Wo kommen wir denn dahin, wenn Patienten erfahren, wie ihre Blutwerte sind? Also ich persönlich, denke, man kommt da nirgendwohin. sondern ich sehe es als persönliches Recht des Patienten, seine Ergebnisse eines Blutuntersuchung zu erfahren und so lernte ich es als Krankenpfleger kennen. Doch musste ich es heute anders erfahren im Labor der örtlichen Klinik: Wir liessen bei der Madame die Blutgase untersuchen und fragten, wann denn die Ergebnisse vorliegen. Zuerst erwidert man uns 10 bis 15 Minuten, doch dann folgte: Die dürfen wir Ihnen nicht aushändigen, sondern faxen sie ihren Kinderarzt zu.
Ich staunte nicht nur, ich äußerte Empörung. Doch da der Kinderarzt noch erreichbar war (es war schon nach zwölf am Freitag und die Arztpraxis ist schon geschlossen) regelten wir es ohne weiteren Streit. Doch möchte ich betonen, als Patient hat man ein Anrecht physikalisch objektivierte Befunde (was ja Blutwerte sind) einzusehen.
Die Form der Einsicht kann auch eine Kopie sein, also die Kopie der Blutbefunde. Die Damen vom Labor dürfen halt nichts “interpretierend”, also erklärend, äußern dazu. Es hätte sogar Konsequenzen haben können, wenn wir unseren Kinderarzt nicht mehr erreicht hätten und das Labor, dessen ärztliche Leitung (die man dann verlangen muss) sich weiterhin geweigert hätte. Denn wären die “physikalisch objektivierten” Befunde für unsere Madame schlecht gewesen und sie hätte dadurch gesundheitlichen Schaden genommen, wäre das Labor rechtlich mit in der Verantwortung. Weiteres siehe: http: //www.kassenarztrecht.net/… …htpatient.html