kann der MDK nach Aktenlage entscheiden

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Ja, der MDK kann ein Gut­ach­ten per Akten­la­ge erstel­len, doch beinhal­tet es jetzt kei­ne Ent­schei­dung gegen­über dem Pati­en­ten. Der MDK gibt ein Urteil nach sei­nen Wis­sen über die Sache ab und die Kran­ken­kas­se kann dies als Grund­la­ge neh­men, um ihre, hof­fent­lich rich­ti­ge, Ent­schei­dung zu tref­fen. Die Kas­se ist dabei nicht an das Gut­ach­ten gebun­den, was nach unse­rer Erfah­rung immer ganz ger­ne über­se­hen wird. Die Kran­ken­kas­se könn­te zum Bei­spiel sich nicht nach dem MDK rich­ten, wenn sie den Pati­en­ten noch­mals ange­hört hat und neue Gesichts­punk­te hin­zu gekom­men sind.

Was aber hier als Fra­ge bleibt, ist: Ab wann ist eine Ent­schei­dung per Akten­la­ge nicht mehr zuläs­sig? Ich den­ke mal, dies ent­schei­det sicher­lich der MDK selbst nach Sich­tung der vor­han­de­nen Infor­ma­tio­nen über den Pati­en­ten oder der Sachlage.

Infos zur Fra­ge lie­fert der MDK e.V. auf sei­ner Web­sei­te selbst.

Kate­go­rie: 
Fra­ge des Tages



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by dirkstr

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