Wusstest Du, dass ein Ständer für ein medizinisches Hilfsmittel keinen medizinischen-therapeutischen Nutzen hat und deshalb nicht genehmigt wird von der Krankenkasse? Nein? Okay, um was geht es.
Da unsere Intensivlady wiederholt nicht das Sekret aus dem Atemwegen sicher befördern kann, haben wir die Rüttelweste „The Vest“ beantragt. Ein großes, unhandliches Gerät, woran über Schläuche eine Vibrationsweste angeschlossen wird. Damit wir es gut anwenden können, damit das Gerät sicher steht braucht es einen Ständer. Doch dieser hat keine Hilfsmittelnummer und zählt, vermutlich, nicht zum Standardzubehör. Die Rüttelweste „The Vest“ wurde genehmigt — der Ständer wurde abgelehnt.
Ab in den Widerspruch
Warum brauchen wir einen Ständer? Die Vibrationsweste wird mit Schläuchen verbunden, welchen zum Gerät führen:
- Die Schläuche haben nur eine begrenzte Länge und in unseren PflegeZimmer ist neben dem Bett kein Gerätetisch oder ähnliches, wo das Gerät sicher stehen könnte und die Schläuche sicher geführt werden können. Die Schläuche dürfen sich vom Geräts nicht lösen, wenn es arbeitet. Das Gerät kann dadurch geschädigt werden und die Therapie wird gefährdet.
- Das Pflegezimmer ist schmal und es kann auch kein Tisch neben dem Bett gestellt werden.
- Das Gerät kann ohne Ständer nur in das Bett gestellt werden, doch dann hat es:
- keinen sicheren Stand
- es ist auf einer weichen Matratze, die auf den Stromstecker drücken kann; löst sich der Stecker unter Spannung kann es zu Funken kommen und dadurch einen Bettbrand verursachen.
- das Gerät kann wegen der Bettenge nur neben den Füßen gestellt werden. Wenn während eines epileptischen Anfalls die Füße gegen das Gerät schlagen (oder beim Absaugen), kann dies beschädigt werden und sich unsere Intensivlady verletzen.
Wenn unsere Lady im Rollstuhl ist, muss auch das Gerät ins Bett gestellt werden, da es wegen der Größe und Schwere nirgends woanders hin passt. Hier besteht also, wie oben beschrieben kein sicherer Stand.
Das Gerät auf dem Boden zu stellen ist nicht möglich, da dann die Schläuche unter Zug geraden und je nach Lage der Sitzschale im Rollstuhl, sie zu kurz werden. Hinzu kann das Gerät auf dem Boden nicht sicher bedient werden und gleichzeitig unsere Intensivlady im Blick gehalten werden. Denn wenn unser Intensivteen bei der Anwendung einen Sekretstau in den Atemwegen bekommt, muss sofort das Geräte ausgestellt werden und sie abgesaugt werden.
Wenn die Pflegefachkraft zum ausstellen des Gerätes sich erst bücken, hin knien muss und dann wieder hoch kommt — das verbraucht wertvolle Zeit, insbesondere wenn der Sekretstau noch zu schweren Sauerstoffsättigungsabfällen führt.
Und das Gerät muss zum Absaugen ausgeschaltet werden. Wenn die Weste rüttelt, wackelt unsere gesamte Lady und so kann der Katheter nicht sicher in die Trachealkanüle eingeführt werden.
Nebenbei stellt sich die Frage, ob der Betrieb vom Boden oder im Bett überhaupt eine Prüfung vom Gesundheitsamt stand halten würde. Insbesondere, wenn ständig vom Boden in das Bett das Gerät hin und her gewechselt wird (Verschleppung von Bodenkeimen).
Mal schauen, ob unser Widerspruch eine Lösung bewirkt oder nicht.