Das Trauma, ein behindertes Kind

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Es fällt mir schon immer schwer zu glau­ben, dass allein die Tat­sa­che, man hat ein behin­der­tes Kind, einem den “Boden unter den Füßen” weg zieht, man dadurch einen schwe­ren “Schick­sals­schlag” erlei­det. Eine Ant­wort auf mei­nen Zwei­fel dazu habe ich auch jetzt gefun­den in dem Satz:

“Das Trau­ma ist nicht eine Ein­wir­kung eines Ereig­nis­ses auf ein Indi­vi­du­um allein, viel­mehr erhält es trau­ma­ti­sche Rele­vanz erst durch die Wir­kung und Bedeu­tung.” (S. 10. Hirsch, Mathi­as. Das Kin­des­op­fer. Eine Grund­la­ge unse­rer Kul­tur, Biblio­thek der Psy­cho­ana­ly­se. Psy­cho­so­zi­al-Ver­lag. Gie­ßen. 2006)

Das Ereig­nis, die “Geburt” des behin­der­ten Kin­des, ist also nicht aus­rei­chend für das Trau­ma “Behin­de­rung”, denn es wäre mit Sicher­heit anders, wenn die Geburt eines behin­der­ten Kin­des in der Kul­tur wie mit einem hohen Geschenk der Göt­ter gleich gesetzt wäre. Es wäre dann viel­leicht sogar ein Glücks­mo­ment, man sei eine aus­er­wähl­te, beson­de­re Per­son, die damit bedacht wur­de. Nun, so man­che “Sprü­che”, wie, dass das behin­der­te Kind sich nur beson­de­re Eltern aus­sucht, gehen in die­se Rich­tung. Doch heben sie nicht den Kon­flikt in unse­rer Kul­tur auf, wonach Behin­de­rung Makel bedeu­tet und Leis­tungs­min­de­rung, letzt­end­lich auch der Aus­schluss aus der (fami­liä­ren) Gemein­schaft, wie auch das feh­len­de Ver­ständ­nis beim Arbeit­ge­ber, den Sozi­al­kas­sen und den Behör­den. Dies erzeugt sicher­lich dann die Wir­kung einer see­li­schen Erschüt­te­rung, wodurch die Behin­de­rung des Kin­des ein Trau­ma wer­den kann, zumin­dest in deren stän­di­gen Nähe sich der ein­zel­ne Betrof­fe­ne fühlt, eben da mit dem Kon­flikt stän­dig sei­ne eige­nen Gren­zen belas­tet wer­den, und die­se sogar dar­über hinaus.

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by dirkstr

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