Gehts noch? Außerklinische Intensivpflege und Urlaub mit dem Intensivkind samt Pflegekraft — Teil 2

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Ab in den Urlaub. Oh nein, mit dem Inten­siv­kind, mit außer­kli­ni­scher Inten­siv­pfle­ge (AKI) funk­tio­niert das denn?

Nicht so, wie es all die Fami­li­en kön­nen, die häus­li­che Pfle­ge nur von den Groß­el­tern kennen.

Und doch, ein Urlaub ist mög­lich, wie in Teil Eins beschrie­ben. Lies jetzt wei­ter – es star­tet mit Mehr­kos­ten, die den Fami­li­en mit AKI entstehen.

Mit dem Pflegedienst in den Urlaub – eine Dienstreise für die Pflegefachkraft 

Welche Unkosten haben wir als pflegende Eltern für diese Dienstreise?

Der Pfle­ge­dienst bekommt in der Regel von der Kran­ken­kas­se die Pfle­ge­kos­ten – gro­ßer Anteil sind Per­so­nal­kos­ten – und was für die Siche­rung der Pfle­ge und Qua­li­tät benö­tigt wird, finanziert. 

Die Preis­ver­hand­lun­gen in die­sen Bereich sind aktu­ell sehr hart. 

Doch, je nach Ver­trag zwi­schen Kran­ken­kas­se und Pfle­ge­dienst, kön­nen Fahrt­kos­ten zum Wohn­ort ver­rech­net werden. 

Auf die­ser Grund­la­ge kann der Pfle­ge­dienst mit den pfle­gen­den Eltern bespre­chen, wel­che Kos­ten die Eltern über­neh­men müs­sen, wenn sie die Pfle­ge­kräf­te mit in Urlaub neh­men, wie

  • An- und Abfahrts­kos­ten der Pfle­ge­fach­kraft zum Urlaubsort,
  • Kos­ten für die Unterkunft.

Zu beach­ten ist, dass die Anfahrt bei Dienst­rei­sen auch als Arbeits­zeit gilt. 

Eini­ge Fami­li­en lösen die An- und Abfahrt des­halb geschickt so, dass die Pfle­ge­fach­kraft beim Inten­siv­kind mit fährt und es somit wäh­rend der Fahrt beglei­tend versorgt.

Man­che Kin­der­kran­ken­pfle­ge­diens­te wer­den auch mit Spen­den unter­stützt oder sie ken­nen eine Stif­tung, die genau sol­che Fäl­le (teil-)finanziert wie die Urlaubsbegleitung.

Ein­fach mal fragen. 

Welche Kosten kommen auf die pflegenden Eltern wegen der Grundpflege zu?

Im Urlaub ist vie­les anders als Zuhau­se. Auch in der Pflege. 

Wenn Zuhau­se die Eltern die Grund­pfle­ge selbst über­neh­men, kann es im Urlaub pas­sie­ren, dass sie ver­hin­dert sind wegen Aus­flü­gen oder einem abend­li­chen Essen. 

Falls kei­ne beson­de­re Rege­lung schon besteht wegen der Grund­pfle­ge, soll­te auch mit dem Pfle­ge­dienst bespro­chen wer­den, wie die Grund­pfle­ge ver­rech­net wer­den kann. 

Kann die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge ein­ge­setzt wer­den? Dies soll­te der Pfle­ge­dienst beant­wor­ten können.

Im Urlaub möchten die Eltern mehr Pflegestunden als die bestehende Verordnung außerklinische Intensivpflege hergibt.

Nach der bis­he­ri­gen Rechts­la­ge 2022 war oder ist es mög­lich, jeder­zeit eine neue Ver­ord­nung Häus­li­che Kran­ken­pfle­ge für die außer­kli­ni­sche Inten­siv­pfle­ge auszustellen.

Dies auch, wenn es schon eine Ver­ord­nung für die­sen Zeit­raum gibt. Es gilt dann immer die zuletzt aus­ge­stell­te Ver­ord­nung für die­se Zeit.

Zum Bei­spiel kann eine Ver­ord­nung mit höhe­rem Stun­den­um­fang der Inten­siv­pfle­ge für die Som­mer­fe­ri­en aus­ge­stellt wer­den, was sich auch gut begrün­den lässt, da Betreu­ungs­zei­ten für das Inten­siv­kind in der Kita oder Schu­le wegfallen. 

Ich selbst kann­te zwei Fami­li­en, die gute Erfah­rung mit ihrer Kran­ken­kas­se für sol­che Fäl­le hat­ten, wenn sie und der Pfle­ge­dienst die Kran­ken­kas­se dazu infor­mier­ten, dass nach dem Som­mer wie­der die vor­he­ri­ge Stun­den­hö­he gel­ten soll. 

Doch ist jede Kran­ken­kas­se oder die /​der Sachberarbeiter:in nicht gleich. 

Wer die­sen Weg gehen will, soll­te zumin­dest die Stun­den­er­hö­hung recht­zei­tig vor­her ver­ord­nen las­sen, falls die Kran­ken­kas­se ein Gut­ach­ten dar­über ein­lei­tet oder ander­wei­tig Zeit benötigt. 

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Auf der Wanderung

Und falls es abge­lehnt wird, soll­te ein Plan B exis­tie­ren, denn für einen Wider­spruch wird wohl vor dem Urlaub nicht die Zeit bleiben.

Ob die­ser Weg auch wei­ter­hin ab 2023, mit dem Inten­siv­pfle­ge­ge­setz §37c SGB V (IPreG) funk­tio­niert, muss sich wohl erst zeigen.

Alter­na­tiv kann für mehr Pfle­ge­stun­den im Urlaub auch die Ersatz- /​Ver­hin­de­rungs­pfle­ge ein­ge­setzt werden. 

Wenn die Fami­lie ein Monats­kon­tin­gent an Pfle­ge­stun­den hat, kann mit der Dienst­pla­nung vom Pfle­ge­dienst bespro­chen wer­den, ob an den Urlaubs­ta­gen mehr Stun­den als sonst genom­men und dafür an ande­ren Tagen im Monat weni­ger oder kei­ne Stun­den abge­ru­fen werden. 

Solan­ge das Kon­tin­gent ein­ge­hal­ten wird, soll­te es kei­ne Pro­ble­me geben.

Was zahlt das Sozialamt, die Eingliederungshilfe für den Urlaub?

Nun ja, wer hier Lösun­gen sucht, soll­te mit dem Sozi­al­amt ins Gespräch gehen, zum Bei­spiel als Teil­ha­be am kul­tu­rel­len und gesell­schaft­li­chen Leben oder im Bereich „Hil­fe zur Pflege“.

Hil­fe zur Pfle­ge greift in der Regel nur, wenn euer Pfle­ge­dienst die gesam­ten Pfle­ge­sach­leis­tun­gen über die Pfle­ge­kas­se erhält.

Wenn das Inten­siv­kind Anspruch auf Teil­ha­be­leis­tun­gen hat, kann dies geprüft werden. 

Viel­leicht lässt sich für den Ermes­sens­spiel­raum gut begrün­den und aktu­ell lief auch ein Rechts­streit durch die Instan­zen zur Teil­ha­be­leis­tung und Urlaub.

Dazu muss gesagt, dass vie­le Teil­ha­be­leis­tun­gen abhän­gig vom Ein­kom­men und Ver­mö­gen sind. Aber es könn­te für Fami­li­en mit gerin­gen Ein­kom­men ein Weg sein. 

Klar, es muss hier erst eine Grund­la­ge dafür geben. Eine Opti­on wäre, mal beim Fami­li­en­ent­las­ten­den Dienst anfra­gen oder der Lebens­hil­fe vor Ort. 

Viel­leicht gibt es Optio­nen, sich als Fami­lie einer geför­der­ten Grup­pen­rei­se anzuschließen.

Können wir als Familie für den Urlaub das Pflegegeld einsetzen?

Ja. Aus Erfah­rung wür­de ich das Pfle­ge­geld auf Kom­bi­na­ti­ons­leis­tung umstel­len. Das bedeu­tet, der Pfle­ge­dienst kann den Betrag für Pfle­ge­sach­leis­tung abrech­nen, wodurch mehr Geld zu Ver­fü­gung steht. 

Wer­den die Pfle­ge­sach­leis­tun­gen nicht auf­ge­braucht, so bekommt die Fami­lie noch einen Rest­be­trag an Pfle­ge­geld selbst ausgezahlt.

Wich­tig ist: Die Kom­bi­na­ti­ons­leis­tung, aus eige­ner Erfah­rung, soll­te recht­zei­tig bei der Pfle­ge­kas­se bean­tragt wer­den. Also ein oder zwei Mona­te vor dem Urlaubsmonat. 

Die Fra­ge ist auch, ob der Pfle­ge­dienst die Pfle­ge­sach­leis­tung stun­den­wei­se abrech­nen kann. 

Dazu befragt euren Pfle­ge­dienst, da der Leis­tungs­ka­ta­log unter­schied­lich sein kann von Bun­des­land zu Bundesland. 

Stich­wort ist Zeit­pau­scha­le oder Zeit­ver­gü­tung. Even­tu­ell lässt es sich auch mit der Pfle­ge­kas­se direkt verhandeln.

Ein Grund dafür kann sein, weil die Grund­pfle­ge bei Kin­dern zeit­auf­wen­di­ger sein kann wegen feh­len­der Koope­ra­ti­on oder wenn über Nah­rungs­son­de per Bolussprit­ze das Essen son­diert wird. #

Die­ser erhöh­te Zeit­auf­wand in der Grund­pfle­ge benö­tigt eine Einzelfallregelung.

Der Pfle­ge­kas­se kann es am Ende egal sein, ob per Zeit oder pro Leis­tung abge­rech­net wird, weil das Pfle­ge­geld oder die Pfle­ge­sach­leis­tun­gen pro Monat gede­ckelt sind. 

Ist der Betrag von der Pfle­ge­kas­se auf­ge­braucht, ist er auf­ge­braucht. Mehr gibt es nicht und der Auf­trag­ge­ber für die Grund­pfle­ge ist die /​der Ver­si­cher­te, mit dem Sor­ge­recht der pfle­gen­den Eltern. 

Wenn die /​der Pfle­ge­kun­de mit der Leis­tung vom Pfle­ge­dienst zufrie­den ist, was will man als Pfle­ge­kas­se mehr.

Gibt es Stiftungen, die beim Urlaub unterstützen?

Wir als Fami­lie hat­ten zuletzt mit der Rege­lung der ver­güns­ti­gen Fami­li­en­zeit Urlaubs­kos­ten gespart (Coro­na-Aus­zeit).

Die Welt der Stif­tun­gen und Spender:innen ist bunt und ent­wi­ckelt sich immer weiter. 

Zum einen för­dern der Bund oder Stif­tun­gen Feri­en­or­te, wo Men­schen, Fami­li­en mit Behin­de­rung Urlaub machen können. 

Dies wäre eine Opti­on, doch schränkt es die Wahl des Urlaubs­or­tes ein. 

Eine Recher­che über Stif­tun­gen könn­te gut funk­tio­nie­re, ver­mut­lich muss dafür ein guter zeit­li­cher Vor­lauf geplant wer­den. Denn wenn eine Stif­tung gefun­den wur­de, ist die Fra­ge, wann kann eine Unter­stüt­zung bean­tragt wer­den und wie wer­den die Gel­der vergeben. 

Ist man an ein Kin­der­hos­piz oder einen Kin­der­hos­piz­dienst ange­bun­den, dann fragt dort nach. Die­se haben viel Kon­takt zu Spender:innen und viel­leicht gibt es eine:n Spender:in, die genau dafür Gel­der bereitstellt.

Geld kommt zurück vom Finanzamt

Bei der Urlaubs­pla­nung mit dem Inten­siv­kind soll­te man mit beden­ken, wenn ihr als pfle­gen­de Eltern im Job Lohn- oder Ein­kom­mens­steu­er zahlt:

Für den Mehr­auf­wand wegen der Behin­de­rung oder der Pfle­ge gibt es mit der Steu­er­erklä­rung Geld zurück. 

Die Pau­scha­len wie für Fahrt­kos­ten, Pfle­ge­kos­ten oder die Behin­der­ten­pau­scha­le sind 2021 erhöht worden. 

Vor­aus­set­zung ist aber, ihr habt den pas­sen­den Pfle­ge­grad und einen Schwerbehindertenausweis. 

Allein dafür lohnt sich der Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis und den Pfle­ge­grad zu beantragen.

Der Pfle­ge­grad soll­te auch jähr­lich selbst geprüft wer­den, wenn man kei­nen hohen Pfle­ge­grad hat, ob jetzt der höhe­re Pfle­ge­grad mög­lich wird. 

Mehr zur Steu­er? Hier gibt es vom BvKM eine aus­ge­zeich­ne­te Merk­blatt als PDF.

Ausblick

Es gibt eini­ge Ver­ei­ne und auch Pfle­ge­stütz­punk­te, die sich dem The­ma Pfle­ge, Behin­de­rung und Urlaub anneh­men. Dort gibt es sicher­lich wei­te­re gute Informationen:

Ich hof­fe, dies schafft einen Ein­blick. Kennst Du noch Tipps und Tricks für den Urlaub mit dem Inten­siv­kind? Ist was falsch? Schreib mir oder kommentiere.

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by dirkstr

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