Tage, zwei Ablehnungen von Hilfsmitteln

Kaum hat man eine Sache bei der Krankenkasse der Madame “BKK für Heil­berufe” durchgekämpft, kom­men schon die näch­sten zwei Ablehnun­gen ins Haus geflat­tert. Jet­zt merke ich langsam, was es bedeutet, ein Inten­sivkind zu haben: Es bedeutet ein ewiger, inten­siv­er Kampf um Hil­f­s­mit­tel. Doch schlim­mer ist es dann noch, wenn im Wider­spruchsver­fahren der Reha­her­steller eines beantragten Hil­f­s­mit­tels der Krankenkasse die Argu­mente für die Ablehnung in den Mund legt.

Doch nun von Anfang: Gestern lan­dete der Brief von der Krankenkasse bei uns über die Ablehnung des Kapno­graphen. Darin heißt es,

Die tran­sku­ta­nen Blut­gasmes­sun­gen ein­schließlich Sauer­stoff­sät­ti­gung sind zur Anpas­sung der Beat­mungspa­ra­me­ter ausreichend.

Schön und gut, aber welche tran­sku­ta­nen Blut­gasmes­sun­gen? Ja, man kann den Kohlen­diox­idge­halt im Blut auch tran­sku­tan, also durch die Haut, messen, dies geschieht häu­fig bei den Frühchen im Inku­ba­tor. Bei größeren Kindern oder Erwach­se­nen find­et diese Mes­sung über einen Kapnograph/Kapnometer statt, der am Beat­mungssys­tem einge­bun­den ist oder wird. Eben ein solch­es Gerät, welch­es wir für die Madame beantragt haben und wir noch im Rah­men ein­er “Probestel­lung” Zuhause verwenden.
Ohne die Hil­fe des Kapno­graphen hät­ten wir nicht erfahren, dass eben die Madame über­beat­met war und es jet­zt langsam bess­er wird. Über­beat­met: nun sie hat zu viel Kohlen­diox­id abgeat­met durch die Beat­mung und dies ist wahrlich nicht gesund, medi­zinisch heißt es Hypokap­nie. Ich zitiere mal aus Atmen — Atemhilfen:

Es gilt: Hypokap­nie (…) führt zur Kon­trak­tion der Hirnge­fäße: die Durch­blu­tung nimmt ab.

Bei einem PaCO2 von 15–20 mmHg [also niedrig; Anm. d. Autors] nimmt die Hirn­durch­blu­tung um 40–60 % des Nor­mal­w­ertes ab

PaCO2-Werte < 25 mmHg => Gefahr der zere­bralen Ischämie

(S. 427. Atmen — Atemhil­fen. Atem­phys­i­olo­gie und Beat­mung­stech­nik. Oczen­z­ki, Wolf­gang Hrsg.. Ver­lag Thieme. 2005.)
Dies heißt also, es ist notwendig, dass bei der Beat­mung der Kohlen­diox­idge­halt regelmäßig kon­trol­liert wird, um eine Hypokap­nie zu erken­nen und somit ein­er Schädi­gung des Gehirns vorzubeugen.
Für uns heißt es, wenn die Probestel­lung been­det wird und die Krankenkasse bis dahin keinen Kapnograph/Kapnometer genehmigt hat, dass die Madame in die Klinik muss für die regelmäßige Kon­trolle des Kohlendioxidgehalts.
Da eine Ablehnung ja nie aus­re­icht kam heute Num­mero zwo als Postzustel­lung­surkunde. Der Wider­spruch­sauss­chuss der Krankenkasse hat unseren Wider­spruch zurück­gewiesen von der Cli­ma-Bal­ance Bet­tau­flage und dies sog­ar mit Hil­fe des Her­stellers des Hilfsmittel:

“der dazu gehörige Inkon­ti­nenz-Matratzenüberzug ist laut Rück­sprache mit ein­er Mitar­bei­t­erin der Fir­ma Thomashil­fen atmungsak­tiv. Eine erhöhte Schweißpro­duk­tion durch diesen ist bish­er nicht aufge­fall­en. Bei generell erhöhter Schweißnei­gung eines Patien­ten müsste laut dieser als wichtig­ste Maß­nahme hochat­mungsak­tive Bettzeug (Oberbett/Kopfkissen) zum Ein­satz kom­men. Der alleinige Ein­satz der Matratzenau­flage The­vo-Cli­ma Bal­ance, wie von der Wider­spruchs­führerin beantragt, reiche nicht aus, um der Schweiß­bil­dung entgegenzuwirken.”

(Zitat aus dem Ablehnungs­bescheid vom 28.09.06 der BKK für Heilberufe.)
Doch schwitzt die Madame am Rück­en, wenn sie auf dem Rück­en liegt und da hil­ft auch kein Cli­ma-Bal­ance Bettzeug, ins­beson­dere da sie im Som­mer kaum zugedeckt ist. Im Forum REHAkids wird dazu in einem Beitrag aus­ge­führt, dass ein Schwitzen ver­mehrt auftritt und dies durch den Inkon­ti­nenzbezug, da die Flüs­sigkeit vom Schwitzen auf der Matratze bleibt und nicht von ihr aufge­zo­gen wird. Schließlich soll ja auch kein Urin in die Matratze drin­gen. Diese Matratzenau­flage bietet hier­bei eine gute Lösung, um dem Schwitzen ent­ge­gen zu wirken.

So wird es selb­st vom Her­steller ange­priesen www.thomashilfen.de/thevo/inhalt/modelle/thevoclimabalance/thevoclimabal… und dort wird nicht erwäh­nt, dass man die Bettdecke, das Kopfkissen und diese Matratzenau­flage zusam­men erwer­ben muss, um diese Wirkung, dass schnell die vorhan­dene Feuchtigkeit abtrans­portiert wird, zu erreichen.
Und was bedeutet für uns diese Ablehnung der Krankenkasse: Jet­zt muss über­legt wer­den, ob wir diese Bet­tau­flage ein­kla­gen wollen, also vor das Sozial­gericht ziehen müssen.
Doch waren es sicher­lich nicht die let­zten Ablehnun­gen. Aktuell ste­hen noch drei neue Rezepte aus bei der Krankenkasse, mal sehen, ob hier auch wieder eine Ablehnung ins Haus kommt. Es ist nicht nur irgend­wie wie Lot­to spie­len, es ist Lot­to, das Hilfsmittellotto.

Update: Der Her­steller Thomashil­fen hat mir am 12.10.06 ein Schreiben zuge­sendet, woraus her­vorge­ht, dass die verord­nete Bet­tau­flage auch ohne das Gesamt­sor­ti­ment “Cli­ma-Bal­ance” seinen Zweck erfüllt und das die Bet­tau­flage das Bet­tk­li­ma opti­miert, wenn die Patien­ten durch den Inkon­ti­nentzbezug des Schlum­mer­sternes ver­mehrt schwitzen. Somit wurde Klage ein­gere­icht beim Sozialgericht.

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