BSG-Urteil zur Bearbeitung eines Antrags

Die Behin­derten­hil­fe zeigt sich als ein merk­würdi­ges Sozial­sys­tem, wenn eine Per­son für die Bear­beitung eines Antrags vors Bun­dessozial­gericht ziehen muss. 

Wir ken­nen dies The­ma. Wir gin­gen vor weni­gen Jahren zu ein­er solchen „koor­dinieren­den“ Behörde mit unserem Anliegen. Das Inten­sivKind brauchte für die Kita eine zweite Sitzschale. Die Sach­bear­bei­t­erin der Krankenkasse sollte für die Finanzierung die möglichen Kos­ten­träger anfra­gen. Doch beschränk­te sich ihr Aktion­sra­dius auf eine Nichtklärung.

Erst als wir eine Mitar­bei­t­erin der Behin­derten­hil­fe vom Land Thürin­gen ein­schal­teten, einigten sich die Kos­ten­träger. Zumin­d­est soweit, dass sie dies Hil­f­s­mit­tel bezahlten.

Ich bin ges­pan­nt, ob dieses Urteil es leis­ten wird, dass die ver­schiede­nen Behör­den mehr zusam­me­nar­beit­en werden. 

Update 2019–6‑26: Link zum Urteil wurde ent­fer­nt, da er nicht mehr gültig war.

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