Intensivkind & Pflegedienst: Der Start I.

I

Gut zwei Wochen sind rum und sie hat­ten es schon gar nicht mehr geglaubt, dass von der Kran­ken­kas­se irgend­ei­ne Post kommt, ohne nach zu fra­gen. Doch Ihre Stun­den an Pfle­ge­dienst, ob pro Tag, pro Woche oder eben Monat, sind geneh­migt. Sie müs­sen jetzt nicht mehr in die Kli­nik wegen der Infu­si­on und Sie kön­nen nachts wie­der schla­fen, da Ihr beatme­ter Bub end­lich eine siche­re Über­wa­chung hat, die schnell ein­greift, wenn die Beatmung spinnt oder er abge­saugt wer­den muss.

Aber was kommt auf Sie zu und wie ver­hal­ten Sie sich rich­tig mit dem Dienst. Sie mei­nen, Sie brau­chen kei­ne Tipps, der Pfle­ge­dienst, ob nun Kin­der­kran­ken­pfle­ge oder Alten­pfle­ge, ist ein Dienst­leis­ter und er hat sich gefäl­ligst Ihren Gege­ben­hei­ten anzupassen.

Recht haben Sie, wenn da nicht das „Aber“ wäre, was ruft, wenn man mal schaut, wie vie­le Mona­te oder auch Jah­re an gemein­sa­men Schaf­fen auf sie zu kom­men kann. Ihr Kind wird viel­leicht das gan­ze Leben auf Assis­tenz und häus­li­che Kran­ken­pfle­ge ange­wie­sen sein. Ganz kurz: Möch­te man mit sei­nen Dienst­leis­ter gut leben, dann heißt es: Sie tra­gen auch Ver­ant­wor­tung für das Zusam­men­spiel mit dem Dienst.

Die Vereinbarung

Das geht schon los mit der Ver­ein­ba­rung, also der ers­ten ver­trag­li­chen Schrift zwi­schen Ihnen und dem Dienst. Lesen die­se Ver­ein­ba­rung in Ruhe durch, also schla­fen sie drü­ber, und klä­ren sie unter ande­rem den Punkt Kün­di­gungs­frist und Grundpflege.

Kün­di­gung — anders als in die Kli­nik kann der Pfle­ge­dienst Ihnen sagen, mit Ihnen arbei­ten wir nicht mehr zusam­men, genau­so wie sie es eben auch äußern kön­nen. Ihr Part hier­bei ist schwie­ri­ger, denn wenn sie kün­di­gen oder gekün­digt wer­den, brau­chen sie eine Alter­na­ti­ve, also einen neu­en Dienst und hier spricht Ihre Kran­ken­kas­se mit. Ist der neue Pfle­ge­dienst bil­li­ger, dann wird die Kas­se Ihnen mit guter Gewiss­heit ein Ja geben. Ist das Neu teu­rer, dafür braucht es Begrün­dun­gen, die Sie an der Qua­li­tät der bis­he­ri­gen Ver­sor­gung fest machen kön­nen. Qua­li­tät — statt exami­nier­te Kin­der­kran­ken­schwes­tern ste­hen häu­fig unge­lern­te Alten­pfle­ge­kräf­te vor der Tür. Es wer­den Pfle­ge­feh­ler gemacht, Medi­ka­men­te falsch gege­ben und zu guter letzt: Diens­te fal­len aus.

Die Kün­di­gungs­frist, beträgt sie zwei Wochen, dann ist sie sehr knapp. Denn wenn Ihnen der Dienst kün­digt, heißt es, inner­halb von zwei Wochen einen neu­en zu fin­den, was bei einer 24-Stun­den Ver­sor­gung sehr, sehr schwie­rig wer­den kann. Sechs Wochen Kün­di­gung bie­tet hier einen klei­nen Schutz, aber auch Sie sind sechs Wochen, wenn man sich nicht eini­gen kann, noch an die­sem Dienst gebun­den. Der neue Dienst, den Sie sich aus­ge­guckt haben, möch­te Ihr Kind aber sofort ver­sor­gen. Erst in sechs oder vier Wochen, da könn­te er stöh­nen, sei­ne Schwes­tern und Pfle­ger haben zu lan­ge Leer­lauf, ver­die­nen kein Geld. Der neue Dienst wür­de so lie­ber das Kind aus der Kli­nik nehmen.

Und die Grund­pfle­ge, ein schwie­ri­ges The­ma für Sie als Pfle­gen­de, denn so ein­fach abge­ben möch­ten Sie Ihr Kind in die Hän­de der Schwes­ter nicht. Sie bekom­men Pfle­ge­geld und das möch­ten sie trotz Grund­pfle­ge behal­ten. Also die Grund­pfle­ge ist Ihr Bereich, die Behand­lungs­pfle­ge der vom Dienst. Hier gehört eine kla­re und ein­deu­ti­ge Klä­rung her und auch ein Aus­schluss, wenn es der Dienst abrech­nen möch­te. Wobei ein Aus­schluss auch wie­der schwie­rig sein kann, falls sie ein­mal ver­hin­dert sind. Doch kön­nen Ver­ein­ba­run­gen geän­dert wer­den. War­um auch nicht.

Über den Autor

Kommentar

by dirkstr

Kategorien

Neueste Beiträge

pflegezirkus