Rückgaberecht auf Tomaten

Seit gestern gibt es ein Rück­gaberecht für Tomat­en, zumin­d­est im Gemüse­laden in der Nähe vom Markt. Wie? Sie ken­nen kein Rück­gaberecht für Gemüse? Na, ich kan­nte es bish­er auch nicht. Und ein Rück­gaberecht gibt es an sich nur im Ver­sand­han­del, da man das Pro­dukt im Laden schon vor dem Kauf “in Augen­schein” nehmen kann.

Soweit das Recht, doch gestern, da kam eine ältere Frau in den Laden und wollte zwei Tomat­en umtauschen. Der Grund sei, sie hätte diese vor zwei Tagen gekauft und jet­zt seien sie schon schrumpelig gewor­den. Die Verkäuferin star­rte die Frau nur an und tauschte sie wort­los um, was wohl mit daran lag, dass hin­ter der Frau eine ganze Schlange von Kun­den wartete. Na da, ich selb­st bin ja schon lange für eine Gewährleis­tungspflicht von zwei Jahren auch für Äpfel. Schließlich, es ist unerträglich, dass Lebens­mit­tel nur eine kurze Halt­barkeit haben.

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