Ob Reha oder Kur vs. Mitspracherecht

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Bei einem Lan­des­so­zi­al­ge­richts­ur­teil in Hes­se wur­de das Mit­spra­che­recht bei der Kran­ken­kas­se zur Wahl der Reha­kli­nik bekräf­tigt. Ein Urteil, was in sei­ner Grund­sätz­lich­keit und Gedan­ken viel­leicht auch hilf­reich sein könn­te für die freie Wahl des pas­sen­den Sani­täts­hau­ses. Die­se steht ja nächs­tes Jahr bei vie­len Pati­en­ten in Gefahr.

Doch bin ich beim Artiel auf imedo:Gesundheitsnews ein biss­chen ver­wirrt, nicht etwa weil das Akten­zei­chen fehlt zu die­sem Urteil, son­dern war ich mir beim Lesen nicht sicher, ob es nun um eine Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me geht oder einer Kur. Bei­des unter­schei­det sich, so zumin­dest ver­ste­he und lern­te ich es.

Aber zuerst zum Akten­zei­chen (L 1 KR 205 , Hes­si­sches Lan­des­so­zi­al­ge­richt). Viel­leicht mei­nen Sie, lie­be Leser, es sei nicht wei­ter tra­gisch, wenn es nicht genannt wur­de. Doch fin­de ich, es gehört bei einem Nach­richt über ein Urteil ein­fach dazu, da man als Hil­fe­su­chen­der bei einer sol­chen Fra­ge nicht mehr lan­ge wei­ter suchen muss. Nicht jeder Leser ist fit in der Recher­che im Netz und manch­mal braucht man er oder sie es eben für den Anwalt oder für den Wider­spruch sofort.

Nun aber zum The­ma Kur und Reha­maß­nah­me. Wie unter­schei­den sich eigent­lich bei­de Begrif­fe, also darf man sie in einem “Atem­zug” nen­nen? So wie man­che Leu­te bei­de Begrif­fe gebrau­chen, ist kein Unter­schied mehr zwi­schen die­sen zu erken­nen. Aber an sich ist eine Kur eine vor­beu­gen­de Maß­nah­me, wie bei Erschöp­fung, die durch den Erho­lungs­ef­fekt für einer schwe­ren kör­per­li­chen oder see­li­schen Kri­se schüt­zen soll. Zu einer Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me kommt es eben dann, wenn ein gesund­heit­li­cher “Scha­den” besteht, um die “Leis­tungs­fä­hig­keit” des Kran­ken wie­der her­zu­stel­len oder um die Schä­den der Erkran­kung mög­lichst wie­der aus­zu­glei­chen. Reha­bi­li­ta­ti­on eben, zumin­dest ver­ste­he ich so die­se Begriffe.

Ver­wir­rend wird dies erst rich­tig, wenn man von Reha­bi­li­ta­ti­ons­kur redet, wie in dem Urteil. Aber manch­mal lässt sich, ins­be­son­de­re bei schwe­ren chro­ni­schen Erkran­kun­gen, kei­ne kla­re Linie zie­hen, da eine Maß­nah­me vor einer Ver­schlech­te­rung der Gesund­heit schüt­zen kann, Erho­lung bie­tet und gleich­zei­tig sogar eine frü­he­re Leis­tungs­fä­hig­keit oder Gesund­heit wie­der herstellt.

Als Eltern von einem chro­ni­schen kran­ken Kind wird die­ser Unter­schied aber schnell deut­lich, wenn sie mit dem Kind in eine Reha­kli­nik fah­ren. Da, so unse­re Erfah­rung, geht es nicht um die Erho­lung von einem selbst, was einer Kur ent­spricht, son­dern es dreht sich alles um das Kind, um des­sen Gesund­heit best­mög­lich wie­der her­zu­stel­len und um die Behin­de­rung auszugleichen.

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by dirkstr

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