Krankenkasse: Die Ablehnung eines Ständers für die Rüttelweste

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Wuss­test Du, dass ein Stän­der für ein medi­zi­ni­sches Hilfs­mit­tel kei­nen medi­zi­ni­schen-the­ra­peu­ti­schen Nut­zen hat und des­halb nicht geneh­migt wird von der Kran­ken­kas­se? Nein? Okay, um was geht es.

Da unse­re Inten­siv­la­dy wie­der­holt nicht das Sekret aus dem Atem­we­gen sicher beför­dern kann, haben wir die Rüt­tel­wes­te „The Vest“ bean­tragt. Ein gro­ßes, unhand­li­ches Gerät, wor­an über Schläu­che eine Vibra­ti­ons­wes­te ange­schlos­sen wird. Damit wir es gut anwen­den kön­nen, damit das Gerät sicher steht braucht es einen Stän­der. Doch die­ser hat kei­ne Hilfs­mit­tel­num­mer und zählt, ver­mut­lich, nicht zum Stan­dard­zu­be­hör. Die Rüt­tel­wes­te „The Vest“ wur­de geneh­migt — der Stän­der wur­de abgelehnt.

Ab in den Widerspruch

War­um brau­chen wir einen Stän­der? Die Vibra­ti­ons­wes­te wird mit Schläu­chen ver­bun­den, wel­chen zum Gerät führen:

  • Die Schläu­che haben nur eine begrenz­te Län­ge und in unse­ren Pfle­ge­Zim­mer ist neben dem Bett kein Gerä­te­tisch oder ähn­li­ches, wo das Gerät sicher ste­hen könn­te und die Schläu­che sicher geführt wer­den kön­nen. Die Schläu­che dür­fen sich vom Geräts nicht lösen, wenn es arbei­tet. Das Gerät kann dadurch geschä­digt wer­den und die The­ra­pie wird gefährdet.
  • Das Pfle­ge­zim­mer ist schmal und es kann auch kein Tisch neben dem Bett gestellt werden.
  • Das Gerät kann ohne Stän­der nur in das Bett gestellt wer­den, doch dann hat es: 
    • kei­nen siche­ren Stand
    • es ist auf einer wei­chen Matrat­ze, die auf den Strom­ste­cker drü­cken kann; löst sich der Ste­cker unter Span­nung kann es zu Fun­ken kom­men und dadurch einen Bett­brand verursachen.
    • das Gerät kann wegen der Bet­t­en­ge nur neben den Füßen gestellt wer­den. Wenn wäh­rend eines epi­lep­ti­schen Anfalls die Füße gegen das Gerät schla­gen (oder beim Absau­gen), kann dies beschä­digt wer­den und sich unse­re Inten­siv­la­dy verletzen.

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Wenn unse­re Lady im Roll­stuhl ist, muss auch das Gerät ins Bett gestellt wer­den, da es wegen der Grö­ße und Schwe­re nir­gends woan­ders hin passt. Hier besteht also, wie oben beschrie­ben kein siche­rer Stand.

Das Gerät auf dem Boden zu stel­len ist nicht mög­lich, da dann die Schläu­che unter Zug gera­den und je nach Lage der Sitz­scha­le im Roll­stuhl, sie zu kurz wer­den. Hin­zu kann das Gerät auf dem Boden nicht sicher bedient wer­den und gleich­zei­tig unse­re Inten­siv­la­dy im Blick gehal­ten wer­den. Denn wenn unser Inten­siv­teen bei der Anwen­dung einen Sekretstau in den Atem­we­gen bekommt, muss sofort das Gerä­te aus­ge­stellt wer­den und sie abge­saugt werden.

Wenn die Pfle­ge­fach­kraft zum aus­stel­len des Gerä­tes sich erst bücken, hin knien muss und dann wie­der hoch kommt — das ver­braucht wert­vol­le Zeit, ins­be­son­de­re wenn der Sekretstau noch zu schwe­ren Sau­er­stoff­sät­ti­gungs­ab­fäl­len führt.

Und das Gerät muss zum Absau­gen aus­ge­schal­tet wer­den. Wenn die Wes­te rüt­telt, wackelt unse­re gesam­te Lady und so kann der Kathe­ter nicht sicher in die Tra­che­al­ka­nü­le ein­ge­führt werden.

Neben­bei stellt sich die Fra­ge, ob der Betrieb vom Boden oder im Bett über­haupt eine Prü­fung vom Gesund­heits­amt stand hal­ten wür­de. Ins­be­son­de­re, wenn stän­dig vom Boden in das Bett das Gerät hin und her gewech­selt wird (Ver­schlep­pung von Bodenkeimen).

Mal schau­en, ob unser Wider­spruch eine Lösung bewirkt oder nicht.

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by dirkstr

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