Private Krankenkasse und Behinderung — Sie muss nicht

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Mit einer Behin­de­rung in der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung auf­ge­nom­men zu wer­den ist wohl schwie­rig. Sie kann es ableh­nen und es nicht ein­mal dis­kri­mi­nie­rend, so glaubt man dies.

Sicher­lich ist es auch frag­lich, ob man als Mensch mit einer Behin­de­rung bei den pri­va­ten Kran­ken­kas­sen einen guten Leis­tungs­spie­gel fin­det mit einem ange­mes­se­nen Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis. Zumin­dest wenn ich den Erfah­run­gen glau­ben kann von Eltern mit einem behin­der­ten Kind, die pri­vat ver­si­chert sind. Es hape­re häu­fig bei der Kos­ten­über­nah­me von Hilfs­mit­teln oder von häus­li­cher Kin­der­kran­ken­pfle­ge, der Behand­lungs­pfle­ge. Nun gut, jetzt mögen die Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter sagen, es lege am jewei­li­gen Tarif. Stimmt schon, die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung sei eben dann beson­ders güns­tig, wenn man die­se oder jene Absi­che­rung nicht mit ihm Tarif habe.

Ich fin­de, die PKV hat es hier somit sehr ein­fach, in dem sie Kun­den, die für sie unwirt­schaft­lich sei­en, ein­fach ableh­nen kann. Wenn die­se Betrof­fe­nen dann der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se (GKV) ein­tre­ten (müs­sen), so müss­te die­se dann die „Last“ tra­gen. Wie wäre es mit einem Aus­gleich, denn die PKV dann zu zah­len habe an die GKV. Wäre dies nicht gerecht?

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by dirkstr

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