Gehts noch? Außerklinische Intensivpflege und Urlaub mit dem Intensivkind samt Pflegekraft — Teil 1

Urlaub, Mobil­ität und häus­liche Inten­sivpflege, das geht nicht. Wir sind ans Zuhause gefesselt.

Dieses Bild schmerzte uns in den ersten Jahren als pfle­gende Eltern: Urlaub als Fam­i­lie mit unser­er Inten­sivla­dy zeigt den Dau­men nach unten! 

Stopp, so stimmt das nicht!

Ent­las­tung und eine Auszeit, dafür haben sich doch die Kinder­hos­pize auf den Weg gemacht, hier für die Fam­i­lie einen Art „Urlaub“ zu bauen. 

Urlaub & außerklinische Intensivpflege im Kinderhospiz

Die einen sta­tionären Häuser bieten an, sie übernehmen das erkrank­te Kind für ein oder zwei Wochen mit aller Pflege und die Eltern, die Geschwis­ter kön­nen sich auf die eigene Reise machen. 

Voraus­set­zung für das Kinder­hos­piz ist, dass das Kind eine lebens­bedrohliche oder lebens­be­gren­zte Erkrankung hat. 

Voraus­set­zung zwei ist, dass das Kinder­hos­piz auch dann einen Platz hat fürs Inten­skind, wenn der Urlaub ansteht. 

Das klappt nicht unbe­d­ingt: Der Pflegenot­stand „arbeit­et“ und wirkt auch in den Kinder- und Jugendhospizen. 

Dazu gilt, Kinder mit Inten­sivpflege sind auch hier aufwändi­gere. Was heißt, es braucht zuerst einen gemein­samen Aufen­thalt, ein Check-up und Kennenlernen.

Doch möchte nicht jede Fam­i­lie sich von seinem Inten­sivkind tren­nen, son­dern eine gemein­same Zeit im „Urlaub“ erleben. 

Dafür bieten wiederum andere Kinder­hos­pize einen Ent­las­tungsaufen­thalt für die gesamte Fam­i­lie an. 

Manche Häuser gibt es bei­de Vari­anten unter einem Dach, was auch sin­nvoll ist, weil nicht jedes Haus genü­gend Elternz­im­mer aufweist. 

Doch wie finde ich als Mut­ter oder Vater das geeignete Kinder­hos­piz? Fragt nach bei Oskar vom Bun­desver­band Kinder­hos­piz oder beim Deutschen Kinder­hos­pizvere­in.

Urlaub & AKI mit der Pflegefachkraft

Nicht jede Fam­i­lie möchte ins Kinder­hos­piz fahren. Neben der Voraus­set­zung, die lebens­be­gren­zte Erkrankung, die fehlen kön­nte, möcht­en die Fam­i­lien ein­fach an den Ort ihrer Wahl fahren.

Welche Gründe sie auch haben — ein Urlaub und außerklin­is­che Inten­sivpflege sind „irgend­wie“ möglich. 

Häu­fig ist dies mit Kom­pro­mis­sen ver­bun­den und mit hoher Gewis­sheit: Es fall­en Mehrkosten an, als ohne Inten­sivpflege oder Behinderung. 

Einige Fam­i­lien fahren ohne ihren Pflege­di­enst oder ihrem Pflegeteam vom per­sön­lichen Bud­get in den Urlaub. 

Dies kann für die Fam­i­lie funk­tion­ieren. Die Eltern teilen sich in die Pflege rein oder das „allein als Fam­i­lie“ wiegt viel höher als die ständi­ge Beobach­tungspflege durch einen Gast.

Sprechventil neben Kanülen in der Intensivpflege
Sprechven­til neben Kanülen in der Intensivpflege 

Ob es passt, hat also viele Gründe und muss, ver­mut­lich, jed­er Fam­i­lie für sich selb­st beant­worten oder herausfinden. 

Es muss klar sein: Egal­wie wertvoll die Pflegear­beit der Pflege­fachkräfte ist, sie sind Gäste in der Kleim­fam­i­lie. Es ist eine wichtige Abgren­zung für bei­de Seiten.

Die Pflegefachkraft muss mit

Andere Fam­i­lien kön­nen nicht ohne Pflege­fachkraft in den Urlaub fahren. 

Denn sie wis­sen, sie kön­nen sich nicht erholen, wenn sie 24 Stun­den täglich in die Pflege vom Kind involviert sind. 

So kön­nen sie keine Kraft auf­bauen für den Alltag.

Zum Glück bietet hier die Häus­liche Krankenpflege bei der geset­zlichen Krankenkasse die „Frei­heit“, dass die Pflege­fachkraft (oder mehrere) mit kann, solange es ein geeigneter Ort ist, wo die Pflege erbracht wer­den kann.

Zu beacht­en ist aber, wenn es ins Aus­land gehen soll: Welche Leis­tun­gen dür­fen oder kön­nen die Krankenkassen inner­halb der EU oder anderen Län­dern erbringen?

Fragt bei der Krankenkasse nach und auch, ob es für den Pflege­di­enst möglich wäre, im Aus­land tätig zu sein. 

Doch muss die geset­zliche Krankenkasse nicht die Mehrkosten für Urlaub tra­gen, wie die Anreise oder die Unterkun­ft der Pflegekräfte. 

Dies, wenn nichts mit der Krankenkasse anders im Ver­trag zwis­chen ihr und dem Pflege­di­enst ver­han­delt wurde. 

Das bedeutet, die Fam­i­lie kann und sollte mit dem Pflege­di­enst ins Gespräch darüber kommen.

Darf unsere Pflegefachkraft uns im Urlaub begleiten?

Es ist zuerst eine Frage des Dien­st­planes. Auch wenn die pfle­gen­den Eltern und die Pflege­fachkraft dies bei­de zusam­men machen wollen. 

Die Pflege­fachkraft wird vom Pflege­di­enst, ihrem Arbeit­ge­ber, beauf­tragt, wo und wann sie arbeitet.

Für die Pflege­fachkraft ist eine Begleitung in den Urlaub eine Dien­streise und, wie jed­er Dienst, auch ein Auf­trag des Arbeit­ge­bers, also der PDL, der Pflegedienstleitung.

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