DeVilbiss-Absauggerät & Intensivkind: Mobilität fürs Wohnzimmer

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Seit 2005 haben wir für das Absau­gen vom Sekret den Tra­cheo­port. Der Tra­cheo­port ist schmal und besitzt zwei Behäl­ter. Einer davon fängt das abge­saug­te Mate­ri­al auf, der ande­re ent­hält das Spül­was­ser für den Absaug­schlauch. Doch hat der Tra­cheo­port zwei, drei Mängel:

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  • der Sog zum Sau­gen ist nicht opti­mal einstellbar
  • der Ein­aus­schal­ter hält nicht lange.
  • Ein drit­ter Punkt ist sei­ne Laut­stär­ke, wel­che nicht kom­pa­ti­bel ist mit der Epi­lep­sie. Wenn der Absau­ger ein­ge­schal­tet wird, so kann er einen epi­lep­ti­schen Anfall aus­lö­sen (trig­gern).

Vor ein paar Wochen hat­ten wir unse­ren «eigent­li­chen» Tra­cheo­port aus der Repa­ra­tur zurück bekom­men. Es war der Schal­ter defekt. Jetzt ist die­ser Schal­ter wie­der defekt. Ich habe die Home­ca­re-Fir­ma ange­ru­fen, wir brau­chen Ersatz. Es kam Ersatz, aber kein Tra­cheo­port, son­dern ein DeVil­biss-Absaug­ge­rät. Das Gerät ist nicht schmal, son­dern rund und es hat kei­nen Behäl­ter fürs Spül­was­ser vom Schlauch. Dadurch ist es für die Mobi­li­tät des Inten­siv­kin­des außer­halb der Woh­nung nicht geeig­net, denn:

  • es passt nicht in die Tasche vom Rollstuhl
  • wenn nicht durch gespült wird, kann bei Frost das Sekret im Schlauch und im Fin­ger­dip einfrieren.

Devilbiss AbsauggerätMuss das Gerät in die Tasche vom Roll­stuhl? Ja, wenn zum Bei­spiel das Inten­siv­kind in die Schu­le geht, wird wei­te­res Gepäck trans­por­tiert und eine Abstell­flä­che für Hilfs­mit­tel ist auf dem Roll­stuhl nicht instal­liert. Es ist der Pfle­ge­kraft auch nicht zumut­bar, stän­dig ein Absaug­ge­rät über dem Arm bau­melnd zu trans­por­tie­ren. Eine sol­che Hand­ha­bung könn­te selbst das Gerät gefähr­den, da die Pfle­ge­kraft sehr schnell agiert, wenn das Inten­siv­kind spon­tan eine lebens­ge­fähr­li­che Kri­se bekommt.
Dazu kommt: Die Pfle­ge­fach­kräf­te vom Pfle­ge­dienst sind nicht in das Gerät ein­ge­wie­sen. Ohne eine sol­che Schu­lung dür­fen sie den Absau­ger nicht bedie­nen. Der Betrei­ber soll­te die Pfle­ge­fach­kräf­te ein­wei­sen und nicht die Eltern. Fazit: Ein opti­ma­les Gerät für uns, wenn wir Zuhau­se blei­ben und kei­nen Pfle­ge­dienst haben.

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by dirkstr

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