Krankenkasse: Übernahme von Fahrtkosten

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Ist man oder das eige­ne Kind schwer krank und muss häu­fig zum Arzt, in die Kli­nik oder zu The­ra­pien, so gibt es unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen die Mög­lich­keit, die Fahrt­kos­ten von der Kran­ken­kas­se über­nom­men zu bekom­men. Natür­lich gilt hier auch eine Zuzah­lung (bis zur Belastungsgrenze):

REHA­kids: Bean­tra­gung Fahrt­kos­ten­er­stat­tung bei Arztbesuchen
REHA­kids: Zuzah­lung Fahrtkosten

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by dirkstr

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