Befunde, objektiviert

B

Wo kom­men wir denn dahin, wenn Pati­en­ten erfah­ren, wie ihre Blut­wer­te sind? Also ich per­sön­lich, den­ke, man kommt da nir­gend­wo­hin. son­dern ich sehe es als per­sön­li­ches Recht des Pati­en­ten, sei­ne Ergeb­nis­se eines Blut­un­ter­su­chung zu erfah­ren und so lern­te ich es als Kran­ken­pfle­ger ken­nen. Doch muss­te ich es heu­te anders erfah­ren im Labor der ört­li­chen Kli­nik: Wir lies­sen bei der Madame die Blut­ga­se unter­su­chen und frag­ten, wann denn die Ergeb­nis­se vor­lie­gen. Zuerst erwi­dert man uns 10 bis 15 Minu­ten, doch dann folg­te: Die dür­fen wir Ihnen nicht aus­hän­di­gen, son­dern faxen sie ihren Kin­der­arzt zu.

Ich staun­te nicht nur, ich äußer­te Empö­rung. Doch da der Kin­der­arzt noch erreich­bar war (es war schon nach zwölf am Frei­tag und die Arzt­pra­xis ist schon geschlos­sen) regel­ten wir es ohne wei­te­ren Streit. Doch möch­te ich beto­nen, als Pati­ent hat man ein Anrecht phy­si­ka­lisch objek­ti­vier­te Befun­de (was ja Blut­wer­te sind) einzusehen.

Die Form der Ein­sicht kann auch eine Kopie sein, also die Kopie der Blut­be­fun­de. Die Damen vom Labor dür­fen halt nichts “inter­pre­tie­rend”, also erklä­rend, äußern dazu. Es hät­te sogar Kon­se­quen­zen haben kön­nen, wenn wir unse­ren Kin­der­arzt nicht mehr erreicht hät­ten und das Labor, des­sen ärzt­li­che Lei­tung (die man dann ver­lan­gen muss) sich wei­ter­hin gewei­gert hät­te. Denn wären die “phy­si­ka­lisch objek­ti­vier­ten” Befun­de für unse­re Madame schlecht gewe­sen und sie hät­te dadurch gesund­heit­li­chen Scha­den genom­men, wäre das Labor recht­lich mit in der Ver­ant­wor­tung. Wei­te­res sie­he: http: //www.kassenarztrecht.net/… …htpatient.html

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by dirkstr

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