Rückgaberecht auf Tomaten

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Seit ges­tern gibt es ein Rück­ga­be­recht für Toma­ten, zumin­dest im Gemü­se­la­den in der Nähe vom Markt. Wie? Sie ken­nen kein Rück­ga­be­recht für Gemü­se? Na, ich kann­te es bis­her auch nicht. Und ein Rück­ga­be­recht gibt es an sich nur im Ver­sand­han­del, da man das Pro­dukt im Laden schon vor dem Kauf “in Augen­schein” neh­men kann.

Soweit das Recht, doch ges­tern, da kam eine älte­re Frau in den Laden und woll­te zwei Toma­ten umtau­schen. Der Grund sei, sie hät­te die­se vor zwei Tagen gekauft und jetzt sei­en sie schon schrum­pe­lig gewor­den. Die Ver­käu­fe­rin starr­te die Frau nur an und tausch­te sie wort­los um, was wohl mit dar­an lag, dass hin­ter der Frau eine gan­ze Schlan­ge von Kun­den war­te­te. Na da, ich selbst bin ja schon lan­ge für eine Gewähr­leis­tungs­pflicht von zwei Jah­ren auch für Äpfel. Schließ­lich, es ist uner­träg­lich, dass Lebens­mit­tel nur eine kur­ze Halt­bar­keit haben.

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by dirkstr

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