Urlaub vs. Sauerstoff vs. Kinderhospiz

Da hört man vieles und manch­es mag, möchte man nicht glauben wollen. Heute erfuhr ich von ein­er Fam­i­lie, die ins Kinder­hos­piz gefahren sind, dass deren Krankenkasse die dor­tige Ver­sorgung mit Sauer­stoff für das Kind ablehnt. Wie? Nun die Kasse meint, für die Ver­sorgung am “Urlaub­sort” müsse sie für einen zusät­zlichen Tank am Urlaub­sort mit Flüs­sigsauer­stoff nicht zahlen. Dabei sei zu beacht­en: Dies Kind braucht das Medika­ment Sauer­stoff rund um die Uhr.Ja, Sie lesen richtig.Bei dieser Nachricht stellt sich mir die Frage, ob denn auch wirk­lich klar ist, dass hier die Eltern sich erlauben (daher kommt ja das Wort Urlaub) möcht­en, von ihrer Pflegetätigkeit “fernzubleiben”, weil sie diese so nicht mehr bewälti­gen. Sie brauchen eine Ent­las­tung wegen der schw­eren Erkrankung und Behin­derung des Kindes, und diese kön­nen sie nur über das Kinder­hos­piz erhalten.

Ich denke, die meis­ten Mit­men­schen wür­den nicht mal ansatzweise auf die Idee kom­men, eine Fahrt ins Hos­piz mit den Begriff Urlaub zu verbinden. Da muss man schon selb­st eine schwierige Lebenssi­t­u­a­tion mit stark eingeschränk­ter Leben­squal­ität und der ständi­gen Nähe zum Tod tagtäglich erleben. Dann wird wohl die Ent­las­tung von der Pflege des eige­nen Kindes in die Nähe des Begriffs Urlaub kom­men bzw. eigentlich heißt es anders: Der arbei­t­ende Teil der Fam­i­lie bekommt Urlaub oder nimmt sich diesen vom Arbeit­splatz, um die Voraus­set­zung zu schaf­fen gegen die chro­nis­che Über­be­las­tung in der Fam­i­lie ange­hen zu kön­nen. Denn so stellt sich diese die Frage, welche Möglichkeit­en haben denn die Fam­i­lien in ein­er solchen beson­deren Lebenssi­t­u­a­tion, um an den Belas­tun­gen nicht zu zer­brechen, um die “restliche” Leben­squal­ität nicht auch noch zu ver­lieren, eben um die häus­liche und famil­iäre Sit­u­a­tion wieder zu stabilisieren.

Eine Sta­bil­isierung, die auch notwendig ist, damit das Kind zu Hause bleiben kann, sowie dort auch ster­ben kann und nicht auf­grund eines Ner­venko­lapps “abgeschoben” wer­den muss ein ein Heim. Hierzu gilt auch anzumerken: Ein Kinder­hos­piz liegt für die meis­ten Fam­i­lien nicht an der näch­sten Straße­necke. In Deutsch­land gibt es aktuell sechs Stück, dadurch ist ein solch­es Haus für viele min­destens hun­dert Kilo­me­ter entfernt.

Kein Sauer­stoff — das heißt, so ver­ste­he ich es, ein Nein an die Fam­i­lie für den Weg ins Kinder­hos­piz. Doch ist die Entschei­dung der Kranken­ver­sicherung unver­ständlich, denn es gibt Urteile von Sozial­gericht­en, die meinen, beim Jahresurlaub (in Deutsch­land) habe der Patient ein Anrecht auf die Ver­sorgung mit Flüs­sigsauer­stoff. Zwar lässt sich ein Urlaub nicht mit einem Hos­piza­ufen­thalt auf die gle­iche Ebene set­zen. Denn wenn ein erwach­sen­er, mündi­ger Patient sich entschei­det zu reisen oder frei zu nehmen vom All­t­ag, ist es Urlaub, so meint es der Volksmund und dafür gilt für mich die Rechtsprechung.

Aber wenn ich als Pflegeper­son mein pflegebedürftiges Kind oder auch die Mut­ter, den Vater in eine Pflegeein­rich­tung für meine Ent­las­tung gebe, weil ich nervlich aus­ge­laugt bin, dann kann man zwar meinen, ich als Pflegeper­son habe dann Urlaub, doch sicher­lich nicht mein Kind. Okay, die Pflegebedürfti­gen brauchen auch mal ihren Abstand von der Pflegeper­son, ins­beson­dere wenn man dieser die Über­las­tung schon in der Menge an Fal­ten im Gesicht able­sen kann und diese hinzu eine unfre­undliche Rup­pigkeit an den Tag legt.

Doch an sich geht es hier um eine Sit­u­a­tion, wo der Geset­zge­ber meint, die Pflegeper­son kann und darf aus­fall­en, wofür es dann eben z. B. die Kurzzeitpflege gibt. Für diese Zeit, da diese Pflege nicht zu Hause stat­tfind­et, muss auf der “Pfleges­ta­tion” für alle medi­zinisch notwendi­gen Din­gen gesorgt sein. Wenn es eben der leben­snotwendi­ge Sauer­stoff ist oder die Beat­mung, dann müsste dies auch für den sta­tionären Aufen­thalt, also auch für das Kinder­hos­piz, gel­ten. Ist dies nicht der Fall, dann kann die Pflegeper­son nicht ihr Recht wahrnehmen die Pflege an eine Ein­rich­tung kurzzeit­ig abgeben zu können.

Nun noch die Urteile zur Sauer­stof­fver­sorgung im Urlaub im eige­nen Land: http://www.lungentransplantation.net/5_10_1.html http://www.selbsthilfe-lot.de/content/view/66/34/

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Pflegezirkus