Am Mittwoch, den 8.11, fand gegen 16.30 eine Protestveranstaltung vor dem Jenaer Rathaus zu der Gebührensatzung der Stadt Jena statt, die seit dem August auch einen Elternbeitrag für das behinderte Kind vorsieht und jetzt erhebt.
Auf dem Flyer heißt es dazu:
Im Juli haben die Stadträte beschlossen den Elternbeitrag beim behinderten Kind zu erheben. Nicht nur, dass dies rechtlich fragwürdig ist, sondern jetzt wird auch die Verantwortung vom Jugendamt weiter gereicht an das Landesverwaltungsamt. Zur Last dieser Familien wird die Klärung der Richtigkeit auf die “lange Bank” geschoben!
Doch mit dem Beschluss trägt die Stadt die Verantwortung, dass diesen Familien Nachteilsausgleiche aberkannt werden, welche bestanden mit der Befreiung. Ist dies die gesellschaftliche Verantwortung bei Familien mit einem (schwerst-)behinderten Kind in Jena? Die Stadt stellt durch eine “Gleichschaltung” in der Satzung alle Familien auf eine Stufe, ohne den Aufwand der Behinderung oder Erkrankung zu berücksichtigen, ohne die Finanzierung und rechtliche Situation des heilpädagogischen Platzes durch die Sozialhilfe zu beachten. Das Jugendamt hat von einer Berücksichtigung des (Mehr-)Aufwands im Juli “geredet”, ohne Konkretisierungen diesen Eltern seit dem vorzustellen, ganz im Gegenteil, in den Bescheiden wurde der Elternbeitrag erhoben, ohne die Zumutbarkeit vorherein nachzufragen, ohne auf den Erlass von Gebühren wegen der Behinderung einzugehen. Die “roten” Anträge auf Erlass der Gebühr sehen es nicht vor.
Mit der Entscheidung entsteht eine Ungerechtigkeit beim behinderten Kind. In der neuen Satzung sollen die Elternbeiträge gesenkt werden, aber für das behinderte Kind muss gezahlt werden. Ist diese Senkung durch die Erhebung beim behinderten Kind erst möglich? Schließlich wird beim Jugendamt von 200 behinderten Kindern in den Kitas geredet.
Der KiTa-Platz für das behinderte Kind ist als Therapieplatz zu sehen! Dieser Platz ist notwendig zur Entlastung der Eltern, damit diese ihr Kind auch in Zukunft pflegen können und nicht in ein Heim geben müssen. Ist die Stadt wirklich an Integration und Rehabilitation interessiert, dann sollte sie auch die richtigen Entscheidungen treffen.
Deshalb fordern wir alle Stadträte auf, die Entscheidung vom Juli zurückzunehmen, die Integration zu stärken und die Familien mit (schwer-)behinderten Kindern zu unterstützen. Keine Elternbeiträge für behinderte Kinder in Integrativen Kitas!
Im Stadtrat selbst war es in dieser Sitzung auch Thema (vgl. TLZ Jena vom 10.11.06). Der Rechtsamtsleiter selbst sagte aus, dass sich Jugendhilfe und Eingliederungshilfe überschneiden. Bis zum Februar 2007 solle ein Katalog von der Stadtverwaltung ausgearbeitet werden, wie in den Einzelfällen eine generelle Gebührenbefreiung durchzusetzen sei. Doch müssen die Eltern mit (schwerst-)behinderten Kindern vorerst weiter den Elternbeitrag zahlen bis zur Klärung. Ein Antrag für eine Befreiung bis dahin von der PDS und auch einer der FDP scheiterten.