MRSA und die Sanierung — Ende

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Der MRSA ist futsch — Die letz­ten drei Abstri­che waren alle davon über­zeugt, dass Kind trägt gar kein MRSA. War der ers­te Abstrich ein Fake? Nein, der MRSA trä­te bei 60% der Bevöl­ke­rung inter­mit­tie­rend, also zeit­wei­lig, auf. Vie­le “besit­zen” ihn also für kur­ze Zeit, zum Bei­spiel nach Kon­takt mit ande­ren MRSA-Trä­gern. Aber bei einer gesun­den Haut­flo­ra set­ze sich der Keim nicht durch und wird “über­völ­kert” von den “Guten”. So ver­stand ich es und so ist jetzt unse­re Theo­rie. Doch ob man län­ge­rer MRSA-Trä­ger wird, sei auch davon abhän­gig, mit wel­cher Keim­dich­te man Kon­takt hatte.

Gewiss ist aber, lan­det der Keim rich­tig in der Tra­chea, dann wird es schwie­rig, sprich, es wäre gar nicht unge­wöhn­lich, wenn unse­re Lady eine MRSA-Trä­ge­rin wird. Wir hof­fen, sie wird es nie. Die bis­he­ri­gen gesund­heit­li­chen Pro­ble­me rei­chen voll­kom­men. Der jet­zi­ge Wis­sen­stand bei uns, ob man eine Sanie­rung, eine Rei­ni­gung vom MRSA, auch zu Hau­se mit Pfle­ge­dienst durch­füh­ren kann, bekommt glatt die Note Fünf, Sitzengeblieben.

  1. Der wei­te­re Besuch des Kin­der­gar­tens wur­de frag­lich, trotz begon­ne­ner Sanie­rung. Das Gesund­heits­amt hat dafür (erst­mal) kein grü­nes Licht gege­ben, da erst die Umsetz­bar­keit der stren­gen Auf­la­gen geklärt wer­den müss­ten. Bei ande­ren, in ande­ren “Gebie­ten” der Repu­blik, ist die Teil­ha­be am öffent­li­chen Leben kein Pro­blem. Letzt­end­lich dürf­te bei die­ser stren­gen Vor­ga­be auch kein Mit­ar­bei­ter mehr in der Kli­nik tätig sein, der MRSA mit sich her­um trägt. Dies wäre fatal, da in den Kran­ken­häu­sern er auch häu­fig beim Per­so­nal vorkommt.
  2. Die Geneh­mi­gung der Erhö­hung der Pfle­ge­stun­den wegen der Sanie­rung wur­den von der Kran­ken­kas­se abge­lehnt. Säug­lin­ge soll­ten nicht in Kon­takt mit dem MRSA kom­men, somit brauch­ten wir unter ande­rem mehr Pfle­ge­stun­den für die Behand­lungs­pfle­ge (spe­zi­el­le Kran­ken­be­ob­ach­tung wegen der Epi­lep­sie und dem spon­ta­nen Sekretstau in der Luft­röh­re). Die Erhö­hung fand also kei­ne Befür­wor­tung, obwohl es hieß, bis die Sanie­rung abge­schlos­sen ist, also dass die­se nicht für immer sei.
  3. Die “Des­in­fek­ti­on” des Pati­en­ten bei der Sanie­rung ist das eine, Des­in­fek­ti­on der Gerä­te und Flä­chen das ande­re. Die Geneh­mi­gung der Des­in­fek­ti­ons­mit­tel für die Flä­che wur­de uns heu­te bekannt gege­ben von der Apo­the­ke, über eine Woche nach Rezept­ein­rei­chung. Doch meint hier die Kran­ken­kas­se, es sei Leis­tung der Pfle­ge­kas­se. Das Des­in­fek­ti­ons­mit­tel kön­ne über die 31 Euro für die Pfle­ge­hilfs­mit­tel für den Ver­brauch abge­rech­net wer­den. Die­ses Geld gibt es ein­mal im Monat und brau­chen wir für den Ein­weg-Bett­schutz. Was man mehr als 31 Euro ver­braucht, muss der “Gepfleg­te” selbst zah­len. Mei­nes Wis­sens ist die­ses Des­in­fek­ti­ons­mit­tel aber Leis­tung der Kran­ken­kas­se, da die Flä­chen- und Gerä­te­des­in­fek­ti­on zur Behand­lung, näm­lich die MRSA-Sanie­rung, zählt. Es hat nichts mit Grund­pfle­ge gemein. Oder des­in­fi­zie­ren Sie, lie­ber Leser, ihr Schlaf­zim­mer jeden Tag? Das hät­te eines Wider­spruchs bedurft, den wir uns aber jetzt spa­ren können.
  4. Das Des­in­fek­ti­ons­mit­tel für die Tra­che­al­ka­nü­le wur­de uns auch noch nicht gelie­fert. Das Rezept haben wir Anfang letz­te Woche zum Home-Care-Ser­vice gefaxt. Ich habe aber lei­der kei­ne Ahnung, wor­an es hakt, zumin­dest hieß es: Es muss dafür einen Kos­ten­vor­anschlag an die Kran­kas­se gehen.

Das Fazit des Gan­zen ist, ambu­lant vor sta­tio­när lässt sich mit einem Kind mit MRSA-Sanie­rung nicht ad-hoc umset­zen. Es geht wohl nur über einen Kran­ken­haus­auf­ent­halt, wobei die Erhö­hung des Pfle­ge­diens­tes und die Kos­ten­über­nah­me der zusätz­li­chen Mit­tel für die Sanie­rung (Kit­tel, Des­in­fek­ti­ons­mit­tel, mehr Fil­ter für Beatmung) erst geklärt wer­den müs­sen. Dies kann, je nach Ein­sicht und Bear­bei­tungs­zeit der Kran­ken­kas­se oder dem MDK wohl andau­ern. Viel­leicht wünscht sich die Kran­ken­kas­se auch eine Behand­lung in der Kli­nik, obwohl ein Beatmungs­platz belegt wird und das Kind am Ende viel­leicht einen ande­ren “bösen” Keim wie den ESBL mit nach Hau­se trägt.

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by dirkstr

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