Pflegezeit — Sie sollten es genau nehmen!

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Sie pfle­gen und Sie möch­ten das ihre Leis­tung, ob es Ihr schwerst behin­der­tes Kind ist oder eben Ihre Mut­ter, auch in einen Aus­gleich mün­det, das Pfle­ge­geld. Schließ­lich opfern Sie ihre Zeit, opfern Chan­cen in Ihrer beruf­li­chen Lauf­bahn und sogar so man­che lieb gewon­ne­ne Freund­schaft. Doch wir leben in der Minu­ten­me­di­zin. Eine ärzt­li­che Behand­lung rech­net sich nach Minu­ten. Das Arzt­ge­spräch, wie vie­le sicher­lich wis­sen, dau­ert aktu­ell in Deutsch­land um die sie­ben Minuten.
Und wenn der Arzt im Zeit­takt arbei­tet, so darf dies in der Pfle­ge nicht fehlen.

Jede Pfle­ge­maß­nah­me, sei es das Waschen von Kopf bis Fuß oder der Toi­let­ten­gang, hat sei­ne zeit­li­che Beschrän­kung. Sie schlu­cken, Sie ken­nen das The­ma. Zeit ist der Grund, war­um die Gut­ach­te­rin vom MDK Ihnen die Pfle­ge­stu­fe 2 aberkannt hat. Sie brau­chen mehr Zeit für das Pfle­gen, doch die Gut­ach­te­rin meint, Sie brau­chen es nicht. Und jetzt gibt es noch ein Urteil vom Bun­des­so­zi­al­ge­richt. Die Pfle­ge­zeit muss genau angegeben.

Nichts mit auf­run­den, denn das könn­te dann im nächs­ten Gespräch even­tu­ell Ihnen die Gut­ach­te­rin vor­wer­fen: Sie run­den hier und dort die Pfle­ge­zei­ten auf. Sie müs­sen es schon genau auf die Minu­te, hal­be Minu­te den jewei­li­gen Pfle­ge­auf­wand angeben.
Aber, Sie den­ken es gibt ein aber. Gibt es nicht. Auch wenn Sie pro Tag drei Stun­den brau­chen zur Gestal­tung der Nah­rungs­auf­nah­me und man­chen Tages drü­ber sind, weil die Epi­lep­sie oder die ein­schie­ßen­de Spas­tik immer wie­der die Füt­ter­run­de unter­bricht. Die Zeit ist genau zu neh­men, denn wenn es nur Aus­nah­men sind, gilt es wohl kaum.

Sie stöh­nen, die Gut­ach­te­rin war doch nur für einen kur­zen Moment da, wie kann die es denn wis­sen? Und muss ich jetzt immer mit einer Stopp­uhr die Pfle­ge­run­den mes­sen. Bloß nicht, dass Sie eine Woche unter dem Zeit­auf­wand ihrer gewähr­ten Pfle­ge­stu­fe kom­men. Sie müs­sen als Pfle­gen­de schon ordent­lich auf­pas­sen. Wie gesagt, auf­run­den gilt nicht.

Und pas­sen Sie auf, wenn Sie jemand ande­ren pfle­gen las­sen. Die­ser braucht even­tu­ell nicht so lan­ge wie Sie oder sogar noch län­ger. Das ist nicht nur bei Lai­en so, son­dern auch eine Tat­sa­che unter Pro­fis. Und sicher­lich ist durch das Hin und Her mit den Minu­ten nichts mehr da für lie­be­vol­le Pfle­ge. Denn die­se dau­ert jeden Tag unter­schied­lich, je nach dem, wie gut oder schlecht Ihr schwer kran­kes Kind oder die Mut­ter sich fühlt oder gibt. Sol­che indi­vi­du­el­len Fein­hei­ten, die Pfle­ge­kas­se braucht sie nicht, außer Sie viel­leicht mit dem Gedan­ken an eine huma­ne Pflege.

Schät­zen Sie sich ein­fach glück­lich, wenn Sie mit den täg­li­chen Pfle­ge­mi­nu­ten weit über das Gefor­der­te lie­gen und so Ihre erwünsch­te Pfle­ge­stu­fe gesi­chert haben. Sie sind nicht damit glück­lich? Das Pfle­ge­geld der Pfle­ge­stu­fe drei ist zu gering als Lohn. Sie kön­nen damit nicht ein­mal halb Ihren Lebens­un­ter­halt sichern, und einen Job kön­nen Sie auf­grund der hohen Pfle­ge­mi­nu­ten ver­ges­sen. Es blei­ben eben nur die Erspar­nis­se oder das gelieb­te ALG II hin­zu­zu­neh­men. Und hier wird auch nicht auf­ge­run­det, bloß weil Sie Pfle­gen­de sind und den­ken könn­ten, dass Sie der Gesell­schaft doch einen wert­vol­len Dienst leis­ten wür­den. Machen Sie ja, doch mit der Wert­schät­zung gibt es eben für ein solch sozia­les Enga­ge­ment so eini­ge Probleme.

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by dirkstr

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