Was denken Sie, schützt Sport die Gesundheit? Ausgenommen sei natürlich der Leistungssport oder so mancher “Risikosport”. Und ist Sport ein Grundbedürfnis des Menschen? Nehmen wir für die Antwort das Beispiel der Ablehnung einer speziellen Prothese fürs Schwimmen von einer Krankenkasse, bestätigt durch zwei Instanzen am Sozialgericht. Sport, nach deren Auffassung (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen — L 5 KR 84⁄07), ist kein Grundbedürfnis. Aber schneidet sich hier die Krankenkasse nicht selbst ins “eigene Fleisch”. Da möchte sie, ich hoffe doch, möglichst gesunde Mitglieder. Und Sport, so liest, hört man immer wieder in den Medien, wirkt ausgleichend auf die Gesundheit und schützt vor verschiedenen gesundheitlichen Problemen bis hin vor Tumorerkrankungen. Vorraussetzung ist die regelmäßige Anwendung, zumindest lehrt dies die Statistik.
Also wenn dem so ist, dann müsste die Krankenkasse doch von sich aus den gehandicapten Patienten in solchen Aktivitäten besonders unterstützend helfen, dass sie eben an Sport teilnehmen können. Oder müssen wir an der gesundheitsfördernde Eigenschaft des Sportes etwas zweifeln? Schließlich, so folgt man der Logik, müsste klar sein: Treibt der “Kunde” im Gesundheitswesen Sport, so vermeidet er weitere Krankenkosten. Dies ist sogar wirtschaftlich. Oder rechnet man nicht mit potentiell eingesparten Geldern? Aber da aktiver Sport sich nun mal nicht als Grundbedürfnis in unserem Land zeigt, man könnte bei dem einen oder anderen Bürger sogar vom Gegenteil reden, so gibt es eben keine Hilfen von der Krankenkasse.
Bei dieser Sachlage ist aber interessant für die Genehmigung der Hilfen zum Ausgleich einer Behinderung oder einer Abwendung dieser, ab wann treibe ich Sport und wo endet die “normale” Bewegungsaktivität für die “Bewältigung” des Alltags. Wenn ich jeden Tag alle Wege, ob Einkauf und Job, mit dem Fahrrad bewältige, so läuft dies nicht unter Sport. Oder doch? Eindeutig ist wohl Sport, wenn ich ohne eines “alltäglichen Ziels der Grundbedürfnisse” Rad fahre, sondern wegen meiner Gesundheit und dem Bewegungsbedürfnis. Eindeutiger wird es dann noch, wenn ich dazu die passende sportliche Kleidung mir überziehe und es in meiner Freizeit betreibe.
Doch hängen bleibt bei mir durch die Erfahrung: Bewegung ist ein Grundbedürfnis. Warum dann nicht Sport? Ohne ausreichende Bewegung fühlen wir uns nicht wohl. Es ist für viele sogar notwendig um körperlich wie auch geistig in die “Gänge” zu kommen. Somit bleibt nur die Annahme, Sport ist kein Grundbedürfnis, da es die Masse des Volkes von sich aus nicht betreibt. Würde sie es, wäre es dann der Fall? Und müsste die Masse nicht gereizt werden, täglich, die Leistung ihres Körpers unabhängig vom Job, sondern für die Erholung und dem Spiel, auszureizen?
Aber kommen wir zu unserem Fall, der Entscheidung der Krankenkasse, zurück. Hilft Sport der Gesundheit, stützt sie und sorgt so für Lebensqualität, warum bezahlt sie dann die notwendigen Hilfe wie die Prothese nicht? Schließlich läge es doch in ihrem wirtschaftlichen Interesse, auch wenn Sport nicht gleich eine bestimmte Krankenbehandlung mit einer speziellen Zielvorgabe sichert, so sichert es doch die Gesundheit ganzheitlich vom Kranken. Nun Ganzheitlichkeit ist in unserer Medizin eine schwierige Angelegenheit, aber könnte man trotzdem nicht vielleicht einen unkonventionellen “Deal” mit dem Versicherten abschließen? Die Kasse übernimmt die Mehrkosten, zumindest einen guten Teil, einer solchen Prothese, um den “allgemeinen” Sport zu ermöglichen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherte für mehrere Jahre, dass er auch dem Sport nachgeht. Eben als eine Art “verbürgtes” Bonusprogramm. Hält sich der Versicherte nicht dran, dann muss er die Kosten der Prothese übernehmen. Doch dies geht wohl nicht, entspricht nicht den üblichen Spielregeln der Bürokratie, der strikten Auslegung von Gesetzen. Und wo kämen wir den hin, wenn alle Behinderte Zugang haben zu allen Lebensbereichen des öffentlichen Lebens, wozu eben auch ein Schwimmbad und dessen Wasserbecken zählt.
Aber eine interessante Frage bleibt für mich offen nach dem Urteil: Was wäre, wenn der Versicherte regelmäßig Krankengymnastik im Wasser braucht. Vielleicht hätte es dann mit der Genehmigung einer solchen Prothese geklappt, eben als Sicherung einer Krankenbehandlung.