Ja manchmal ist es mit einem Behindertenparkplatz so eine Sache, nicht nur, dass viele Autofahrer meinen, diese „Einrichtung” zu ignorieren, also diesen als allgemeinen Parkplatz anzusehen, sondern auch den Eltern von behinderten Kindern wird gerne mitgeteilt, dass sie auf diesen Parkplatz nicht zu suchen haben. Dabei wird gar nicht nachgefragt, ob deren Kind über eine Parkgenehmigung verfügt aufgrund des Schwerbehindertenausweises.
Gestern sahen die Mitarbeiter einer Rezeption eines Hotels in Jena die Situation noch ein Stück anders: Freunde mit einem behinderten Kind von uns parkten ihr Auto auf einem öffentlichen Behindertenparkplatz, zum einen um besser ein- und auszuladen und zum anderen sich die Gebühr vom Parkhaus zu sparen. Damit waren die Mitarbeiter nicht einverstanden, obwohl der Parkplatz nach äußerlichen Merkmalen ein öffentlicher ist und zum anderen auf der anderen Straßenseite vom Hotel liegt.
Die Mitarbeiter meinten, sie dürfen dort nicht parken, man brauche den Parkplatz noch. „Wie man brauche den Parkplatz?”,fragte die Familie nach. Ja, wie oder für was, das wussten sie beim Hotel dann auch nicht, aber dass sie dort nicht parken könnten, auch mit Parkgenehmigung, dies schon. Manche Dinge, die braucht man einfach nicht verstehen.