Letztens, als unsere mobile Absaugung sich wieder verabschiedete, erklärte, sie müsse mal zurück zur Homecarefirma, kam die Frage: Ob auch ein anderes Modell als Ersatzgerät ginge? Nein!
Aber warum ist es uns nicht möglich, ein alternatives Modell zu nehmen? Der Hauptgrund ist, die Absaugung muss an die angefertigte Vorrichtung am Rollstuhl passen. Unsere Homecarefirma stimmte diesen Argument zu und somit bekamen wir unser „gewohntes“ Modell. Wie ich heraus hörte, ist es nicht das „preiswerteste“ Modell bei der Tracheostomapauschale.
Ach ja, die monatlichen Pauschalen der Krankenkasse, die dafür sorgen, dass die Homecarefirmen probieren die wirtschaftlichste (billigste) Variante der Versorgung zu finden. Wirtschaftlichkeit bezieht dabei auch auf die Einhaltung des minimalsten Qualitätsstandard. Denn bei vielen Hilfsmitteln bestimmt schnell eine bessere Qualität ein teureres Produkt. Ein teureres Produkt bedeutet aber bei der Pauschale, es fällt weniger Gewinn für die Firma ab oder sie zahlt sogar drauf. Welches Unternehmen möchte dies schon.
Doch wie komme ich zu meiner „gewünschten“ Absaugung?
Wiederholt erfuhr ich, dass es in der Pauschalversorgung auch Ausnahmen geben kann. Zum Beispiel bei einem Epileptiker, der auf jedes Absauggeräusch krampft. Er braucht eine lautloses Modell. Diese Modelle gibt es auf dem Markt, sie sind aber teurer. Also kann man probieren, dies Hilfsmittel „lautlose Absaugung“ gesondert per Rezept bei der Krankenkasse zu beantragen, eben mit der obigen Begründung.
Eine anderes Beispiel ist die mobile Versorgung an Rollstühlen. Bei Patienten, die aktiv selbst ihren Rollstuhl fahren, bedarf es einer kompakten, leichten Absaugung. Dies wäre auch eine Begründung für ein passendes Absauggerät. Bei uns träfe dieser Fall zu, aber aus dem Grund, es herrscht am Rollstuhl akuter Platzmangel. Ein größerer Absauger passt nicht dran.