Eltern von schwerbehinderten Kindern gegen Kita-Gebühr

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Am Mitt­woch, den 8.11, fand gegen 16.30 eine Pro­test­ver­an­stal­tung vor dem Jena­er Rat­haus zu der Gebüh­ren­sat­zung der Stadt Jena statt, die seit dem August auch einen Eltern­bei­trag für das behin­der­te Kind vor­sieht und jetzt erhebt.

Auf dem Fly­er heißt es dazu:

Im Juli haben die Stadt­rä­te beschlos­sen den Eltern­bei­trag beim behin­der­ten Kind zu erhe­ben. Nicht nur, dass dies recht­lich frag­wür­dig ist, son­dern jetzt wird auch die Ver­ant­wor­tung vom Jugend­amt wei­ter gereicht an das Lan­des­ver­wal­tungs­amt. Zur Last die­ser Fami­li­en wird die Klä­rung der Rich­tig­keit auf die “lan­ge Bank” geschoben!

Doch mit dem Beschluss trägt die Stadt die Ver­ant­wor­tung, dass die­sen Fami­li­en Nach­teils­aus­glei­che aberkannt wer­den, wel­che bestan­den mit der Befrei­ung. Ist dies die gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung bei Fami­li­en mit einem (schwerst-)behinderten Kind in Jena? Die Stadt stellt durch eine “Gleich­schal­tung” in der Sat­zung alle Fami­li­en auf eine Stu­fe, ohne den Auf­wand der Behin­de­rung oder Erkran­kung zu berück­sich­ti­gen, ohne die Finan­zie­rung und recht­li­che Situa­ti­on des heil­päd­ago­gi­schen Plat­zes durch die Sozi­al­hil­fe zu beach­ten. Das Jugend­amt hat von einer Berück­sich­ti­gung des (Mehr-)Aufwands im Juli “gere­det”, ohne Kon­kre­ti­sie­run­gen die­sen Eltern seit dem vor­zu­stel­len, ganz im Gegen­teil, in den Beschei­den wur­de der Eltern­bei­trag erho­ben, ohne die Zumut­bar­keit vor­her­ein nach­zu­fra­gen, ohne auf den Erlass von Gebüh­ren wegen der Behin­de­rung ein­zu­ge­hen. Die “roten” Anträ­ge auf Erlass der Gebühr sehen es nicht vor.

Mit der Ent­schei­dung ent­steht eine Unge­rech­tig­keit beim behin­der­ten Kind. In der neu­en Sat­zung sol­len die Eltern­bei­trä­ge gesenkt wer­den, aber für das behin­der­te Kind muss gezahlt wer­den. Ist die­se Sen­kung durch die Erhe­bung beim behin­der­ten Kind erst mög­lich? Schließ­lich wird beim Jugend­amt von 200 behin­der­ten Kin­dern in den Kitas geredet.

Der KiTa-Platz für das behin­der­te Kind ist als The­ra­pie­platz zu sehen! Die­ser Platz ist not­wen­dig zur Ent­las­tung der Eltern, damit die­se ihr Kind auch in Zukunft pfle­gen kön­nen und nicht in ein Heim geben müs­sen. Ist die Stadt wirk­lich an Inte­gra­ti­on und Reha­bi­li­ta­ti­on inter­es­siert, dann soll­te sie auch die rich­ti­gen Ent­schei­dun­gen treffen.

Des­halb for­dern wir alle Stadt­rä­te auf, die Ent­schei­dung vom Juli zurück­zu­neh­men, die Inte­gra­ti­on zu stär­ken und die Fami­li­en mit (schwer-)behinderten Kin­dern zu unter­stüt­zen. Kei­ne Eltern­bei­trä­ge für behin­der­te Kin­der in Inte­gra­ti­ven Kitas!

Im Stadt­rat selbst war es in die­ser Sit­zung auch The­ma (vgl. TLZ Jena vom 10.11.06). Der Rechts­amts­lei­ter selbst sag­te aus, dass sich Jugend­hil­fe und Ein­glie­de­rungs­hil­fe über­schnei­den. Bis zum Febru­ar 2007 sol­le ein Kata­log von der Stadt­ver­wal­tung aus­ge­ar­bei­tet wer­den, wie in den Ein­zel­fäl­len eine gene­rel­le Gebüh­ren­be­frei­ung durch­zu­set­zen sei. Doch müs­sen die Eltern mit (schwerst-)behinderten Kin­dern vor­erst wei­ter den Eltern­bei­trag zah­len bis zur Klä­rung. Ein Antrag für eine Befrei­ung bis dahin von der PDS und auch einer der FDP scheiterten.

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by dirkstr

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