Irgendwann stellt sich die Frage, ab wann es mit dem Heben und Tragen eines “Liegekindes” vorbei ist bei einem selbst. Je größer und je schwerer das Kind wird, so wird diese Frage immer akuter, aber meist stellt sie sich schon, wenn das Kind in ein schulfähiges Alter kommt. Man braucht dazu nur auf das Rumoren einiger Fahrer vom Fahrdienst hören: Ab der Schule ist Rollstuhlpflicht. Na so eng wird es nicht gesehen, denn so ist dieses “Urteil” auch von den Kostenträgern und dessen “Gutachtern” abhängig und die Leute vom Fahrdienst, die haben sich bei so mancher Firma zu fügen, sonst, ja sonst heißt schnell: Wir haben ein paar Millionen Arbeitslose, so hört man.
Doch geht es hierbei nicht um Bequemlichkeit, sondern um das Recht auf Arbeitsschutz. Heben und Tragen, da gibt es Grenzen, wie viel die Frau, der Mann und die Schwangere anheben darf, wie häufig am Tag, pro Stunde und wie lange (Meter wie auch Zeit). Die Grenzen, die kommen nicht irgendwoher, sondern haben sich auch gezeigt, eben weil das Heben und Tragen über den Rücken geht und dieser leidet darunter. Ein Problem, was viele als Folge kennen, ist der Bandscheibenvorfall. Möchte jemand möglichst lange in seinem Job bleiben, so sollte er die Grenzen kennen, aber auch wie man richtig hebt.
Ich als Pflegeperson, mein Arbeitsplatz ist ja das “Pflegebett”, möchte nicht möglichst lange in meinen Job bleiben, sondern ich muss es sogar. Mein Ausfall bedeutet nicht nur Krankheitskosten für das Gesundheitswesen, sondern auch der Wegfall vom Pflegegeld. Ich muss mir dann, wenn meine Frau nicht einspringen kann, Hilfe einkaufen und dies kann teuer werden. Denn das Pflegegeld für ein Kind wie unseres würde für die Grundpflege nicht ausreichen und solange man nicht so wenig besitzt, wie als würde man Grundsicherung bekommen, so wird es auch nichts richtiges mit der Hilfe zur Pflege vom Amt. Aber, und dies ist ein Problem in der Pflege, ein Mensch hebt und trägt sich nicht, wie es im Lehrbuch beschrieben wird. Manchmal muss man schnell handeln, es schießt eine Spastik ein oder sie wirft den Kopf nach hinten. Das Resultat sind Fehlhaltungen und die gehen meist über den Rücken.
Aber zurück zum Fahrdienst und der Rollstuhl ab der Schule ist bei manchen wohl ein Problem. Dabei sollte sogar der Fahrdienst darauf bestehen, denn schließlich müsste er auch Interesse haben, dass seine Angestellten einen möglichst niedrigen Krankheitsstand haben. Die Philosophie, welcher Angestellter auf Arbeitsschutz besteht, sagt der Firma Ciao, funktioniert nur bis zu einem gewissen Grad und hinzu entsteht so ein gesamtwirtschaftlicher Schaden. Denn die Krankenkosten für den Betroffen müssen wir alle zahlen und dies wird sicherlich in Zahlen spürbar sein, da nun mal ein kaputter Rücken bekanntlich nicht die Lebenserwartung senkt, sondern eher den Hilfebedarf anhebt und wenn alle älter werden …
Und worin liegt das Problem, einen Rollstuhl samt Kraftknoten für den Fahrdienst zu befürworten? In den Kosten? Nun, der Rollstuhl wird eh gebraucht, ob es nun ein Jahr später ist, macht keinen großen Unterschied. Der Fahrdienst wird teurer, da nun ein Rollstuhltransport bezahlt werden muss. Aber dafür geht ein Teil der Doppelversorgung flöten, je nach Fall sind dann keine zwei Sitzschalen, keine zwei Rehabuggys mehr notwendig. Aber mit Mathematik sollte man dem Recht auf Teilhabe eh nicht zu sehr nahe treten, denn dann könnte dies gesamte Recht ein Nein erhalten, eben weil die Integration Geld kostet. Was zählt in diesem Augenblick, ist doch, dass für alle das anstrengende Tragen und Heben möglichst vermieden wird. Schließlich dürfte die Frau nur 15 Kilo kurz tragen und der Mann um die 25 (einmalig auch mehr, abzüglich und erschwerend ist aber die Körperhaltung; siehe Quellen unten).Ein Schulkind, gut genährt, liegt da drüber.
Aber das Gewicht ist nicht das einzige, es ist auch die Größe. Denn wer schon mal 1,30 Meter aus einem Auto gehoben hat, weiß schnell: Gerne macht man es nicht. Hinzu besteht auch eine Verletzungsgefahr oder der/die Getragene bekommt durch die unsanften Berührungen Schmerzen. Etwas, was zu vermeiden wäre. Hinzu kommt es immer wieder vor, dass die Rehaautositze nicht richtig festgeschnallt werden beim Fahrdienst, zum Teil aus Unkenntnis der Fahrer oder Fahrerinnen. Es entsteht also ein Sicherheitsrisiko zu Lasten des Kindes und dies sogar bei einem leichten Auffahrunfall. Ist ein Sachbearbeiter gegen die Versorgung mit dem Rollstuhl und den entsprechenden Transport dafür, so sollte man wohl am besten eine “Ortsbegehung” machen, wo der “Entscheidungsträger” mal selbst Hand anlegen kann, also das Kind aus dem Autositz in den Rehabuggy oder Rollstuhl heben muss und diesem die folgende Schrift in die Hand drücken: alles paletti — Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Lastentransport (wenn auch nicht direkt auf Menschen bezogen) bzw. Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten (LV 9)