Gehts noch? Außerklinische Intensivpflege und Urlaub mit dem Intensivkind samt Pflegekraft — Teil 2

Ab in den Urlaub. Oh nein, mit dem Inten­sivkind, mit außerklin­is­ch­er Inten­sivpflege (AKI) funk­tion­iert das denn?

Nicht so, wie es all die Fam­i­lien kön­nen, die häus­liche Pflege nur von den Großel­tern kennen.

Und doch, ein Urlaub ist möglich, wie in Teil Eins beschrieben. Lies jet­zt weit­er – es startet mit Mehrkosten, die den Fam­i­lien mit AKI entstehen.

Mit dem Pflegedienst in den Urlaub – eine Dienstreise für die Pflegefachkraft 

Welche Unkosten haben wir als pflegende Eltern für diese Dienstreise?

Der Pflege­di­enst bekommt in der Regel von der Krankenkasse die Pflegekosten – großer Anteil sind Per­son­alkosten – und was für die Sicherung der Pflege und Qual­ität benötigt wird, finanziert. 

Die Preisver­hand­lun­gen in diesen Bere­ich sind aktuell sehr hart. 

Doch, je nach Ver­trag zwis­chen Krankenkasse und Pflege­di­enst, kön­nen Fahrtkosten zum Wohnort ver­rech­net werden. 

Auf dieser Grund­lage kann der Pflege­di­enst mit den pfle­gen­den Eltern besprechen, welche Kosten die Eltern übernehmen müssen, wenn sie die Pflegekräfte mit in Urlaub nehmen, wie

  • An- und Abfahrt­skosten der Pflege­fachkraft zum Urlaubsort,
  • Kosten für die Unterkunft.

Zu beacht­en ist, dass die Anfahrt bei Dien­streisen auch als Arbeit­szeit gilt. 

Einige Fam­i­lien lösen die An- und Abfahrt deshalb geschickt so, dass die Pflege­fachkraft beim Inten­sivkind mit fährt und es somit während der Fahrt beglei­t­end versorgt.

Manche Kinderkrankenpflege­di­en­ste wer­den auch mit Spenden unter­stützt oder sie ken­nen eine Stiftung, die genau solche Fälle (teil-)finanziert wie die Urlaubsbegleitung.

Ein­fach mal fragen. 

Welche Kosten kommen auf die pflegenden Eltern wegen der Grundpflege zu?

Im Urlaub ist vieles anders als Zuhause. Auch in der Pflege. 

Wenn Zuhause die Eltern die Grundpflege selb­st übernehmen, kann es im Urlaub passieren, dass sie ver­hin­dert sind wegen Aus­flü­gen oder einem abendlichen Essen. 

Falls keine beson­dere Regelung schon beste­ht wegen der Grundpflege, sollte auch mit dem Pflege­di­enst besprochen wer­den, wie die Grundpflege ver­rech­net wer­den kann. 

Kann die Ver­hin­derungspflege einge­set­zt wer­den? Dies sollte der Pflege­di­enst beant­worten können.

Im Urlaub möchten die Eltern mehr Pflegestunden als die bestehende Verordnung außerklinische Intensivpflege hergibt.

Nach der bish­eri­gen Recht­slage 2022 war oder ist es möglich, jed­erzeit eine neue Verord­nung Häus­liche Krankenpflege für die außerklin­is­che Inten­sivpflege auszustellen.

Dies auch, wenn es schon eine Verord­nung für diesen Zeitraum gibt. Es gilt dann immer die zulet­zt aus­gestellte Verord­nung für diese Zeit.

Zum Beispiel kann eine Verord­nung mit höherem Stun­de­num­fang der Inten­sivpflege für die Som­mer­fe­rien aus­gestellt wer­den, was sich auch gut begrün­den lässt, da Betreu­ungszeit­en für das Inten­sivkind in der Kita oder Schule wegfallen. 

Ich selb­st kan­nte zwei Fam­i­lien, die gute Erfahrung mit ihrer Krankenkasse für solche Fälle hat­ten, wenn sie und der Pflege­di­enst die Krankenkasse dazu informierten, dass nach dem Som­mer wieder die vorherige Stun­den­höhe gel­ten soll. 

Doch ist jede Krankenkasse oder die / der Sachberarbeiter:in nicht gleich. 

Wer diesen Weg gehen will, sollte zumin­d­est die Stun­den­er­höhung rechtzeit­ig vorher verord­nen lassen, falls die Krankenkasse ein Gutacht­en darüber ein­leit­et oder ander­weit­ig Zeit benötigt. 

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Auf der Wanderung

Und falls es abgelehnt wird, sollte ein Plan B existieren, denn für einen Wider­spruch wird wohl vor dem Urlaub nicht die Zeit bleiben.

Ob dieser Weg auch weit­er­hin ab 2023, mit dem Inten­sivpflegege­setz §37c SGB V (IPreG) funk­tion­iert, muss sich wohl erst zeigen.

Alter­na­tiv kann für mehr Pfleges­tun­den im Urlaub auch die Ersatz- / Ver­hin­derungspflege einge­set­zt werden. 

Wenn die Fam­i­lie ein Monatskontin­gent an Pfleges­tun­den hat, kann mit der Dien­st­pla­nung vom Pflege­di­enst besprochen wer­den, ob an den Urlaub­sta­gen mehr Stun­den als son­st genom­men und dafür an anderen Tagen im Monat weniger oder keine Stun­den abgerufen werden. 

Solange das Kontin­gent einge­hal­ten wird, sollte es keine Prob­leme geben.

Was zahlt das Sozialamt, die Eingliederungshilfe für den Urlaub?

Nun ja, wer hier Lösun­gen sucht, sollte mit dem Sozialamt ins Gespräch gehen, zum Beispiel als Teil­habe am kul­turellen und gesellschaftlichen Leben oder im Bere­ich „Hil­fe zur Pflege“.

Hil­fe zur Pflege greift in der Regel nur, wenn euer Pflege­di­enst die gesamten Pflege­sach­leis­tun­gen über die Pflegekasse erhält.

Wenn das Inten­sivkind Anspruch auf Teil­ha­beleis­tun­gen hat, kann dies geprüft werden. 

Vielle­icht lässt sich für den Ermessensspiel­raum gut begrün­den und aktuell lief auch ein Rechtsstre­it durch die Instanzen zur Teil­ha­beleis­tung und Urlaub.

Dazu muss gesagt, dass viele Teil­ha­beleis­tun­gen abhängig vom Einkom­men und Ver­mö­gen sind. Aber es kön­nte für Fam­i­lien mit gerin­gen Einkom­men ein Weg sein. 

Klar, es muss hier erst eine Grund­lage dafür geben. Eine Option wäre, mal beim Fam­i­lienent­las­ten­den Dienst anfra­gen oder der Leben­shil­fe vor Ort. 

Vielle­icht gibt es Optio­nen, sich als Fam­i­lie ein­er geförderten Grup­pen­reise anzuschließen.

Können wir als Familie für den Urlaub das Pflegegeld einsetzen?

Ja. Aus Erfahrung würde ich das Pflegegeld auf Kom­bi­na­tion­sleis­tung umstellen. Das bedeutet, der Pflege­di­enst kann den Betrag für Pflege­sach­leis­tung abrech­nen, wodurch mehr Geld zu Ver­fü­gung steht. 

Wer­den die Pflege­sach­leis­tun­gen nicht aufge­braucht, so bekommt die Fam­i­lie noch einen Rest­be­trag an Pflegegeld selb­st ausgezahlt.

Wichtig ist: Die Kom­bi­na­tion­sleis­tung, aus eigen­er Erfahrung, sollte rechtzeit­ig bei der Pflegekasse beantragt wer­den. Also ein oder zwei Monate vor dem Urlaubsmonat. 

Die Frage ist auch, ob der Pflege­di­enst die Pflege­sach­leis­tung stun­den­weise abrech­nen kann. 

Dazu befragt euren Pflege­di­enst, da der Leis­tungskat­a­log unter­schiedlich sein kann von Bun­des­land zu Bundesland. 

Stich­wort ist Zeit­pauschale oder Zeitvergü­tung. Eventuell lässt es sich auch mit der Pflegekasse direkt verhandeln.

Ein Grund dafür kann sein, weil die Grundpflege bei Kindern zeitaufwendi­ger sein kann wegen fehlen­der Koop­er­a­tion oder wenn über Nahrungssonde per Bolusspritze das Essen sondiert wird. #

Dieser erhöhte Zeitaufwand in der Grundpflege benötigt eine Einzelfallregelung.

Der Pflegekasse kann es am Ende egal sein, ob per Zeit oder pro Leis­tung abgerech­net wird, weil das Pflegegeld oder die Pflege­sach­leis­tun­gen pro Monat gedeck­elt sind. 

Ist der Betrag von der Pflegekasse aufge­braucht, ist er aufge­braucht. Mehr gibt es nicht und der Auf­tragge­ber für die Grundpflege ist die / der Ver­sicherte, mit dem Sorg­erecht der pfle­gen­den Eltern. 

Wenn die / der Pflegekunde mit der Leis­tung vom Pflege­di­enst zufrieden ist, was will man als Pflegekasse mehr.

Gibt es Stiftungen, die beim Urlaub unterstützen?

Wir als Fam­i­lie hat­ten zulet­zt mit der Regelung der vergün­sti­gen Fam­i­lien­zeit Urlaub­skosten ges­part (Coro­na-Auszeit).

Die Welt der Stiftun­gen und Spender:innen ist bunt und entwick­elt sich immer weiter. 

Zum einen fördern der Bund oder Stiftun­gen Ferienorte, wo Men­schen, Fam­i­lien mit Behin­derung Urlaub machen können. 

Dies wäre eine Option, doch schränkt es die Wahl des Urlaub­sortes ein. 

Eine Recherche über Stiftun­gen kön­nte gut funk­tion­iere, ver­mut­lich muss dafür ein guter zeitlich­er Vor­lauf geplant wer­den. Denn wenn eine Stiftung gefun­den wurde, ist die Frage, wann kann eine Unter­stützung beantragt wer­den und wie wer­den die Gelder vergeben. 

Ist man an ein Kinder­hos­piz oder einen Kinder­hos­piz­di­enst ange­bun­den, dann fragt dort nach. Diese haben viel Kon­takt zu Spender:innen und vielle­icht gibt es eine:n Spender:in, die genau dafür Gelder bereitstellt.

Geld kommt zurück vom Finanzamt

Bei der Urlaub­s­pla­nung mit dem Inten­sivkind sollte man mit bedenken, wenn ihr als pfle­gende Eltern im Job Lohn- oder Einkom­menss­teuer zahlt:

Für den Mehraufwand wegen der Behin­derung oder der Pflege gibt es mit der Steuer­erk­lärung Geld zurück. 

Die Pauschalen wie für Fahrtkosten, Pflegekosten oder die Behin­derten­pauschale sind 2021 erhöht worden. 

Voraus­set­zung ist aber, ihr habt den passenden Pflege­grad und einen Schwerbehindertenausweis. 

Allein dafür lohnt sich der Schwer­be­hin­derte­nausweis und den Pflege­grad zu beantragen.

Der Pflege­grad sollte auch jährlich selb­st geprüft wer­den, wenn man keinen hohen Pflege­grad hat, ob jet­zt der höhere Pflege­grad möglich wird. 

Mehr zur Steuer? Hier gibt es vom BvKM eine aus­geze­ich­nete Merk­blatt als PDF.

Ausblick

Es gibt einige Vere­ine und auch Pflegestützpunk­te, die sich dem The­ma Pflege, Behin­derung und Urlaub annehmen. Dort gibt es sicher­lich weit­ere gute Informationen:

Ich hoffe, dies schafft einen Ein­blick. Kennst Du noch Tipps und Tricks für den Urlaub mit dem Inten­sivkind? Ist was falsch? Schreib mir oder kommentiere.

Ich freu mich über Deinen Kommentar

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