Gut zwei Wochen sind rum und sie hatten es schon gar nicht mehr geglaubt, dass von der Krankenkasse irgendeine Post kommt, ohne nach zu fragen. Doch Ihre Stunden an Pflegedienst, ob pro Tag, pro Woche oder eben Monat, sind genehmigt. Sie müssen jetzt nicht mehr in die Klinik wegen der Infusion und Sie können nachts wieder schlafen, da Ihr beatmeter Bub endlich eine sichere Überwachung hat, die schnell eingreift, wenn die Beatmung spinnt oder er abgesaugt werden muss.
Aber was kommt auf Sie zu und wie verhalten Sie sich richtig mit dem Dienst. Sie meinen, Sie brauchen keine Tipps, der Pflegedienst, ob nun Kinderkrankenpflege oder Altenpflege, ist ein Dienstleister und er hat sich gefälligst Ihren Gegebenheiten anzupassen.
Recht haben Sie, wenn da nicht das „Aber“ wäre, was ruft, wenn man mal schaut, wie viele Monate oder auch Jahre an gemeinsamen Schaffen auf sie zu kommen kann. Ihr Kind wird vielleicht das ganze Leben auf Assistenz und häusliche Krankenpflege angewiesen sein. Ganz kurz: Möchte man mit seinen Dienstleister gut leben, dann heißt es: Sie tragen auch Verantwortung für das Zusammenspiel mit dem Dienst.
Die Vereinbarung
Das geht schon los mit der Vereinbarung, also der ersten vertraglichen Schrift zwischen Ihnen und dem Dienst. Lesen diese Vereinbarung in Ruhe durch, also schlafen sie drüber, und klären sie unter anderem den Punkt Kündigungsfrist und Grundpflege.
Kündigung — anders als in die Klinik kann der Pflegedienst Ihnen sagen, mit Ihnen arbeiten wir nicht mehr zusammen, genauso wie sie es eben auch äußern können. Ihr Part hierbei ist schwieriger, denn wenn sie kündigen oder gekündigt werden, brauchen sie eine Alternative, also einen neuen Dienst und hier spricht Ihre Krankenkasse mit. Ist der neue Pflegedienst billiger, dann wird die Kasse Ihnen mit guter Gewissheit ein Ja geben. Ist das Neu teurer, dafür braucht es Begründungen, die Sie an der Qualität der bisherigen Versorgung fest machen können. Qualität — statt examinierte Kinderkrankenschwestern stehen häufig ungelernte Altenpflegekräfte vor der Tür. Es werden Pflegefehler gemacht, Medikamente falsch gegeben und zu guter letzt: Dienste fallen aus.
Die Kündigungsfrist, beträgt sie zwei Wochen, dann ist sie sehr knapp. Denn wenn Ihnen der Dienst kündigt, heißt es, innerhalb von zwei Wochen einen neuen zu finden, was bei einer 24-Stunden Versorgung sehr, sehr schwierig werden kann. Sechs Wochen Kündigung bietet hier einen kleinen Schutz, aber auch Sie sind sechs Wochen, wenn man sich nicht einigen kann, noch an diesem Dienst gebunden. Der neue Dienst, den Sie sich ausgeguckt haben, möchte Ihr Kind aber sofort versorgen. Erst in sechs oder vier Wochen, da könnte er stöhnen, seine Schwestern und Pfleger haben zu lange Leerlauf, verdienen kein Geld. Der neue Dienst würde so lieber das Kind aus der Klinik nehmen.
Und die Grundpflege, ein schwieriges Thema für Sie als Pflegende, denn so einfach abgeben möchten Sie Ihr Kind in die Hände der Schwester nicht. Sie bekommen Pflegegeld und das möchten sie trotz Grundpflege behalten. Also die Grundpflege ist Ihr Bereich, die Behandlungspflege der vom Dienst. Hier gehört eine klare und eindeutige Klärung her und auch ein Ausschluss, wenn es der Dienst abrechnen möchte. Wobei ein Ausschluss auch wieder schwierig sein kann, falls sie einmal verhindert sind. Doch können Vereinbarungen geändert werden. Warum auch nicht.