Behindertenparkplatz nicht gleich Behindertenparkplatz

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Ja manch­mal ist es mit einem Behin­der­ten­park­platz so eine Sache, nicht nur, dass vie­le Auto­fah­rer mei­nen, die­se „Ein­rich­tung” zu igno­rie­ren, also die­sen als all­ge­mei­nen Park­platz anzu­se­hen, son­dern auch den Eltern von behin­der­ten Kin­dern wird ger­ne mit­ge­teilt, dass sie auf die­sen Park­platz nicht zu suchen haben. Dabei wird gar nicht nach­ge­fragt, ob deren Kind über eine Park­ge­neh­mi­gung ver­fügt auf­grund des Schwerbehindertenausweises.

Ges­tern sahen die Mit­ar­bei­ter einer Rezep­ti­on eines Hotels in Jena die Situa­ti­on noch ein Stück anders: Freun­de mit einem behin­der­ten Kind von uns park­ten ihr Auto auf einem öffent­li­chen Behin­der­ten­park­platz, zum einen um bes­ser ein- und aus­zu­la­den und zum ande­ren sich die Gebühr vom Park­haus zu spa­ren. Damit waren die Mit­ar­bei­ter nicht ein­ver­stan­den, obwohl der Park­platz nach äußer­li­chen Merk­ma­len ein öffent­li­cher ist und zum ande­ren auf der ande­ren Stra­ßen­sei­te vom Hotel liegt.

Die Mit­ar­bei­ter mein­ten, sie dür­fen dort nicht par­ken, man brau­che den Park­platz noch. „Wie man brau­che den Parkplatz?”,fragte die Fami­lie nach. Ja, wie oder für was, das wuss­ten sie beim Hotel dann auch nicht, aber dass sie dort nicht par­ken könn­ten, auch mit Park­ge­neh­mi­gung, dies schon. Man­che Din­ge, die braucht man ein­fach nicht verstehen.

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by dirkstr

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