Ja, der MDK kann ein Gutachten per Aktenlage erstellen, doch beinhaltet es jetzt keine Entscheidung gegenüber dem Patienten. Der MDK gibt ein Urteil nach seinen Wissen über die Sache ab und die Krankenkasse kann dies als Grundlage nehmen, um ihre, hoffentlich richtige, Entscheidung zu treffen. Die Kasse ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, was nach unserer Erfahrung immer ganz gerne übersehen wird. Die Krankenkasse könnte zum Beispiel sich nicht nach dem MDK richten, wenn sie den Patienten nochmals angehört hat und neue Gesichtspunkte hinzu gekommen sind.
Was aber hier als Frage bleibt, ist: Ab wann ist eine Entscheidung per Aktenlage nicht mehr zulässig? Ich denke mal, dies entscheidet sicherlich der MDK selbst nach Sichtung der vorhandenen Informationen über den Patienten oder der Sachlage.
Infos zur Frage liefert der MDK e.V. auf seiner Webseite selbst.
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Frage des Tages