vors Sozial­gericht gehen würde: Er möchte eine Klage umge­hen, da er nicht weiß, ob er nach zwei Jahren noch lebe. Denn solange dauert der Weg der Klage bis eine Entschei­dung fällt.

Nun, wenn der Zus­tand so kri­tisch ist, wäre für mich die Frage, ob hier eine einst­weilige Anord­nung Sinn machen würde, da er sie jet­zt schon ein­re­ichen kann beim Sozial­gericht und daneben eine kleine Peti­tion an das Land, bei der Auf­sichts­be­hörde über der Krankenkasse.

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